Beratung Rückgaberecht Caseking mg278q Monitor

Jedec

Ensign
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Guten Tag,

habe leider zwei blinkende stuck Pixel, eine Zwangsstörung und wenig Geld, daher möchte ich den eigentlich perfekten 1440p, freesync, 144Hz Monitor zurückgeben. Ich habe ihn vor 6 Tagen gekauft und möchte ihn eigentlich umtauschen. ASUS sieht in Pixelfehlern keinen Defekt (mir fehlt 1 Pixel für den offiziellen Umtausch, drei müssen in einem bestimmten Abstand zueinander sein).
Meine Frage: Kann man ohne Grund ein Gerät zurückgeben und denselben nochmal kaufen?
Plan A)Ich überlegte jemanden zu suchen, der reingeht (Store in Berlin) und sich den Monitor kauft, dann gehe ich in 10 min rein und gebe den zurück, jedoch habe ich Angst (Zwangsstörung) und denke, dass ich erwischt werde.
Plan B)Ich könnte auch den Monitor zurückgeben und ihn bei amazon kaufen aber dann müsste ich lange warten. Ich warte schon seit ca. 2 Monaten auf meine erste Spielsession.

Tendiere zu Plan B, weil ich die Mitarbeiter nicht anlügen möchte, wenn ich sage es geht um Pixelfehler nehmen sie ihn nicht zurück. In einer Email sagten sie, dass der Hersteller kulanter als Caseking selbst sei.

Habt Ihr ein Rat für mich?

Grüße,
Jedec.

EDIT: Wo könnte ich sonst mg278q in Berlin kaufen? Mediamarkt und Saturn haben ihm nicht.
 
Naja, für dich wäre es eh besser gewesen, den Monitor im Versand zu bestellen, da könntest du ihn innerhalb 14 Tagen einfach zurückschicken.

Im Store wird das schwierig. Kommt auf die AGB von Caseking an - ein gesetzliches Rückgabe recht gibt es bei Kauf im Laden nicht.
 
Also wenn du ihn online oder bei MM/SE gekauft hast, darfst du ihn 14 Tage ohne Angabe von Gründen widerrufen (online) bzw. auf Kulanz zurückgeben (Mediamarkt/Saturn Stationär).
Aber in deinem letzten Absatz schreibst du ja etwas von Caseking, also online.
Edit: achso, da gibt es einen Laden in Berlin von? Dann sieht es natürlich schlecht aus, geht ausschließlich auf Kulanz
 
Online und vor weniger als 2 Wochen? Ohne Angabe von Gründen zurück.
 
Also ich versteh das so, dass er im Caseking-Store in Berlin gekauft hat und eben nicht Online.
 
Tja... furchbar. Ich werde mir dann den XF270HUA Acer kaufen, auch wenn er um einiges schlechter ist. Eine weitere Frage: Darf ich als Kunde im Laden eine verpackte Ware öffnen und überprüfen? Ich glaube die werden darauf eingehen, er kostet 30€ mehr und ich habe den Monitor 1A verpackt und keine Fingerabdrücke hinterlassen.
EDIT: Die haben da einen Rechner stehen, ich werde fragen ob ich den Monitor an ihm anschließen darf.
 
Jedec schrieb:
Darf ich als Kunde im Laden eine verpackte Ware öffnen und überprüfen?
Ausdrücklich ja, ohne wenn und aber.

Ansonsten sehe ich deine Position nicht so schlecht wie andere hier. Pixelfehler sind mitnichten einfach vom Kunden zu tolerieren. Die Frage wäre zunächst, ob Caseking dir beim Kauf in irgendeiner Art und Weise mitgeteilt hat, dass bei dem Monitor x Pixelfehler zu tolerieren sind (Pixelfehlerklasse), evtl nach ISO-Norm: http://www.prad.de/new/tv/shownews_lex90.html.
Da selbst ASUS in den technischen Daten des Monitors nichts zu Pixelfehlern schreibt, gehe ich nicht davon aus, dass Caseking ein Wort darüber verloren hat: https://www.asus.com/de/Monitors/MG278Q/specifications/

Demzufolge können die Pixelfehler durchaus einen Sachmangel nach § 434 BGB darstellen und Richter sind nicht an irgendwelche Pixelfehlerklassen gebunden, wenn diese eben nicht zur vereinbarten Beschaffenheit gehören: http://www.frag-einen-anwalt.de/Pix...s-AGM-19Zoll-Flatscreen-Monitors--f20613.html


An deiner Stelle würde ich daher zunächst einmal Versuchen den Monitor bei Caseking umzutauschen gegen eine Erstattung; hierzu ist Caseking zwar nicht verpflichtet, aber es könnte ja sein, dass sie kulant sind, zumal du danach hier wohl auch über das Ergebnis berichten würdest (was du durchaus erwähnen kannst). Wenn Caseking damit nicht einverstanden ist lassen sie sich vielleicht darauf ein, dass du einen neuen Monitor bekommst. Verweise darauf, dass es keine vereinbarte Pixelfehlerklasse gab und die Fehler deshalb einen Sachmangel darstellen.

So oder so darf man Sachen wie Monitore einfach nur im Internet kaufen mit Widerrufsrecht, der Monitorlotterie sei dank.

Ergänzung: Du verlangst also nach § 439 BGB Nacherfüllung und zwar in Form eines neuen Monitors: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
 
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Vielen Dank Leli196, dein Post gibt mir Hoffnung. Ich melde mich dann heute Abend, hoffentlich mit etwas Glück, da ich in der letzten Zeit nur Pech habe!
 
Hi Jedec,
wir haben das hier in der Tat mitgelesen und uns mit ASUS ausgetauscht.
Du hast ja den Monitor bei uns bereits abgegeben und eine Gutschrift erhalten - ASUS hat hier das Go gegeben und das in diesem Fall aus Kulanz ermöglicht :-)

Wir hoffen du bist mit der Lösung zufrieden und hast trotzdem in Zukunft viel Spaß mit ASUS-Produkten.
Beste Grüße
 
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Caseking-Marian schrieb:
Wir hoffen du bist mit der Lösung zufrieden und hast trotzdem in Zukunft viel Spaß mit ASUS-Produkten.
Beste Grüße
Hallo Marian,
ja danke Euch und ASUS. In der Tat ein ASUS Fan.
Wie schlimm (evtl. wie unverschämt) wäre es, wenn ich morgen wiederkommen würde? :( Würde ich dann evtl. den selben Monitor bekommen?

Grüße,
Jedec

ps. Wenn Du es im Laden warst, hast Du gefragt ob ich bei Hardwareluxx geschrieben habe. Als ich rausging, dachte ich was für ein Zufal
 
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Hier haben manche bedenken hinfahren und fragen die fressen dich da schon nicht.

Glaub nicht das se dir wegen 1Monitor nen neukauf verweigern ausserdem hattest ja nen guten grund dafür.

Und wenn gibts 100te von anderen Läden..
 
Mit den caseking Leuten kann man super die Dinge besprechen.
 
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