Liebe CBler,
ich habe gehört, wenn man als Aushilfe im Einzelhandel an Weihnachten und den Tag nach den Feiertagen arbeitet, bekommt man die zwei Feiertage dazwischen auch bezahlt.
Kennt sich da jemand zufällig aus? Ich würde gerne etwas handfestes haben, um das bei der Arbeit zu "beweisen".
Ich bin über eine Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
RenTzio
ich habe gehört, wenn man als Aushilfe im Einzelhandel an Weihnachten und den Tag nach den Feiertagen arbeitet, bekommt man die zwei Feiertage dazwischen auch bezahlt.
Kennt sich da jemand zufällig aus? Ich würde gerne etwas handfestes haben, um das bei der Arbeit zu "beweisen".
Ich bin über eine Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
RenTzio