[Beruf] Feiertage bezahlt bekommen

RenTzio

Lt. Junior Grade
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Okt. 2010
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Liebe CBler,

ich habe gehört, wenn man als Aushilfe im Einzelhandel an Weihnachten und den Tag nach den Feiertagen arbeitet, bekommt man die zwei Feiertage dazwischen auch bezahlt.
Kennt sich da jemand zufällig aus? Ich würde gerne etwas handfestes haben, um das bei der Arbeit zu "beweisen".
Ich bin über eine Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
RenTzio
 
Wieso solltest du als Aushilfe mit vermutlich Stundenlohn Geld für Feiertage bekommen, an denen du nicht gearbeitet hast und wo eh alle Geschäfte zu haben? Wer hat dir das denn erzählt?
 
Ich bin Aushilfe in einer Bäckerei und habe am 24. gearbeitet und dafür meinen Feiertagszuschlag bekommen. Mehr gibt es nicht.
 
Zumal der Heiligabend im Einzelhandel bis 14 Uhr als normaler Arbeitstag gilt und erst danach als Feiertag ;)
 
Heiligabend gilt bis 24 Uhr als normaler Arbeitstag !
Regelung bei uns im Betrieb ist sogar, dass die Stundendifferenz von Geschäftsschluss 14 Uhr bis regulärem Dienstplan als Minusstunden zählen.
Wer Weihnachten und Silvester bis 20 Uhr arbeiten müsste hat dann regelmässig die A****karte.

Ein Gesetz zu Feiertagsregelungen von Aushilfen wirst du nicht finden. Allenfalls bei Tarifbindung könnte sich eine Regelung im Tarifvertrag verbergen. Glaub ich aber nicht dran.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gemäß den EntgFG sind Feiertage zu bezahlen. Ob Aushilfe oder Vollzeit spielt erstmal keine Rolle. Siehe eben auch Gesetzesauszug.
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Das du also bezahlt wirst setzt voraus das du auch tatsächlich an den beiden Tagen hättest arbeiten müssen, das belegt man z.B. in der Form das du bereits regelmäßig davor jeden Donnerstag und Freitag gearbeitet hast. Solltest du aber flexibel einsetzbar sein, hast du auch wahrscheinlich keinen Anspruch.

Halbe Feiertage gibts auch nicht, somit ist der 24.12.2014 auch kein Feiertag.
 
Die Bezahlung der Feiertage richtet sich nach deinem Vertrag oder der Regelung wie du sonst gearbeitet hast.
Wurdest du immer an bestimmten Tagen eingesetzt (z.b Montag und Mittwoch) und ist Mittwoch dann ein Feiertag, bekommst du den Mittwoch genauso bezahlt wie sonst auch.
Hast du eine bestimmte Wochenarbeitszeit (z.B 12 Std pro Woche bei 6 Arbeitstagen) wird ein Feiertag anteilig bezahlt. D.h.
12/6 mal Stundenlohn.
Wenn das allerdings in deinem Betrieb nicht üblich ist (auch wenn Gesetzlich vorgeschrieben) bleibt einem oft zum durchsetzen seiner Vorderungen nur ein Anwalt. Habe auch mal im Einzelhandel gearbeitet und da wurde nicht mal Krankengeld bezahlt, weil man ja nur nach Bedarf eingesetzt wurde. Wenn sich dort jemand beschwert hat war der nicht mehr lange da, Grund findet sich immer. Einzelhandel ist ein hartes Pflaster.
 
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