Abe81
Rear Admiral
- Registriert
- Feb. 2011
- Beiträge
- 5.882
Hallo,
auf unserer Betriebskostenabrechnung finden sich dieses Jahr m.E. sehr originelle Posten, deren Abrechenbarkeit ich allein ob ihrer Albernheit in Zweifel ziehen würde, aber erfahrungsgemäß deckt sich mein Laienverständnis nicht immer mit der gültigen Rechtsnorm. Mir geht es auch gar nicht um irgend eine Anfechtung (dafür ist die Summe zu lapidar), eher um eure Einschätzung aus Interesse. Um folgende Posten geht es (alles direkt aus der Abrechnung zitiert):
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auf unserer Betriebskostenabrechnung finden sich dieses Jahr m.E. sehr originelle Posten, deren Abrechenbarkeit ich allein ob ihrer Albernheit in Zweifel ziehen würde, aber erfahrungsgemäß deckt sich mein Laienverständnis nicht immer mit der gültigen Rechtsnorm. Mir geht es auch gar nicht um irgend eine Anfechtung (dafür ist die Summe zu lapidar), eher um eure Einschätzung aus Interesse. Um folgende Posten geht es (alles direkt aus der Abrechnung zitiert):
- Aufsammeln Zigarettenkippen Innenhof, Vorgarten [wobei Pflege Vorgarten/Innenhof gesondert abgerechnet wird]
- Entsorgung Wochenendwerbung
- Nachkontrolle Mülltonnen (Müllnachsortierung, Müll neben den Tonnen) [wobei die Tonnen im Vorgarten stehen]
- Nagetierprophylaxe
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