Awake
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
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Hallo Community,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Ausbildung zum Offsetdrucker im Jahre 2006 mit 4,xx abgeschlossen und im März eine Weiterbildung (Meister) zum Betriebsinformatiker mit 1,66 absolviert.
Nun möchte ich mich damit an der FH-Ansbach für den Studiengang Wirtschaftsinformatik bewerben und habe große Probleme damit, dass ich nicht genau weis, welche Unterlagen ich zur Bewerbung dazulegen muss. Ich habe bereits mehrfach das Infoblatt http://www.hs-ansbach.de/fileadmin/...laetter/INFOBLATT_WS_10-11_Fassung_300410.pdf gelesen wurde aber nicht schlau dadurch ob ich nun mein IHK-Zeugnis der Ausbildung dazulegen muss oder nicht.
Laut der Passage über die Vergaberegeln im Infoblatt, welche ich mal zitieren werde:
Diese Hochschulzugangsberechtigung im ersten Punkt habe ich ja durch meinen Betriebsinformatiker erworben.
Aber die Passage mit
Es könnte allerdings sein, dass die FH das Zeugnis braucht um die aus dem letzten Punkt
Aber ich bin nachwievor der festen Überzeugung dass nur die Durchschnittsnote meiner Betriebsinformatikers für die Aufnahme zählt.
Und egal wie oft ich dort anrufe ich werde immer wieder mit der Begründung "Wir haben so viele Bewerbungen und können uns nicht um die Fragen der Bewerber kümmern" abgewiesen und erhalte keine Hilfe bei meinen Fragen. Es wird immerwieder auf das Infoblatt gewiesen.
Wenn ich normales Abitur auf einem Gymnasium gemacht hätte dann wäre es mit Sicherheit leichter die Anlagen hinzuzufügen aber da ich eine Ausbildung und einen Meisterabschluss hinter mir habe ist es ein wenig komplizierter.
Mal davon abgesehen, dass wenn ich fehlende Unterlagen nicht mit zur Bewerbung einfüge mir keiner Bescheid gibt, was unvollständig oder fehlerhaft ist. Auf der andere Seite möchte ich auch nicht zusätzliche Anlagen anfügen um mir selbst zu Schaden.
Abschliessend bin ich der Meinung, dass ich folgende Anlagen zur Onlinebwerbung hinzufügen muss:
- Zeugnis Betriebsinformatiker mit Durchschnittsnote (beglaubigt)
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Onlinebewerbung
Ob ich jetzt mein IHK-Zeugnis meiner Druckerausbildung anfügen muss und ob ich mir selbst oder durch das Auswahlverfahren schädige bin ich mir nachwievor unklar.
Wenn jemand wirklich Ahnung davon hat, wovon ich geschrieben habe, würde ich gerne um Hilfe bitten.
ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Ausbildung zum Offsetdrucker im Jahre 2006 mit 4,xx abgeschlossen und im März eine Weiterbildung (Meister) zum Betriebsinformatiker mit 1,66 absolviert.
Nun möchte ich mich damit an der FH-Ansbach für den Studiengang Wirtschaftsinformatik bewerben und habe große Probleme damit, dass ich nicht genau weis, welche Unterlagen ich zur Bewerbung dazulegen muss. Ich habe bereits mehrfach das Infoblatt http://www.hs-ansbach.de/fileadmin/...laetter/INFOBLATT_WS_10-11_Fassung_300410.pdf gelesen wurde aber nicht schlau dadurch ob ich nun mein IHK-Zeugnis der Ausbildung dazulegen muss oder nicht.
Laut der Passage über die Vergaberegeln im Infoblatt, welche ich mal zitieren werde:
1.) In den Studiengängen Betriebswirtschaft, Multimedia und Kommunikation, Ressortjournalismus sowie Wirtschaftsinformatik werden nach Abzug der Studienplätze nach Art. 5 Abs. 3 des Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) die verbleibenden Studienplätze wie folgt vergeben:
- 25 v.H. nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- 65 v.H. nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens (Durchschnittsnote abzüglich 0,5 bei einer abgeschlossenen studiengangspezifischen Berufsausbildung oder abzüglich 0,3 bei einer mindestens einjährigen überwiegend zusammenhängenden studiengangspezifischen beruflichen Tätig-keit. Der Nachweis einer abgeschlossenen studiengangspezifischen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen überwiegend zusammenhängenden studiengangspezifischen beruflichen Tätigkeit muss bis spätestens 27.07.2010 in amtlich beglaubigter Kopie an der Hochschule einge-gangen sein.
Beispiel: Eine Bewerberin für den Studiengang Multimedia und Kommunikation hat eine Durchschnittsno-te von 2,8 und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Mediendesignerin; die abgeschlossene Be-rufsausbildung ist somit studiengangspezifisch. Die Bewerberin wird im Vergabeverfahren neben den Quoten der Wartehalbjahre und Qualifikation zusätzlich in der Quote des Hochschulauswahlverfahrens berücksichtigt. In der so genannten 'Hochschulquote' wird sie in der Rangliste mit der folgenden 'Note' geführt: 2,8 abzüglich 0,5 = 2,3 (nur im Rahmen dieser Quote).
- 10 v.H. nach der Dauer der Zeit seit dem Erwerb der Qualifikation für den gewählten Studiengang (War-tezeit).
Diese Hochschulzugangsberechtigung im ersten Punkt habe ich ja durch meinen Betriebsinformatiker erworben.
Aber die Passage mit
verwirrt mich ein wenig. Ich brauche doch keine Ausbildung um dort aufgenommen zu werden, vorallem ist meine Offsetdrucker Ausbildung ja nicht studiengangspezifisch. Ich dachte die Note welche im Zeugnis meiner IHK-Prüfung steht ist irrelevant für den Studiumplatz, nicht?ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens (Durchschnittsnote abzüglich 0,5 bei einer abgeschlossenen studiengangspezifischen Berufsausbildung
Es könnte allerdings sein, dass die FH das Zeugnis braucht um die aus dem letzten Punkt
erwähnte Wartezeit zu berechnen. Mir geht's halt darum, dass meine Abschlussnote nicht gut war und ich Angst habe, dass diese mitberechnet wird.- 10 v.H. nach der Dauer der Zeit seit dem Erwerb der Qualifikation für den gewählten Studiengang (War-tezeit).
Aber ich bin nachwievor der festen Überzeugung dass nur die Durchschnittsnote meiner Betriebsinformatikers für die Aufnahme zählt.
Und egal wie oft ich dort anrufe ich werde immer wieder mit der Begründung "Wir haben so viele Bewerbungen und können uns nicht um die Fragen der Bewerber kümmern" abgewiesen und erhalte keine Hilfe bei meinen Fragen. Es wird immerwieder auf das Infoblatt gewiesen.
Wenn ich normales Abitur auf einem Gymnasium gemacht hätte dann wäre es mit Sicherheit leichter die Anlagen hinzuzufügen aber da ich eine Ausbildung und einen Meisterabschluss hinter mir habe ist es ein wenig komplizierter.
Mal davon abgesehen, dass wenn ich fehlende Unterlagen nicht mit zur Bewerbung einfüge mir keiner Bescheid gibt, was unvollständig oder fehlerhaft ist. Auf der andere Seite möchte ich auch nicht zusätzliche Anlagen anfügen um mir selbst zu Schaden.
Abschliessend bin ich der Meinung, dass ich folgende Anlagen zur Onlinebwerbung hinzufügen muss:
- Zeugnis Betriebsinformatiker mit Durchschnittsnote (beglaubigt)
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Onlinebewerbung
Ob ich jetzt mein IHK-Zeugnis meiner Druckerausbildung anfügen muss und ob ich mir selbst oder durch das Auswahlverfahren schädige bin ich mir nachwievor unklar.
Wenn jemand wirklich Ahnung davon hat, wovon ich geschrieben habe, würde ich gerne um Hilfe bitten.