Bewerbung Studienplatz Wirtschaftsinformatik FH-Ansbach

Awake

Lieutenant
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Hallo Community,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe eine Ausbildung zum Offsetdrucker im Jahre 2006 mit 4,xx abgeschlossen und im März eine Weiterbildung (Meister) zum Betriebsinformatiker mit 1,66 absolviert.

Nun möchte ich mich damit an der FH-Ansbach für den Studiengang Wirtschaftsinformatik bewerben und habe große Probleme damit, dass ich nicht genau weis, welche Unterlagen ich zur Bewerbung dazulegen muss. Ich habe bereits mehrfach das Infoblatt http://www.hs-ansbach.de/fileadmin/...laetter/INFOBLATT_WS_10-11_Fassung_300410.pdf gelesen wurde aber nicht schlau dadurch ob ich nun mein IHK-Zeugnis der Ausbildung dazulegen muss oder nicht.

Laut der Passage über die Vergaberegeln im Infoblatt, welche ich mal zitieren werde:

1.) In den Studiengängen Betriebswirtschaft, Multimedia und Kommunikation, Ressortjournalismus sowie Wirtschaftsinformatik werden nach Abzug der Studienplätze nach Art. 5 Abs. 3 des Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) die verbleibenden Studienplätze wie folgt vergeben:
- 25 v.H. nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- 65 v.H. nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens (Durchschnittsnote abzüglich 0,5 bei einer abgeschlossenen studiengangspezifischen Berufsausbildung oder abzüglich 0,3 bei einer mindestens einjährigen überwiegend zusammenhängenden studiengangspezifischen beruflichen Tätig-keit. Der Nachweis einer abgeschlossenen studiengangspezifischen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen überwiegend zusammenhängenden studiengangspezifischen beruflichen Tätigkeit muss bis spätestens 27.07.2010 in amtlich beglaubigter Kopie an der Hochschule einge-gangen sein.
Beispiel: Eine Bewerberin für den Studiengang Multimedia und Kommunikation hat eine Durchschnittsno-te von 2,8 und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Mediendesignerin; die abgeschlossene Be-rufsausbildung ist somit studiengangspezifisch. Die Bewerberin wird im Vergabeverfahren neben den Quoten der Wartehalbjahre und Qualifikation zusätzlich in der Quote des Hochschulauswahlverfahrens berücksichtigt. In der so genannten 'Hochschulquote' wird sie in der Rangliste mit der folgenden 'Note' geführt: 2,8 abzüglich 0,5 = 2,3 (nur im Rahmen dieser Quote).
- 10 v.H. nach der Dauer der Zeit seit dem Erwerb der Qualifikation für den gewählten Studiengang (War-tezeit).

Diese Hochschulzugangsberechtigung im ersten Punkt habe ich ja durch meinen Betriebsinformatiker erworben.
Aber die Passage mit
ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens (Durchschnittsnote abzüglich 0,5 bei einer abgeschlossenen studiengangspezifischen Berufsausbildung
verwirrt mich ein wenig. Ich brauche doch keine Ausbildung um dort aufgenommen zu werden, vorallem ist meine Offsetdrucker Ausbildung ja nicht studiengangspezifisch. Ich dachte die Note welche im Zeugnis meiner IHK-Prüfung steht ist irrelevant für den Studiumplatz, nicht?

Es könnte allerdings sein, dass die FH das Zeugnis braucht um die aus dem letzten Punkt
- 10 v.H. nach der Dauer der Zeit seit dem Erwerb der Qualifikation für den gewählten Studiengang (War-tezeit).
erwähnte Wartezeit zu berechnen. Mir geht's halt darum, dass meine Abschlussnote nicht gut war und ich Angst habe, dass diese mitberechnet wird.

Aber ich bin nachwievor der festen Überzeugung dass nur die Durchschnittsnote meiner Betriebsinformatikers für die Aufnahme zählt.

Und egal wie oft ich dort anrufe ich werde immer wieder mit der Begründung "Wir haben so viele Bewerbungen und können uns nicht um die Fragen der Bewerber kümmern" abgewiesen und erhalte keine Hilfe bei meinen Fragen. Es wird immerwieder auf das Infoblatt gewiesen.

Wenn ich normales Abitur auf einem Gymnasium gemacht hätte dann wäre es mit Sicherheit leichter die Anlagen hinzuzufügen aber da ich eine Ausbildung und einen Meisterabschluss hinter mir habe ist es ein wenig komplizierter.

Mal davon abgesehen, dass wenn ich fehlende Unterlagen nicht mit zur Bewerbung einfüge mir keiner Bescheid gibt, was unvollständig oder fehlerhaft ist. Auf der andere Seite möchte ich auch nicht zusätzliche Anlagen anfügen um mir selbst zu Schaden.

Abschliessend bin ich der Meinung, dass ich folgende Anlagen zur Onlinebwerbung hinzufügen muss:

- Zeugnis Betriebsinformatiker mit Durchschnittsnote (beglaubigt)
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Onlinebewerbung

Ob ich jetzt mein IHK-Zeugnis meiner Druckerausbildung anfügen muss und ob ich mir selbst oder durch das Auswahlverfahren schädige bin ich mir nachwievor unklar.

Wenn jemand wirklich Ahnung davon hat, wovon ich geschrieben habe, würde ich gerne um Hilfe bitten.
 
OK, zum einen mißverstehst Du oben die Sache mit der Durchschnittsnote abzüglich 0,5 bei einer abgeschlossenen studiengangspezifischen Berufsausbildung!

Das heißt nicht, dass eine abgeschlossene studiengangspezifische Berufsausbildung Vorraussetzung für die Zulassung sei, sondern lediglich, dass, falls Du so so eine Ausbild hast, aufgrund der ergänzenden Bestimmungen des Auswahlverfahrens Deine für die Zulassung erforderliche Durchschittsnote um 0,5 verbessert wird !

Desweiteren beziehen sich die dort genannten <10 Prozent> auch nicht auf Deine ursprüngliche Berufsausbildung, sondern auf Deine die Ausbildung, die Dich zum Hochschulzugang berechtigt, also auf den Meister; und je länger diese Meisterqualifikation zurückläge, um so vorteilhafter für die Aufnahme wäre dies; bei Dir liegt die ja aber wohl noch nicht lange genug zurück, so dass Dir hierdurch kein entscheidender Vorteil entstehen dürfte !


Ist natürlich blöde, wenn die Dir beim Studentensekretariat keine brauchbaren Auskünfte geben; notfalls versuche doch mal Informationen direkt über die Fachschaft, die ja ein eigenes Sekretatriat hat, oder über die Studentenvertretung, die müsste auch irgendwo ein Büro haben; bei diesen Stellen ist man in der Regel hilfsbereiter !


Ansonsten schicke ruhig alle Unterlagen mit, lieber zu viele, als zu wenig, auch Deinen Berufsausbildungsnachweis, selbst wenn es vorliegend so aussieht, als ob die den nicht sehen wollen; da brauchst Du absolut keine Angst zu haben, dass der Dir wegen der schlechteren Note irgendwelche Nachteile für das Studienplatzvergabeverfahren bringen könnte ! Entweder braucht man dort den Nachweis, dann kannst Du an der Note eh nix mehr ändern, oder er wird nicht gebraucht, dann ist er auch nicht von Nachteil !


Im übrigen drücke ich Dir mal ganz feste die Daumen für da Bewerbungsverfahren und lass mich mal hinzufügen: Hut ab davor, wie Du bestrebt bist, Dich weiterzuqualifizieren; war bestimmt oder ist kein leichter Weg, den Du da angehst, aber glaube mir, wenn Du den erfolgreich zurücklegst, öffnet der Dir später Türen wahrscheinlich viel leichter, als der normale Weg über Abi und Studium !
 
Zuletzt bearbeitet:
Aha, hm, das bedeutet also, wenn ich über keine studiengangsspezifische Ausbildung verfüge - wie in meinem Fall als Drucker - dann muss ich kein IHK-Zeugnis zur Bewerbung anfügen und es reichen die oben genannten Anlagen aus?
 
So ist es, wie ich aber bereits augeführt habe, lege das IHK-Zeugnis sicherheitshalber doch bei !
 
Danke für die zahlreichen Informationen. Es ist halt so, dass ich zum Einen Angst davor habe, wenn ich zu wenig Unterlage mitschicke, dass ich aus dem Auswahlverfahren komplett gestrichen werde. Und zum Anderen, wenn ich zu viele Unterlagen mitschicke, dass ich mangels meiner schlechten Note - welche aber nicht studiengangsspezifisch ist - mir selbst meine Chancen versaue.
Ergänzung ()

Nunja, Fakt ist, dass der Betriebsinformatiker - und nur dieser - die Hoschulzugangsberechtigung ist, mehr nicht.
 
Da brauchst Du wirklich keine Angst zu haben, etwas, was nicht gefordert wird, kann Dir im Zulassungsverfahren nicht negativ angerechnet werden; Du kannst das Zeugnis wirklich ganz entspannt mitschicken !
 
Mal was anderes: Mein IHK-Zeugnis ist wurde auf einem rötlichen Papier gedruckt. Ne Ahnung, wie ich es kopieren kann, damit es nicht völlig schwarz rauskommt? Beim Einscannen kommt es immer so dunkel raus, aufgrund der roten Blattfarbe. -.-
 
Einfach eine Farbkopie machen und die einreichen !

Wenn Du keinen Farbkopierer hast, dann einscannen und als Farbdokument ausdrucken !
 
Awake schrieb:
Ergänzung ()

Nunja, Fakt ist, dass der Betriebsinformatiker - und nur dieser - die Hoschulzugangsberechtigung ist, mehr nicht.

Macht doch nichts.
Dafür wird dir doch Wartezeit anerkannt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die WS verbessern den Schnitt ansich doch garnicht oder ist es in Bayern anders?
Wenn ich mich richtig errinnere, zählt das WS dann nur als primäres Kriterium. Das Sekundäre ist dann die Durschnittsnote.
 
Dafür wird dir doch Wartezeit anerkannt?

Ja, die Zeit wird in Halbjahren berechnet und nur für das Datum der letzten Hochschulzugangsberechtigung . In meinem Fall der Betriebsinformatiker im März 2010.

Die WS verbessern den Schnitt ansich doch garnicht oder ist es in Bayern anders?

Die Punkte wie die Auswahl berechnet wird stehen oben im ersten Zitat. 25 von 100 , 65 von 100 usw.
Da ich aber durch den BI die Hochschulzugangsberechtigung erlangt habe gilt für meines gleichen nur dieser Durchschnitt.

Ich frage mich aber auch, wie sie das in meinem Fall berechnen, da ich nur eine Hochschulzugangsberechtigung und keine studiengangsspezifische Ausbildung habe.
 
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