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Ich würde gerne wissen, ob der Einsatz eines DS220+ einen rechtlichen Schutz für Datenverlust darstellt?
Da ich meine Daten beruflich gerne absolut sicher verwalten möchte, Verlustfrei, verschlüsselt etc. wollte ich wissen, ob es im Auge des Gesetzes ausreicht?
Anders forumliert, würde man mir vorwerfen, ich hätte die Daten nicht ausreichend gesichert, könnte ich mit dem nachgewiesenen Besitz und Nutzung eines DS220+ beweisen, dass ich im Rahmen eines Einzelunternehmers die aktuellen technischen Möglichkeiten ausgeschöpft habe?
Evtl. ist meine Frage etwas naiv, aber ich starte gerade erst in diesem Bereich - Einhelunternehmer mit sensiblen Daten.
Da ich meine Daten beruflich gerne absolut sicher verwalten möchte, Verlustfrei, verschlüsselt etc. wollte ich wissen, ob es im Auge des Gesetzes ausreicht?
Anders forumliert, würde man mir vorwerfen, ich hätte die Daten nicht ausreichend gesichert, könnte ich mit dem nachgewiesenen Besitz und Nutzung eines DS220+ beweisen, dass ich im Rahmen eines Einzelunternehmers die aktuellen technischen Möglichkeiten ausgeschöpft habe?
Evtl. ist meine Frage etwas naiv, aber ich starte gerade erst in diesem Bereich - Einhelunternehmer mit sensiblen Daten.