Brauche Hilfe bei sms-sofort.com ! meine freundin hat ein Problem...

PimP88

Cadet 4th Year
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Aug. 2005
Beiträge
106
Hi Leute, :D

Meine freundin hat ein Problem und zwar bekommt Sie diese mail bzw,, brief von der Firma !!! ABER Sie hat sich da NIE angemeldet !!!
Was nun,,? :freak:



Sehr geehrte Frau *****,

wie wir Ihnen bereits mehrfach per Brief und E-Mail mitgeteilt haben, hat uns die Firma Zully-media GmbH aus Threna mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie hat am 05.10.2006 folgende Leistung für Sie erbracht:

- 5 SMS täglich auf sms-sofort.com

Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 96,00 Euro. Leider haben Sie bisher auf alle Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie nunmehr ein letztes Mal auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Grundforderung unseres Mandanten: 96,00 Euro
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 14,00 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 32,50 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 5,50 Euro
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noch offener Gesamtbetrag (Stand: 18.12.2006): 148,00 Euro

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 148,00 Euro ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens ***** auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.

Mit verbindlichem Gruß
N. ****, Abteilung Mahnbescheid
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Noch ein wichtiger Hinweis:
Sollten wir in den nächsten Tagen weder eine Zahlung verbuchen können noch eine sonstige Rückmeldung auf diese Email erhalten, werden wir zudem technisch überprüfen lassen, ob die uns vorliegenden Personendaten zu der hier verwendeten Email-Adresse passen. Wir werden damit ermitteln, ob unter Umständen betrügerisch im falschen Namen bestellt wurde.

Die *****Finanz GmbH & Co. KG ist vom Präsidenten des Amtsgerichts ****brück als Inkassounternehmen zugelassen.


Ich hoffe Ihr könnt mir bzw. meiner freundin ein guten Rat geben !!
DANKE IM VORAUS !!! ;) ;)
 
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AW: HILFE !!!---> sms-sofort.com !!! meine freundin hat ein Problem...

1.Wenn deine Freundin keine Willenserklärung abgegeben hat bzw. kein Angebot-Annahme vorliegt besteht kein Vertrag.

2. Ist deine Freundin 7-17 Jahre alt ist sie nur beschränkt geschäftsfähig -> der Vertrag somit schwebend unwirksam. Falls keine Genehmigung der Eltern -> Vertrag nichtig § 106 BGB
 
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AW: HILFE !!!---> sms-sofort.com !!! meine freundin hat ein Problem...

Tankred schrieb:
Das ist derzeit eine bekannte Masche. Zur weiteren Vorgehensweise solltest Du Dir dies hier durchlesen:

http://www.heise.de/ct/tv/artikel/79893


Also NIX machen oder was,,,? :freak:
Sie hat auch ein Brief von denen bekommen,, Aber Sie weiß nicht was drin steht ,,, weil Sie immoment bei mir wohnt !!! ich denke das ist auch so ein Mahnbrief... Es kann aber auch ein anderer Sie da angemeldet haben oder nicht,,? Weil Name und Addresse haben die ja ! Sie hat sich da aber nie angemeldet..
 
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AW: HILFE !!!---> sms-sofort.com !!! meine freundin hat ein Problem...

PimP88 schrieb:
Also NIX machen oder was,,,?

Du musst den Text schon lesen, da steht nicht "nix machen"! Lies es nochmal aufmerksam durch, vor allem die Passage "Was tun wenns passiert ist?"...
 
AW: HILFE !!!---> sms-sofort.com !!! meine freundin hat ein Problem...

Also ich persönlich würds einfach liegen lassen und nix tun wenn die Verhältnisse eindeutig sind: kein angegebenes Widerrufsrecht, keine gegenseitige Willenserklärung und vll. sogar beschränkt geschäftsfähige Betroffene.

Bei dieser Faktenlage würden die nie vor Gericht gehn bzw. Geld einklagen.

Naja aber vll. ist doch besser wenn du versuchst die nochmal zu kontaktieren...
 
AW: HILFE !!!---> sms-sofort.com !!! meine freundin hat ein Problem...

gordon88 schrieb:
...

Bei dieser Faktenlage würden die nie vor Gericht gehn bzw. Geld einklagen.

...

Klar. Hier wird eindeutig eingeschüchtert und bei dem relativ geringen Betrag hoffen die einfach, dass der Angeschriebene kalte Füsse bekommt. Trotzdem würde ich wie unter dem Link beschrieben der Zahlungsaufforderung widersprechen. Das verändert die Beweislage u.U. schon einmal. Und wenn man sich sicher ist, dass man keinen Service dieser Art genutzt hat, würde ich auf jeden Fall Strafanzeige erstatten. Denn wenn es eine strafbare Handlung ist, dann hat der "Anbieter" das sicher nicht nur mit einer Person abgezogen.

Nach meiner Erfahrung sind die "Opfer" aber lediglich einem der zahlreichen Gratis-SMS-Angebote erlegen. Hierbei muss man sich anmelden, wenn man z.B. 100 Gratis-SMS haben will. Kündigt man nicht rechtzeitig, hat man automatisch ein Monats-Abo.
 
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Meine Freundin schreibt denen jetzt ma ein schönen brief ! ma gucken was dann kommt !
Danke für eure HILFE !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (ein ! pro Satzende langt)
hallo,

ich wuerde mich an dieser sache nicht aufreiben und vorallem keinen brief schreiben und denen meoglicherweise fakten liefern, die sie noch nicht haben. sollte die andere seite allerdings tatsaechlich wie angedroht verfahren (was unwahrscheinlich, aber nicht unmoeglich ist), so ist eines ganz wichtig. einen mahnscheid NIEMALS ignorieren, sondern umgehend widerspruch einlegen (dazu das mitgelieferte rosafarbene formular verwenden). widerspruch muss eingelegt werden innerhalb von 2 wochen ab ZUGANG des mahnbescheides, eine begruendung ist NICHT erforderlich. einen anwalt braucht es ebenfalls dazu NICHT.
sollte wiedersrpruch nicht (oder nicht fristgemaess) erfolgen, ergeht (sofern der antragsteller auf dem antragsformular das entsprechende haeckchen gesetzt hat) ein vollstreckungsbescheid. gegen den vollstreckungsbescheid kann innerhalb von 2 wochen ab dessen zugang einspruch eingelegt werden. die sache wird dann von amts wegen an das angegebene gericht abgeben und termin anberaumt.

was passiert nun, wenn ich die fristen versaeume:

a)widerspruch versaeumt. ist nicht ganz so schlimm, ein verspaeteter widerpruch wird in einen einspruch gegen den erlassenen vollstreckungsbescheid von amts wegen umgedeutet, wenn dieser noch nicht rechtskraeftig ist (also einspruch noch eingelegt werden keonnte).

b) einspruch versaeumt: tja, pech gehabt. ein vollstreckungsbescheid steht einem vorlaeufig vollstreckbarem veraemnisurteil gleich. erfolgt der einspruch nicht, wird er rechtskraeftig. der antragssteller kann dann 30 jahre lang in das vermoegen des schuldners aus dem vollstreckungsbescheid vollstrecken.

beachte: beide fristen sind sog. notfristen: soll heisen, verlaengerung nicht moeglich.

ein wort zum schluss, gehe mit deiner freundin ins gericht, also lasse dir schritt fuer schritt erklaeren, was sie da im internet gemacht hat, drucke die agb aus und die fomulare, die sie ausgefuellt hat. der gesamte relevante internetauftritt sollte durch ausdrucke dokumentiert werden, fuer den fall der faelle.

gruss
 
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