SanBo
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 1.415
Ich habe einen Monitor, den ich bereits 2 Mal zurück gebracht habe.
Jedes Mal hat er nach einer Weile herumgefiept und dann ist das Netzteil duchgeschmort - schwarzer Bildschirm.
Der Monitor wurde immer ausgetauscht, da es scheinbar nicht möglich ist, ihn zu reparieren. Ich habe also bereits das 3. Gerät.
Nun fängt mein aktuelles Gerät wieder zu spinnen an, das Fiepen ist erneut zu hören.
Deshalb habe ich bei meinem Händler vor Ort nachgefragt. Dieser meinte, daß ich das Recht auf Wandlung hätte. Allerdings nur, wenn der Monitor nun wieder ausgetauscht werden würde und das vierte Model ebenfalls kaputt gehen würde. Und auch dann nur, wenn es sich dabei immer um denselben Defekt gehandelt hat.
Also zusammenfassend: Wenn der Monitor 3 Mal wegen des Netzteils durchbrennt, kann ich beim 4. Mal eine Wandlung fordern, oder wie?
Blicke da nämlich nicht ganz durch.
Wenn der Monitor nun aber 2 Mal ein defektes Netzteil hat und beim dritten Mal beispielsweise der Menüknopf nicht mehr funktioniert, dann habe ich kein Recht auf Wandlung?
Wann muß ich dieses Recht denn eigentlich geltend machen?
Wäre nett, wenn mir das mal jemand genauestens erklären könnte.
Jedes Mal hat er nach einer Weile herumgefiept und dann ist das Netzteil duchgeschmort - schwarzer Bildschirm.
Der Monitor wurde immer ausgetauscht, da es scheinbar nicht möglich ist, ihn zu reparieren. Ich habe also bereits das 3. Gerät.
Nun fängt mein aktuelles Gerät wieder zu spinnen an, das Fiepen ist erneut zu hören.
Deshalb habe ich bei meinem Händler vor Ort nachgefragt. Dieser meinte, daß ich das Recht auf Wandlung hätte. Allerdings nur, wenn der Monitor nun wieder ausgetauscht werden würde und das vierte Model ebenfalls kaputt gehen würde. Und auch dann nur, wenn es sich dabei immer um denselben Defekt gehandelt hat.
Also zusammenfassend: Wenn der Monitor 3 Mal wegen des Netzteils durchbrennt, kann ich beim 4. Mal eine Wandlung fordern, oder wie?
Blicke da nämlich nicht ganz durch.
Wenn der Monitor nun aber 2 Mal ein defektes Netzteil hat und beim dritten Mal beispielsweise der Menüknopf nicht mehr funktioniert, dann habe ich kein Recht auf Wandlung?
Wann muß ich dieses Recht denn eigentlich geltend machen?
Wäre nett, wenn mir das mal jemand genauestens erklären könnte.