Buchpreisbindung - muss ich mich daran halten?

M

Mr. Snoot

Gast
Hio,

ist es irgendwie möglich, neue Bücher ohne Preisbindung bei eBay zu versteigern? Da Bücher i.d.R. eine Preisbindung haben ja eigentlich nicht, aber man findet teilweise neue Bücher - die man aber sonst nirgends mehr bekommt - bei eBay zu teils horrenden Preisen.

Bei Wikipedia heißt's z.B.
Von der Preisbindung ausgenommen sind [..] gebrauchte (schon einmal zum gebundenen Preis verkaufte) Bücher oder Altauflagen, die länger als 18 Monate am Markt sind und für die der Verlag die Preisbindung aufgehoben hat.
Ob der Verlag die Preisbindung aufgehoben hat weiß ich ja nicht, aber so wie es da steht sind die Bücher nicht mehr an einen Preis gebunden wenn sie schon einmal preisgebunden verkauft wurden. Also quasi just seit dem Moment, als ich sie gekauft habe!?

Andernfalls müsste ich die Bücher als gebraucht aber in unbenutztem Zustand deklarieren (was de facto Neu bedeutet).
 
Zuletzt bearbeitet:
Willst du privat ein paar Bücher verkaufen oder was?! Denke dann wäre das ziemlich egal...

lg
 
Die Frage der Buchpreisbindung bei eBay hängt damit zusammen, ob Du gewerbs- bzw. geschäftsmäßig auftrittst. Das kann man unter anderem an folgendem festmachen:

- Anzahl der Verkäufe gleichartiger Waren in einem Zeitraum
- Absicht des ursprünglichen Kaufes der Waren durch Dich
- Dein Verkäuferstatus bei eBay
 
Ich würde die Bücher privat verkaufen; sind allerdings 5 identische.

Kann ich von mir aus aber natürlich auch in einem größeren Zeitraum versteigern, wenn's bei 5 gleichen Büchern schon nach Gewerbe aussieht!? :)

Aber als Privatperson wäre es eh egal?
 
Nein, auch Privatpersonen können schnell den Verdacht des "geschäftsmäßigen Handelns" erwecken. Gewerbliche Buchhändler bei eBay gibt es haufenweise, die jeden verdächtigen "Privathändler" abmahnen oder auch nur anschwärzen (alles schon erlebt).

Bei fünf Büchern sieht es aber meiner Meinung nach nicht nach "geschäftsmäßigen Handeln" aus, auch wenn sie neu sind. Zwar kann man Dir unterstellen, dass Du fünf identische Bücher nicht zum "Endverbrauch" gekauft hast, aber es wäre ja unsinnig, Dir Gewinnstreben zu unterstellen.

Um mal eine Größe zu nennen: "40 Versteigerungen in 6 Wochen sind geschäftsmäßig"

Quelle: http://www.vnr.de/vnr/werbungkommunikation/werbenmitsystem/praxistipp_13556.html

Ich würde die Bücher als "gebraucht" verkaufen, damit §3 der Buchpreisbindung unwirksam wird:

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.
 
Du könntest ja nur 1 Buch anbieten und die 4 die nicht verkauft wurden, an die Nächstbietenden verkaufen, kannst denen ja eine Mail senden ob sie noch Interesse haben. Dann merkt es ja so schnell niemand. :lol:
 
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