Bus hat meine geparkten Fahrzeuge beschädigt, Teilschuld?

ettan

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Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vor unserer Tür waren meine beiden Autos geparkt, allerdings auf einer schraffierten Fläche. Warum der Teil so gekennzeichnet ist, weiß kein Mensch, hier parken schon immer und ewig unsere Fahrzeuge und die meiner Nachbarn. Hat auch nie jemanden gestört, kein Knöllchen, alles kein Problem seit vielen Jahren. Am Ende dieser schraffierten Fläche setzt sich nahtlos ein Parkstreifen fort, es gibt also keinen Unterschied zwischen der offiziellen Parkfläche am Straßenrand und der Fläche wo wir geparkt haben. Steht auch kein Halteverbotsschild dort oder ähnliches.
Vor ein paar Wochen hat nun ein Bus an meinen beiden Autos jeweils den linken Außenspiegel abgefahren. Der Busfahrer hat fairerweise die Polizei gerufen, die den Unfall dann aufgenommen haben. Der Polizist hat auch nichts zu der Fläche bzw. zu den geparkten Autos gesagt. Die Verkehrgesellschaft erkennt den Unfall an, will jedoch nur 75% des Schadens bezahlen, da meine Fahrzeuge verbotswidrig "auf einer Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote" abgestellt waren. Ob die Fahrzeuge (und die der Nachbarn auch, die da auch noch standen) verbotswidrig geparkt waren hätte nach meiner Auffassung allenfalls die Polizei feststellen können, hat sie aber nicht.

Wie verhalte ich mich am Besten, wie kann ich gegenüber der Verkehrsgesellschaft argumentieren? Hat jemand einen Paragraphen für mich? Soweit ich als Laie weiß hat bei geparkten Fahrzeugen immer der Schuld der reinfährt, egal wie die Fahrzeuge geparkt waren. Aber kann man mich wirklich mit einer Teilschuld von 25% abfertigen? Anwalt lohnt sich nicht wirklich, bei einer Differenz von 110,- Euro, aber wenn ich eine Chance habe, würde ich es gerne versuchen.

Gruß
ettan
 
jetzt weißt du, warum die Fläche schraffiert ist... damit große Fahrzeuge da vorbei kommen
 
Es ist dort keine Fahrbahnverengung, hab ich doch geschrieben, der Parkstreifen schließt sich nahtlos an.
 
Diese Sperrflächen sind meistens dazu da um größeren Verkehrsteilnehmern (z.B. Busse) genügend Raum zum manövrieren zu lassen.

Zitat:
Halten ist ohne Beschilderung stets verboten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, an Taxenständen, auf Bahnübergängen, auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, sofern auf der Standspur z. B. weiterbeschleunigt werden kann, auf Fußgängerüberwegen und 5 m davor und auf Sperrflächen. Sperrflächen (Schrägstrichgatter) dienen zum Anzeigen von Flächen, die von keinem Kraftfahrzeug überfahren werden dürfen.

Das wird doppelt kosten. Die Beschädigung am Bus und Knöllchen für 2 Fahrzeuge die einen Unfall verursacht haben.

Edit:

Damit du es nachlesen kannst: § 24 StVO
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab grad selbst noch mal gegoogelt, es handelt es sich im Juristendeutsch wohl nicht um eine Sperrfläche, sondern um eine "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote" Zeichen 299. Zu finden ist aber auch, dass das Zeichen 299 nicht für sich alleine stehen kann, sondern ein bestehendes Parkverbot, z. B. vor einer Einfahrt verlängern kann. Es gibt an dieser Stelle aber kein mir erkennbares Halte- oder Parkverbot, welches durch diese Grenzmarkierung erweitert oder bezeichnet werden könnte.
 
Geh zum Anwalt und lass dich beraten. Hier willst du anscheinend nicht hören/glauben.
 
@Scythe: schlechten Tag gehabt? Ich möchte einfach nur mit nem ganz normalen Brief versuchen den Schaden zu 100% reguliert zu bekommen, da ich mir keiner Schuld bewusst bin. Anwalt lohnt nicht.
 
Ist doch ganz einfach. TE gibt uns einen Link zu Streetview oder nennt die Straße und wir können uns ein Bild machen. :evillol:

Übrigens, hatte ich ganz überlesen, da muß kein Schild stehen. Es reicht am Anfang der Straße ein Schild mit dem Text: Es darf nur in den markierten Flächen geparkt werden. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast verbotswidrig geparkt. Für die Unfallverursachung spielt das keine Rolle, für die Schadensregulierung hingegen schon. Mehr gibt es dazu nicht zusagen. Also was willst Du hören?
 
ettan schrieb:
Es gibt an dieser Stelle aber kein mir erkennbares Halte- oder Parkverbot, welches durch diese Grenzmarkierung erweitert oder bezeichnet werden könnte.
Bedeutet mit anderen Worten, daß Du erst mal die Berechtigung der Grenzmarkierung anzweifeln musst, denn der Abzug an sich ist ja rechtens. Heroische Aufgabe für 110€. Ich persönlich wär ja froh, daß mir nicht noch einer wegen der Markierung reingedrückt worden wäre...

@metha, lol das wärs noch... :evillol:
 
OK, ich glaube ich lasse es auf sich beruhen. In der Tat müsste ich wohl die Grenzmarkeirung anzweifeln und da werde ich auch bei der Stadt mal anfragen was es damit auf sich hat. Es steht kein Schild, auch nicht am Anfang der Straße und ne Bushaltestelle ist dort selbsverständlich auch nicht.
Für die Schadenregulierung hat es scheinbar wirklich keinen Sinn... Danke für die Links und die Meinungen zum Thema.
 
ettan schrieb:
werde ich auch bei der Stadt mal anfragen was es damit auf sich hat. Es steht kein Schild, auch nicht am Anfang der Straße und ne Bushaltestelle ist dort selbsverständlich auch nicht.
Und deswegen hat auch die Polizei nichts gesagt und ihr habt nie ein Knöllchen bekommen, aber wenn Du nun einen Beamten darauf aufmerksam machst das dort die Beschliderung / Fahrbahnmarkierung ggf. nicht eindeutig ist, was meist Du was dann wohl passiert?

1.) Es wird das ggf. fehlende Schild mit dem Hinweis auf ein Halteverbot (auf den schraffierten Flächen) aufgestellt, damit wirklich eindeutig klar ist, dass hier nicht gehalten und geparkt werden darf, was eine kleinen dreistelligen Betrag kosten dürfte.

2.) Man erkennt den Unsinn der Markierung und lässt die Farbe der Schraffierung für einen bestimmt deutlich höhren Betrag als die Schilder kosten würden, wieder abfräsen.
 
Tut mir leid für das ninjan des Threads, aber mich wurmt in letzter Zeit so ein ähnliches Problem: Bei uns an der Uni parken diverse Spezialisten ständig außerhalb der Parkflächen die Kurven des Parkplatzes so zu, so dass es Millimeterarbeit ist mit den Auto dran vorbei zu fahren. Ich habe hier ehrlichgesagt beim Vorbeifahren jedesmal Angst, dass ich irgendein anderes Auto streife oder den Spiegel abfahre. Wie sieht es in diesem speziellen Fall mit der Schuldfrage aus?
 
@Nai
Eigentlich total fies. Eine Teilschuld bekommst du auf jeden Fall. Kann sogar bis zu 50% betragen.
Begründung: Wenn du siehst das es nicht reicht, dann darfst du nicht diesen Weg mit Vorsatz benutzen, sondern sollst stehenbleiben und die Obrigkeit rufen. So in der Art in Kurzform.
 
woodpeaker schrieb:
@Nai
Eigentlich total fies. Eine Teilschuld bekommst du auf jeden Fall. Kann sogar bis zu 50% betragen.

Sollte es sich um Privatgelände handeln beim Parkplatz kann er sogar 100% schuld sein.
 
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