Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vor unserer Tür waren meine beiden Autos geparkt, allerdings auf einer schraffierten Fläche. Warum der Teil so gekennzeichnet ist, weiß kein Mensch, hier parken schon immer und ewig unsere Fahrzeuge und die meiner Nachbarn. Hat auch nie jemanden gestört, kein Knöllchen, alles kein Problem seit vielen Jahren. Am Ende dieser schraffierten Fläche setzt sich nahtlos ein Parkstreifen fort, es gibt also keinen Unterschied zwischen der offiziellen Parkfläche am Straßenrand und der Fläche wo wir geparkt haben. Steht auch kein Halteverbotsschild dort oder ähnliches.
Vor ein paar Wochen hat nun ein Bus an meinen beiden Autos jeweils den linken Außenspiegel abgefahren. Der Busfahrer hat fairerweise die Polizei gerufen, die den Unfall dann aufgenommen haben. Der Polizist hat auch nichts zu der Fläche bzw. zu den geparkten Autos gesagt. Die Verkehrgesellschaft erkennt den Unfall an, will jedoch nur 75% des Schadens bezahlen, da meine Fahrzeuge verbotswidrig "auf einer Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote" abgestellt waren. Ob die Fahrzeuge (und die der Nachbarn auch, die da auch noch standen) verbotswidrig geparkt waren hätte nach meiner Auffassung allenfalls die Polizei feststellen können, hat sie aber nicht.
Wie verhalte ich mich am Besten, wie kann ich gegenüber der Verkehrsgesellschaft argumentieren? Hat jemand einen Paragraphen für mich? Soweit ich als Laie weiß hat bei geparkten Fahrzeugen immer der Schuld der reinfährt, egal wie die Fahrzeuge geparkt waren. Aber kann man mich wirklich mit einer Teilschuld von 25% abfertigen? Anwalt lohnt sich nicht wirklich, bei einer Differenz von 110,- Euro, aber wenn ich eine Chance habe, würde ich es gerne versuchen.
Gruß
ettan
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vor unserer Tür waren meine beiden Autos geparkt, allerdings auf einer schraffierten Fläche. Warum der Teil so gekennzeichnet ist, weiß kein Mensch, hier parken schon immer und ewig unsere Fahrzeuge und die meiner Nachbarn. Hat auch nie jemanden gestört, kein Knöllchen, alles kein Problem seit vielen Jahren. Am Ende dieser schraffierten Fläche setzt sich nahtlos ein Parkstreifen fort, es gibt also keinen Unterschied zwischen der offiziellen Parkfläche am Straßenrand und der Fläche wo wir geparkt haben. Steht auch kein Halteverbotsschild dort oder ähnliches.
Vor ein paar Wochen hat nun ein Bus an meinen beiden Autos jeweils den linken Außenspiegel abgefahren. Der Busfahrer hat fairerweise die Polizei gerufen, die den Unfall dann aufgenommen haben. Der Polizist hat auch nichts zu der Fläche bzw. zu den geparkten Autos gesagt. Die Verkehrgesellschaft erkennt den Unfall an, will jedoch nur 75% des Schadens bezahlen, da meine Fahrzeuge verbotswidrig "auf einer Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote" abgestellt waren. Ob die Fahrzeuge (und die der Nachbarn auch, die da auch noch standen) verbotswidrig geparkt waren hätte nach meiner Auffassung allenfalls die Polizei feststellen können, hat sie aber nicht.
Wie verhalte ich mich am Besten, wie kann ich gegenüber der Verkehrsgesellschaft argumentieren? Hat jemand einen Paragraphen für mich? Soweit ich als Laie weiß hat bei geparkten Fahrzeugen immer der Schuld der reinfährt, egal wie die Fahrzeuge geparkt waren. Aber kann man mich wirklich mit einer Teilschuld von 25% abfertigen? Anwalt lohnt sich nicht wirklich, bei einer Differenz von 110,- Euro, aber wenn ich eine Chance habe, würde ich es gerne versuchen.
Gruß
ettan