Bußgeld-Frage: Übergangsregelung bei neuem Tempolimit?

petite

Cadet 4th Year
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März 2011
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79
Hallo,

folgendes Szenario: auf meiner Strecke zur Arbeit, wurde zum 15.01. eine Strecke von ca. 200 m zur 30er Zone erklärt und entsprechend beschildert. Ich fahre die Strecke seit ca. 10 Jahren.

Zwei Tage nach Einführung des neuen Tempolimits, fuhr ich die Strecke wie gewohnt, übersah entsprechend die neue Beschilderung und wurde mit 55km/h geblitzt.

Doofe Frage: gibt es so etwas wie eine Übergangsregelung, mit der man dagegen argumentieren könnte? Ich ärgere mich sehr, dass man so kurz nach der Tempoänderung Blitzer gesetzt.

Danke und Grüße
 
warum sollte das so sein? verkehrszeichen gelten für alle. ortsfremde können sich ja auch nur den gegebenheiten anpassen
 
genau wie touch-knie es sagt. warum solltest du sonderrechte haben bzw. nicht mehr aufmerksam fahren müssen..?
 
Moin !

Mal ganz davon abgesehen, dass ich oft "wie 'ne Sau" fahre:
Verkehrszeichen ist Verkehrszeichen. Es gilt, sobald es aufgestellt ist, ergo könnte rein theoretisch sofort eine
Geschwindigkeitsüberwachung stattfinden.

Da ich auch sehr oft Verkehrszeichen "übersehe" :D , wurde es Zeit für eine Brille.

Wenn die Kommune eine "kleine Gewöhnungsfrist" einräumt, ist das zwar nett, aber darauf sollte sich niemand verlassen.
 
Abhaken als Lehrgeld. Sollte ja kein Fahrverbot und nur ein mässiges Bußgeld nach sich ziehen (EUR 80,- zzgl. Gebühren), wenn sich da dies Jahr nichts geändert hat.
Falls Du weitere Vergehen in den letzten 2(?) Jahren hattest, kann die Strafe höher ausfallen.
 
Was würdest Du dazu sagen:

Ich fahre seit 20 Jahren immer dieselbe Strecke, immer Tempomat 50km/h. In den ganzen 20 Jahren lief kein Kind über die Straße, also ist es ja nicht meine Schuld :evillol:

Beim Autofahren musst Du IMMER auf alles achten und nicht der Gewohnheit verfallen.
 
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