Bußgeld für zu schnelles fahren - Erfahrungen - Verwirrung

.mojo

Fleet Admiral
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13.027
Hallo LEute

ICh hab ein Problem.
Und zwar soll ich ein Bussgeld für zu schnelles fahren blechen. ISt ja soweit noch in Ordnung nur was mich stört, ist die Höhe.

Laut Anhörungsbogen bin ich
ausserhalb geschlossener Ortschaften (auf Autobahn) bei erlaubten 80 hm/h mit 102 km/h geblitzt worden. Ergo 22 km/h zu schnell ausserhalb geschlossener Ortschaften.

Laut http://www.bussgeldkataloge.de/ und deren Bussgeldrechner sieht das dann folgendermassen aus:

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 22 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 40 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.

nun soll ich aber keine ~65,60 € zahlen, sondern satte 232 €


Was mich irritiert ist noch folgender Zusatz beim Bussgeldrechenr

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Ich wurde tatsächlich vor nunmehr wohl ungefähr etwas mehr als einem Jahr mal mit 103 in ner 70er Zone erwischt. Damals hat mich das ganze knappe 70 Euro gekostet (stimmt mit den Angaben auf bussgeldkataloge.de überein).


höhere Geldstrafe - ok, seh ich ein. Aber gleich eine 500%ige Erhöhung?


Meine Frage also: Hat wer Erfahrungen mit ähnlichen Situationen, bzw. ist diese satte Erhöhung tatsächlich so in Ordnung? Ws heißt "kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !"? LEider gibt es dort überhaupt keinen Anhaltspunkt über die zu erwartende Erhöhung des Bussgelds. Und auch sonst hab ich nicht wirklich was dazu gefunden.

Jemand Ahnung?


MfG
Mojo
 
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast könntest du mit einem Anwalt dagegen vorgehen.
Etwas runterhandeln kann er das vielleicht.
Ansonsten wird dir wohl nichts als zahlen übrig bleiben.
Du bist schließlich ein unbelehrbarer Wiederholungstäter und zudem nicht nur etwas drüber gewesen.
 
Hi MrMojo!

Ich habe mich vor kurzem mit einem Polizisten genau darüber unterhalten. Dieser meinte, wenn innerhalb
eines Jahres mehr als einmal mit "gut" km/h zuviel geblitzt würde, die zweite ziemlich teuer werden kann.
Das wird dann ausgelegt als nicht einsichtig und wird extrem teuer!
 
@hagrid7: das mag stimmen aber es geht doch um die punkte in flensburg...?

ich wurde vor 2 monaten auch geblitzt, es hat mich 75 euro und einen punkt gekostet. ich bin mir auch sicher, dass ich immer noch punkte habe die nicht verjährt sind daher kann ich mir diese 232 euro auch nicht so recht erklären.

@MrMojo: frag doch mal bei der bußgeldstelle nach, die wissen bestimmt ob da ein fehler vorliegt oder nicht.
 
wegen den punkten:

gelöscht werden diese nach 2 Jahren, es sei den man sammelt in den zwei jahren weitere. dann erst nach 5 Jahren! somit ist dein punkt nicht verjährt und du bekommst die höhre strafe.

we hoch das ist und wie sich das rechnet... k.a. ^^. würd auch einfach mal nachfragen.

ich denke wenn du einen punkt wegen fehlender feinstaubplakette bekommst und dann zu schnell bist, wirst du wohl nicht nicht diese 500% aufschlag bekommen.... obwohl... zuzutrauen wäre es denen ja. ^^

hab mir grade mal durchgelesen für was man punkte bekommt:

5 Punkte
Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten

und jetzt kommt's

man bekommt mehr punkte für

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins

6 Punkte um genau zu sein. find ich schon heftig. so nach dem motto der is eh schon tot oder wie ^^?
 
Zuletzt bearbeitet:
schon klar, ohne Gewähr. Aber einen Anhaltspunkt bietet es allemal, zumal der Busgeldrechner 2 weiteren mir bekannten übertretungen von bekannten jeweils richtig anzeigt.

Direkt dort Anrufen kann ich grad nicht, da ich den Schrieb zu HAuse hab. Da mir das aber jetzt "auf der Seele brennt" wollt ich mal eure MEinung wissen.

Wie auch immer, habe im Forum dort noch etwas gelesen, und die Aussage "das bußgeld kann aber trotzdem erhöht bis max. verdoppelt werden" findet sich dort öfter. Ich warte mal ab, was die dort sagen. Wenn die meinen, geht i.O. dann wirds wohl i.O. gehn. Wenn die meinen "hmm, moment mal" dann werde ich da weiter nachforschen.



Edit:
Sache hat sich geklärt. War einfach ein Missverständnis meinerseits. Sie haben mir in einem Brief diesen Anhörungsbogen geschickt, und eben noch zusätzlich den Überweisungsträger für die KfZ Steuer. JEdoch ohne Schreiben dazu oder Hinweis. In meiner Aufgebrachtheit hab ich natürlich den Anhörungsbogen sofort in Verbindung zu diesem Überweisungsträger gebracht (Wer würde das nicht, wenn der halt so dahinterhängt, ohne extra erklärung. Auch aus dem Verwendungszweck, der einfach irgend ne Nummer war, ging nihct hervor dass es sich um die KfZ steuer handelt).
Erst als ich mir dann gestern mittag das ganze Ding nochmal angesehen hab, hab ich Kleingedrucktes entdeckt und konnte so auf die KfZ Steuer schließen.
Abschließend muss man sagen, unglückliche Kombi nen Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zuasmmen mit nem bereits ausgefüllten Überweisungsträger zu verschicken, ohne dabei ein im Schreiben zu erwähnen, dass es sich eigentlich um 2 verschiedene Vorgänge handelt. Die Überschreitung wird im Schreiben natürlcih stark thematisiert, die KfZ Steuer aber mit keinem Wort erwähnt...
NAja, Hauptsach ich muss nicht blechen (zwar eigentlich schon, aber die Steuer hätt ich ja sowieso zahlen müssen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die KfZ Steuer ergeht normalerweise ein Bescheid vom Finanzamt. Wundert mich, dass du einen Überweisungsträger von der Stadt für die KfZ-Steuer bekommst. Vor allem, weil das Aufkommen der KfZ Steuer dem Land und nicht den Kommunen zusteht.
 
ach, hier im Saarland ist manches nicht so wie es sollte... das passt scho
 
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