Center rauscht Yamaha RX-V 765

fxmackelaner

Ensign
Registriert
Aug. 2004
Beiträge
196
Also wie oben beschrieben habe ich das Problem das mein Center Lautsprecher ziemlich laut rauscht, der VL und HR Lautsprecher rauscht auch aber viel leiser, die anderen Kanäle sind absulut ohne Rauschen.Ich habe an dem Yamaha ein 5.1 von Teufel das Concept S.Das Rauschen ist unabhängig von der eingestellten Lautstärke immer gleich laut.Ich habe auch schon versucht alle Eingänge vom Yamaha abzuziehen das nur noch Strom und die Lautsprecher angeschlossen waren.Ein Störsignal von den Eingangsquellen kann also ausgeschlossen werden.Nun meine Frage hat noch jemand das Problem?Die Einstellungen am Yamaha sind alle automatisch vom Einmesssystem.
 
das bedeutet also, dass das rauschen noch da ist, wenn der verstärker nicht angeschlossen ist, sondern nur der strom? hast du neben den lautsprechern ein telefon zu stehen?
 
genau das rauschen ist noch da wenn nur der strom angeschlossen ist und natürlich die lautsprecher.nein da steht nix elektronisches in der Nähe.Wie ist das bei euch ist da absolute stille oder ist ein leichtes rauschen normal?
 
an deinem verstärker muss ein anschluss für ground (erde) sein. nimm einfach mal irgend ein kabel und klemm das da dran. dann gehst du einfach mal an eine blanke stelle an der heizung oder nimmst die schutzleitund der steckdose. also nicht in die löcher stecken, sondern an eine von den beiden nasen die an den seiten raus gucken dran halten / stecken.

hatte das problem auch mal, danach war das dann wech

edit:

habe mir gerade ein bild angeschaut. bei den antennenanschlüssen ist ein kleiner klipp namens "GND". das müsse das sein. ich damals einfach das beigelegte antennenkabel "umgebaut". war zwar ein anderes modell aber problem ist das gleiche
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm ich hab das Ding gerade zu Mediamarkt gebracht weil er erst 4Monate alt ist.Das war ein Zirkus!Ich dachte ich kann den einfach austauschen wegen Gewährleistung in den ersten 6Monaten aber die wollen den erst überprüfen und sich dann melden dauert 1-2Wochen so ein Drecksverein da!Es ist ja auch wahnsinnig kompliziert den Stecker in die Steckdose und kurz nen Lautsprecher an den Center-Kanal klemmen!Das war das erste und letzte Gerät was ich im Plödmarkt gekauft habe!Den Tip mit dem Ground werde ich aber mal ausprobieren auch wenn es für mich unlogisch klingt das nur der Center rauscht,wenn eine Störung reinkommt sollte die doch auch auf alle Kanäle wirken denke ich.

Achja P.S. ich bin Energieelektroniker und weiß wo man welches Kabel reinsteckt;-)
 
stimmt, hatte ganz vergessen das es nur der center ist. naja, einfach ma testen.

ich kauf eingendlich alles im i-net, weil es kommt eh aufs gleiche raus wenn ein garantiefall ist. entweder soll man es direkt zum hersteller schicken bzw an eine genannte adresse und nicht an den shop, oder es kommt direkt ein suportmann vorbei und nimmt das dingen bei bedarf gleich mit. das argument mit dem besseren service im garantiefall kann man bei den großmärkten nicht mehr nennen für die meist deutlich teueren preise gegenüber dem i-net.

ich hab mich gestern auch erst wieder aufgeregt... das billigste HDMI kabel im MM sollte 20€ kosten. hab dann für 15€ was hochwertiges bei amazon bestellt incl versand. wäre aber auch für 4,50€ möglich gewesen. was die dort an aufpreisen für kabel haben ist wirklich ne frechheit
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kaufe normalerweise auch immer im Internet aber mit dem Receiver das sollte schnell gehen und ihn gabs im MM zu dem gleichen Preis wie im Inet.Mit den Kabeln da hab ich mich auch schon so oft drüber aufgeregt!Ich hab mir übrigens das 3m HDMI Kabel für 4,50€ gekauft und das funktioniert wunderbar^^
 
ich wollte was fürs auge haben, weil bei mir sieht man das kabel teilweise. da hat was dickes mit gewebeummantelung nachtürlich was ^^
 
fxmackelaner schrieb:
aber die wollen den erst überprüfen und sich dann melden dauert 1-2Wochen so ein Drecksverein da!

Sorry, aber das ist unverschämter Schwachsinn. Tschuldigung für die Wortwahl, aber Deine ist auch nicht besser.

Die Überprüfung des Gerätes ist das gute Recht eines JEDEN Händlers oder Herstellers. Im übrigen auch Deines. Wird ein Defekt festgestellt dann haben Du und der Händler das Recht auf Nachbesserung, sprich Reparatur. Ob Du glaubst einfach umtauschen zu können ist dabei zweitrangig, da es das Recht dazu schlicht nicht gibt.

Eine Reparaturannahme in einem solchen Markt wird auch keine direkte Prüfung durchführen. Täten die das, wäre die Warteschlange sehr schnell sehr lang. Und dann beschweren sich die gleichen wieder über den "Sauladen". Und was wäre gewesen, wenn dabei gar kein Rauschen zu hören gewesen wäre? Wärst Du dann glücklich mit dem Gerät wieder nach Hause gegangen? Da ist eine ordentliche Überprüfung doch irgendwie sinnvoller, oder? Und selbst wenn es gerauscht hätte, wäre das Ding dann zur Reparatur gegangen. Nix gewonnen.

Ich gebe zu, dass ist nicht so cool und angesagt wie einfach mal wieder über einen Sauladen abzuziehen.
 
Bevor Du hier Schwachsinn redest und diesen Drecksverein weiter verteidigst beschäftige Dich mal mit deutschem Recht.

"Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer"

Falls Du möchtest kannst Du Dir gerne noch den gesamten § 439 BGB zu Gemüte führen.Die ganze Geschichte fing damit an das der "nette"Händler zu mir meinte das er das Gerät zum Hersteller schicken wird was ca 6-8Wochen dauern würde.Erst als ich ihm das BGB unter die Nase gehalten habe und den Abteilungsleiter an die Theke gerufen habe hiess es ganz plötzlich sie wollen erst eine "Überprüfung" machen, damit habe ich auch kein Problem aber es kann nicht sein das soetwas 2 Wochen dauert.Ich finde es eine Frechheit von den Händlern wie sie erstmal auf Dummenfang gehen denn wenn ich mich nicht ein wenig mit dem BGB auskennen würde wär das Gerät erstmal 8 Wochen weg obwohl der Händler dazu überhaupt kein Recht hat.Wären wir in den USA würde so ein Laden in Grund und Boden geklagt aber der dumme Deutsche lässt sich leider viel zu viel gefallen.
Ich war natürlich bei der Serviceabteilung vom MM wenn man die so nennen kann denn Service haben die keinen!Das ist ist die Abteilung die auch die Überprüfung durchführt.Wir sind hier in den ersten 6 Monaten da sollte ein Austausch das Normalste der Welt sein,das habe ich auch schon bei anderen Geräten so erlebt allerdings bei Amazon DAS nenne ich Service.

P.S. Ich bin Mitte 30 und habe es ganz sicher nicht nötig "cool und angesagt" zu sein aus dem Alter bin ich raus,ich bin einfach ein enttäuschter Kunde mitten in der Servicewüste Deutschland.
 
Zuletzt bearbeitet:
So kleines Update, heute Morgen war ich beim MM nach einem Anruf von Ihrem Servicetechniker das ich vorbeikommen soll weil sie nix Rauschen hören:(, ich also hin und hab gleich meinen Center mitgenommen.Die schalten den Yamaha ein und siehe da er rauscht auch mit dem MM Lautsprecher.Dann hat der Chef da noch nen Verkäufer aus der HiFi Abteilung geholt und der bestätigte das es rauscht^^ naja jedenfalls haben sie mir nen Neuen in die Hand gedrückt und ich schnell raus da.Daheim den Neuen angeschlossen Einmessvorgang gestartet und siehe da himmlische Ruhe,kein Rauschen perfekt wie es sein soll.Der Alte hatte wohl doch einen Defekt.
 
Hi,

wenn man schon das BGB zitiert, dann sollte man das fairer Weise auch komplett tun und nicht nur die Passagen die gerade passen:

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Dies schränkt Dein Wahlrecht der Nacherfüllung nämlich nicht unerheblich ein. Zumal Dein Gerät mit 4 Monaten ja nicht mehr ganz neu war. Das Recht den Mangel zu prüfen wird im Übrigen durch den Paragrafen auch nicht eingeschränkt.

Im übrigen verteitige ich keinerlei "Drecksladen", es geht mir nur auf den Zünder wenn, aus welcher Motivation auch immer, erstmal auf irgendwen/was eingedroschen wird. Zumal die von Dir nun erweiterte Geschichte (Einschicken, BGB unter die Nase halten etc.) zunächst so nicht dargestellt wurde. Wohl dem der das BGB immer mit sich rumträgt :rolleyes:.

Aber Du hast ja nun ein neues Gerät bekommen und alles ist gut. :schluck:
 
Zurück
Oben