Chef möchte Urlaub storonieren, Frage bezüglich Reisekosten

  • Ersteller Ersteller Stuntmp02
  • Erstellt am Erstellt am
S

Stuntmp02

Gast
Hallo zusammen,

ich habe hier mal eine theoretische Frage, weil ich eventuell Gefahr laufe im August diesen Fall zu haben:

Meine Freundin ist im Einzelhandel tätig und hat für KW32 Urlaub beantragt, der ihr genehmigt wurde. Am Montag in KW33 ist dort Inventur, welcher bereits am Samstag von KW32 vorbereitet werden muss. Dort hat sie aber Urlaub, der auch schriftlich bestätigt ist.

Wir planen nun in den Urlaub zu fliegen. Sollte ihr Chef jetzt unbedingt im Nachhinein darauf pochen, dass Sie wegen betrieblichen Gründen schon am Samstag da sein muss, wie ist dann die Sachlage bezüglich dem Schaden?

Alleine werde ich ums verrecken nicht in den Urlaub fliegen (wofür auch?) und wir müssten im Mindestfall beide zwei Tage vorher vom Urlaub zurückfliegen. Muss er jetzt die Kosten für die zwei verlorenen, aber bezahlten Urlaubstage, sowie einen verfrühten Rückflug nur für Sie bezahlen, oder für mich mit? Im Endeffekt hat für mich Urlaub alleine ja überhaupt keinen Sinn, daher sollte er meinem Rechtsempfinden nach natürlich auch für meine Kosten aufkommen.

Wie ist die Sachlage dort rechtlich gesehen? Wie würdet ihr das in meiner Situation machen?
 
Meine Freundin ist im Einzelhandel tätig und hat für KW32 Urlaub beantragt, der ihr genehmigt wurde.
Und Ihr habt daraufhin gebucht - fertig!

Weitere Überlegungen:
"muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen" [§7 (2) (Bundesurlaubsgesetz]
Wenn kein weiterer 2 wöchiger Urlaub in diesem Jahr geplant ist, wirds für den AG noch schwerer den Urlaub zu verkürzen.
 
Eine Inventur kommt nicht von heute auf morgen, also auf einmal. Soll heißen der AG wußte/hätte wissen müssen das dort die Inventur anliegt. Fahrt in den Urlaub und habt spass :).
 
Zurück
Oben