S
sick nick
Gast
Hallo,
ich habe vor einiger zeit einen creative muvo2 erstanden. leider ist ein porblem mit der kopfhoerer buchse aufgetreten (ein art wackelkontakt), weswegen ich es am 7.januar, innerhalb der garantiezeit, beim haendler eingereicht habe.
bislang ist das geraet, trotz mehrmaliger nachfragen, noch nicht wieder verfuegbar. der haendler schiebt das problem auf den vorhaendler, und hat mir jetzt versichert diesen anzumahnen.
ich fahre aber naechste woche in urlaub und binzimelich uneghalten darueber dass ich meinen, recht teueren mp3player, nun schon seit 2,5 monaten (!!!) nicht benutzen konnte.
der haendler verweist darauf dass reperaturenprinzipiell bis zu 12 wochen dauern koennen.
1. ist das so? habe ich erst nach 12 wochen rechte auf *irgendwas*?
2. was fuer rechte habe ich dann genau? muss der handler mir dann ein gleichwertiges geraet zur verfuegung stellen, oder geld zurueckoder nur den gebrauchtwert?
bitte um hilfe,
mfg, sick nick
ich habe vor einiger zeit einen creative muvo2 erstanden. leider ist ein porblem mit der kopfhoerer buchse aufgetreten (ein art wackelkontakt), weswegen ich es am 7.januar, innerhalb der garantiezeit, beim haendler eingereicht habe.
bislang ist das geraet, trotz mehrmaliger nachfragen, noch nicht wieder verfuegbar. der haendler schiebt das problem auf den vorhaendler, und hat mir jetzt versichert diesen anzumahnen.
ich fahre aber naechste woche in urlaub und binzimelich uneghalten darueber dass ich meinen, recht teueren mp3player, nun schon seit 2,5 monaten (!!!) nicht benutzen konnte.
der haendler verweist darauf dass reperaturenprinzipiell bis zu 12 wochen dauern koennen.
1. ist das so? habe ich erst nach 12 wochen rechte auf *irgendwas*?
2. was fuer rechte habe ich dann genau? muss der handler mir dann ein gleichwertiges geraet zur verfuegung stellen, oder geld zurueckoder nur den gebrauchtwert?
bitte um hilfe,
mfg, sick nick