Cyberport Rücksendung

Don-DCH

Captain
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Aug. 2009
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Guten Mittag,

Ich habe vor mir ein Synology NAS zu kaufen, da ich nicht 100% sicher bin ob es die DS414 oder 412+ werden soll wollte ich mir die DS414 bei Cyberport kaufen aufgrund des Rückgaberechts http://www.cyberport.de/verlaengertes-rueckgaberecht
Wie sieht es aus wenn ich das NAS 3 Wochen Teste und nachher hat es mir zu wenig Leistung kann ich es Problemlos wieder zurückgeben auch wenn es schon benutzt wurde?

Hat jemand Erfahrung mit Cyberport?

Danke euch.
 
Nach 3 Wochen nicht mehr. Innerhalb von 14 Tagen schon.
Kann aber sein das du nicht mehr das ganze Geld zurück bekommst.
 
bis 28.02.2014 hat cyberport eine Aktion am laufen, mit erweitertem Rückgaberecht.

http://www.cyberport.de/verlaengertes-rueckgaberecht schrieb:
30 Tage Rückgaberecht: kostenfrei & ohne Risiko
Zwei Wochen sind nicht genug. Das kann jeder nachvollziehen, der sich schweren Herzens aus dem Urlaubsdomizil verabschiedet. Und auch beim neuen Technik-Familienmitglied reichen zwei Wochen oft nicht aus, um sich mit allen Features anzufreunden. Scheitert die Freundschaft danach, greift meist das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht nicht mehr. Muss es aber auch nicht, sagen wir, denn mit unserem verlängerten Rückgaberecht geben Sie das Produkt auch nach 30 Tagen bedenkenlos zurück. Also: Profitieren Sie bis 28. Februar 2014 von unserem verlängerten Rückgaberecht und senden Sie Ihre Bestellung bei Nichtgefallen einfach kostenfrei an uns zurück, ohne Stress und ohne Risiko. – Und so funktioniert's:

Schritt 1: Fordern Sie Ihren Rücksendeaufkleber entweder telefonisch unter unserer Service-Nummer +49 351 3395-678 (Mo-Fr 9-18 Uhr) oder via E-Mail an kundenservice@cyberport.de an.
Schritt 2: Senden Sie das originalverpackte Produkt mit einer geeigneten Umverpackung bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware kostenfrei an uns zurück. Haben Sie das Produkt in einem unserer Cyberport Stores gekauft, können Sie es hier zurückgeben.
Schritt 3: Sie erhalten die Gutschrift des Kaufpreises innerhalb von 7 Tagen.

sollte also klappen.
 
Hmm also auch wenn ich das Produkt benutzt sprich ausprobiert habe es gebraucht ist?
Bekomme ich meinen vollen Kaufpreis zurück?

Grüße
 
man darf das Gerät ausprobieren.
(dazu gehört natürlich auch Einschalten...)

wenn hinterher Kratzer drauf sind, dann bekommst nicht mehr den Vollen Kaufpreis zurück.
 
Der Trick am Rückgaberecht nach dem, was mal Fernabgabegesetz hieß, ist doch, dass du bei Fernabgabe (Bestellung per Telefon oder Internet) eine Möglichkeit hast, deine Ware in Augenschein zu nehmen und zu testen.
Wenn du die Ware dabei beschädigst, trägst du natürlich die Kosten, aber das sollte klar sein. Ne NAS anschalten, n paar Dateien draufwerfen und mal 1-2 Wochen darauf herumklimpern ist aber keine Beschädigung. Wenn du hingegen an der Firmware herumspielst, das könnte anders ausgelegt werden.

Was Cyberport angeht: Ich hab da noch nie bestellt, ich geh da einfach nach der Arbeit persönlich vorbei, wenn ich was brauche, liegt fast auf dem Weg... sehr netter Service, auch/insbesondere bei Gewährleistungsgeschichten. Natürlich sagt das nix aus über deren Art, mit Fernabgabe umzugehen. Im Zweifel: Mal anrufen oder ne Mail hinschicken.
 
Also ich kann nur gutes von Cyberport berichten. Habe nun schon 2 Macbooks bisschen Zubehör (RAM Tasche) und ein ASUS Taichi dort bestellt. Das Taichi hat mir nicht gefallen und ich habe es zurück geschickt und hatte innerhalb von 2 Tagen nach Wareneingang mein Geld wieder auf dem Konto gehabt.
Kundenservice ist der beste den ich kenne. Telefonisch sehr nette und kompetente Mitarbeiter. E-Mails werden auch sehr schnell beantwortet -> 1 Stunde max.

Zu den 30 Tagen, die gelten nur bei originalverpackten Produkten. Das heißt ungeöffnet. 14 Tage hast du aber immer.
 
Originalverpackt heißt nicht "ungeöffnet" - denn wie sollte man in einer ungeöffneten Verpackung das Produkt prüfen können. Da das verlängerte Rückgaberecht ausweislich der oben gezeigten Bedingungen darauf abgestellt ist, das gesetzliche Rückgabrecht entsprechend zu verlängern, darf man auch in der längeren Periode das Produkt sachgemäss prüfen !

"Prüfen" bedeutet dabei, dass es so ausprobiert wird, dass danach nicht ersichtlich ist, dass das Produkt bereits benutzt wurde; es dürfen also keine Gebrauchsspuren entstanden sein; beschriebene Datenspeicher müssen wieder sachgerecht gelöscht werden, etc. !

Originalverpackung heißt dabei, dass eben die mit dem Produkt übersendete Verpackung einschließlich aller Beilagen auch wieder so zurückgegeben wird, wie man diese empfangen hat; war das Produkt in einer Box, die beispielsweise noch von einer Plastikhüllen umgeben war, die man nach dem Öffnen so nicht mehr herstellen (einschweißen) kann, wie sie angeliefert wurde, ist das nicht von Bedeutung; der Verkäufer muss das Produkt so übergeben, dass es auch geprüft werden kann; sind die Verpackung oder das Produkt beispielsweise in Folie eingeschweißt, die Öffnen nur durch deren Zerstötung erlaubt, dann ist die Rückgabe ohne die zerstörten Verpackungsteile für das Rückgaberecht nicht von Relevanz !
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute,

wie sieht es eigentlich mit Produkten (bei mir eine GK) aus, die ich vor Ort bei Cyberport gekauft habe?!
Denkt ihr da ist eine Rückgabe mir Preiserstattung möglich?!
Natürlich habe ich die GK schon ausgepackt.

Hätte ich Sie online bestellt, wäre es natürlich kein Problem gewesen, aber im Laden?!
Den letztendlich konnte ich auch im Laden die Karte außerhalb der Verpackung nicht anschauen .)

Grüße,
jay2jay
 
Wenn vor Ort gekauft, dann gibt's (i.d.R.) kein Rückgaberecht. Das wäre dann reine Kulanz des Verkäufers - evtl. mal auf dem Kassenzettel gucken, da steht das oft drauf. Bei größeren Läden (MediaMarkt, Saturn, ...) ist das möglich.

Und wenn du die Karte unbedingt angucken musst um zu entscheiden, ob du sie dir gefällt, hättest du das sicher auch im Laden zusammen mit einem Verkäufer machen können ... !?
 
hätte ich die Karte nur online bestellt. verdammt.
Ich habe Cyberport eine Email gesendet, sind sich aber zu fein zumindest zu antworte.
 
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