Darf die Polizei ein KFZ auf "Verdacht" beschlagnahmen?

vandread

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Hallo Leute,

habe vor einigen Tagen einen Bericht auf SWR gesehen bei dem es um vermeidliche Verkehrsrowdies und ihre Fahrzeuge ging. Dabei hat das TV-Team die Polizei bei Kontrollen begleitet und im Bericht ist zu sehen wie die Polizei allein durch den Verdacht ein Fahrzeug in Beschlag nehmen und der Besitzer erst mal stehen gelassen wird.

Den angesprochenen Bericht kann man hier auf der ARD-Mediathek anschauen (Dauer 5min):
http://www.ardmediathek.de/tv/Zur-S...berg/Video?documentId=31774018&bcastId=610194

Minute 0:30 - Ein Audi wird beschlagnahmt weil vermutet wird dass die AGA-Klappe dauerhaft offen steht (zu laut/Abgas)
Minute 5:25 - Ein Ferrari wird beschlagnahmt weil vermutet wird dass er zu laut ist

Mir stellt sich jetzt die Frage ob das wirklich so einfach für die Polizei ist einfach mal ein Auto auf Verdacht abschleppen zu lassen damit es dann später geprüft werden kann ob sich der Verdacht bestätigt. Der Fahrer ist erst mal ohne Auto und muss wohl mit dem Taxi oder sonst wie nach Hause, zur Arbeit usw...

Folgendes habe ich in der StVZO gefunden:

§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
(4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.


Folgendes habe ich noch via Google fingen können, die Infos sollen aus dem Polizeihandbuch stammen (steht aber sicher nicht 1:1 so im Handbuch):

Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 !StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt... Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 !StVZO oder § 19.3 !StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Quelle: http://de.dax.wikia.com/wiki/TüV-Erfahrungen

Es geht dort zwar um ein Motorrad, aber das spielt wohl keine Rolle... Ich wollte mal wissen ob sich hier jemand besser auskennt und mal wissen wie den da nun die Sachlage ist. Sind einem da wirklich so die Hände gebunden?
 
Zur Beweissicherung (es kann ja unterstellt werden das die manipulierten Teile - in dem Fall Auspuff - bis zur Vorführung beim TÜV wieder in Ordnung gebracht werden) gibt es sicherlich die Möglichkeit die PKWs sicherzustellen.
Da vor Ort meistens keine geeichten gerichtsfeste Geräte vorhanden sind muss das beim TÜV/Dekra durchgeführt werden (nehme ich mal an...).

§94 StPO - Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken

ps: alles "Amateurwissen" ;)


//edit:
Video kurz angeschaut -> In dem Fall gehts dann letztendlich auch um Steuerhinterziehung - da kennen die keinen Spaß ;)
 
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Die Polizei wird mit Sicherheit nicht ohne rechtliche Grundlage Fahrzeuge beschlagnahmen, vor allem wenn negative Folgen weitere Arbeiten erschweren würden.
Der Verdacht der Manipulation an einem Fahrzeug und damit erlöschen der Betriebserlaubnis dürfte hier ausreichend sein. Hier geht es um Beweissicherung, vor allem wenn kein Fahrzeugscheineintrag bzw. gültige ABE vorliegt.
Im Rahmen der Verkehrssicherheit muß die Polizei so handeln, aufgrund des teilweise intoleranten Verhaltens dieser Autobesitzer ist es m. M. begrüßenswert.
 
Also im Bezug auf zu laute Motorräder kenn ich eigentlich keine Beschlagnahme.

Denen wird halt die Weiterfahrt untersagt, bis die Kiste "zurückgebaut" ist.
Manchmal geht das vor Ort. Dann dürfen sie nach ner erneuten Lärmmessung weiterfahren.

Geht das nicht müssen sie die Kiste mit Hänger, Bulli, wie auch immer nach Hause bzw zur Werkstatt karren und da den Umbau vornehmen.

Der Verdacht der Manipulation an einem Fahrzeug und damit erlöschen der Betriebserlaubnis dürfte hier ausreichend sein. Hier geht es um Beweissicherung, vor allem wenn kein Fahrzeugscheineintrag bzw. gültige ABE vorliegt
Selbst bei getuneten Rollern/Mofas wird das mWn nur in Ausnahmefällen gemacht.

Ich würde mal auf Wiederholungstäter tippen.
 
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Ich kann deinem Argument folgen, aber ich würde gerne wissen wie die rechtliche Grundlage da aussehen soll. Ich mein ein Auto mit einem defekten Scheinwerfer hat auch keine Betriebserlaubnis. In dem Fall stellt aber die Polizei einen Mängelschein aus und man muss dass dan in einem bestimmten Zeitraum der Polizei vorzeigen. Die Regel ist aber dass die Polizei nur sagt man soll das mal richten... Ich kann mir aber nicht vorstellen das die Poliyei einfach so sagt... "Das Auto hört sich laut an... Das behalten wir einfach mal bei uns, bis wir die Zeit haben das zu prüfen". Das ist doch verschwendung von Geld und Kapazität und auch irgendwie Demütigung.
 
Es ist ein unterschied ob der Scheinwerfer kaputt ist oder man aktiv Bauteile geändert hat die einen massiven Eingriff zur Folge haben, bei dem Audi aus deinem Video (weiter habe ich nicht geschaut) steht ja der Verdacht nahe das neben der erloschenen Betriebserlaubnis hier eben noch die Steuerhinterziehung hinzu kommt weil sich durch die geänderte Auspuffanlage ggf. die Abgaswerte ändern. Den Paragraphen für die Beweissicherung habe ich dir im ersten Beitrag gepostet. Und da versteht der Staat keinen Spaß.

alles Halbwissen - sollte es falsch sein behaupte ich das Gegenteil ...
 
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Die Polizei darf einiges:
Vorläufige Festnahmen (Festnahmen sind sogar ein Jedermansrecht)
Ingewahrsamnahme
Festhalten zur Personalienfeststellung

Warum sollten sie nicht auch ein KFZ auf Verdacht in Beschlag nehmen. Es wird sogar Leib und Leben des Fahrers und ggf. weitere (unschuldige) Beteiligte geschützt.
Bei einigen hat das heilig's Blechle einen höheren Stellenwert hat als die nächsten Menschen.
Die Verhältnismäßigkeit muß gewahrt werden und je nach Fall gibt es unterschiedliche Maßnahmen.
Deswegen sind Pauschalaussagen (auf Pauschalfragen) meistens falsch.
Im o. g. Fall sehe ich nicht, daß die Polizei in irgendeiner Weise widerrechtlich und unverhältnismäßig gehandelt hat.

Das ist doch verschwendung von Geld und Kapazität und auch irgendwie Demütigung.
Sorry, aber der Satz ist lächerlich. Wer wird gedemütigt?
Wie, wo und von wem wird Geld verschwendet?
Vom Tuner durch unnötigen Kraftstoffverbrauch, Luftverschmutzung, Ressourcenverbrauch, Straßennutzung, Lärmemissionen, kaputte oder zusätzliche Straßenschilder, die nur er verursacht?
Oder wen meinst du nun?
 
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Also was die Polizeit tatsächlich "darf" kann ich nicht sagen.
Vll meldet sich ja noch jemand von der "Rennleitung" hier zu Wort.

Ich kenns halt nur so, wie ichs oben beschrieben habe.

Zusätzliche Beweissicherung brauchs an sich nicht.
Die Straftat/Ordnungswiedrigkeit wurde ja vor Ort festegestellt und aufgenommen.

Der Sinn der Sache ist ja nicht, dass sich die Polizei die Karren auf die Halde packt, sondern das die zurückgebaut werden.
Das geht aber nicht, wenn die bei der Polizei eingelagert sind ;)
Ob die Karre nun von der Wache, oder vom Ort der Kontrolle zur Werkstatt gebracht wird is im Prinzip das gleiche.
Ersteres verursacht für die Polizei allerdings mehr Aufwand.

Ich mein das man ggf laufen muß ist man ja selber Schuld wenn man an der Kiste rumbastelt.
Anders siehts aus, wenn der "Schalldämpfer" z.B. durch Abnutzung einfach fratze geht.
Aber da drücken die Polizisten isR auch n Auge zu.
Die Jungs die die Moped Kontrollen machen kennen sich meist n bischen aus, und können Verschleiß schon von bewußter Manipulation unterscheiden.

Wer n lautes Motorrad will - kauft sich n Oldtimer - für die gibts keine Lärmgrenzwerte soweit ich weiß.
Wer ne 50er will, die schneller als 50 fährt, kauft sich ne Schwalbe.
 
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U-L-T-R-A, bei einem Motorrad ist die Auspuffanlage und vor allem der Schalldämpfer ja auch gut sichbar, die Beiweisaufnahme vor Ort ist damit für die Beamten ja auch kein Problem. Um da einen ausgebauten DB-Eater zu erkennen, muss man keinen TÜV Prüfer rufen und nur wenn es sowas ist, kann es auch vor Ort behoben werden und danach darf die Fahrt auch weitergehen. Wurde ein ganz anderer, nicht zugelassener Endtopf verbaut, erkennen die Beamten den ja auch und dann hat der Fahrer wohl kaum das Original dabei, kann also den Fehler nicht vor Ort beheben und damit auch nicht weiterfahren.
 
Holt schrieb:
kann also den Fehler nicht vor Ort beheben und damit auch nicht weiterfahren.

Richtig und da die Polizei oftmals sicherstellen will, dass das Fahrzeug nach der Aufnahme nicht wieder in Betrieb genommen wird, stellen sie es eben sicher. Wobei das meist ein Staatsanwalt absegnet, entweder übers Telefon oder es ist einer vor Ort (bei Schwerpunktaktionen durchaus möglich).

Bei Motorrädern, die nicht vor Ort zurückgebaut werden, warten sie auch häufig bis der Abschleppdienst oder jemand mit Anhänger kommt, damit der Fahrer nicht einfach weiterfährt.
 
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