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darf ich im Fernsehen aufgenommene Filme im netz verbreiten?
- Ersteller padam
- Erstellt am
the Interceptor
Lt. Commander
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Dieser Fred könnte für Dich interessant sein, weil er eine vergleichbare Thematik aufgreift.
Gruß
the Interceptor
Gruß
the Interceptor
--Sirius--
Lt. Junior Grade
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- 359
... es sei den du fragst den Rechteinhaber um Erlaubniss. Aber das der dir das erlaubt ist recht unwahrscheinlich
the Interceptor
Lt. Commander
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Der User "law", der sich offensichtlich mit dem Gesetz auskennt, hatte in dem von mir verlinkten Thread, der hoffentlich gelesen wurde, folgendermaßen aus den österreichischen Gesetzen zitiert:
Gruß
the Interceptor
Wenn Du einem Kumpel was gibst ist das also ok, aber im Netz sind halt nicht nur Kumpel von Dir unterwegs.Österreich §42 UrhG – Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch zulässig:
Die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch wird in §42 UrhG behandelt. Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Art der Vervielfältigung spielt dabei keine Rolle.
Wesentlichstes Merkmal ist, dass das Vervielfältigungsstück nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Öffentlichkeit ist im Zusammenhang mit der Umschreibung der Verwertungsrechte immer dann gegeben, wenn das Werk einer Mehrheit von Personen zugänglich gemacht wird, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen zueinander oder durch Beziehungen zu der organisatorisch auftretenden Person persönlich miteinander verbunden sind.
Gruß
the Interceptor
- Registriert
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- 541
gelesen hab ichs, bin doch aber deutscher
und wann gilt einer rechtlich als freund?
"es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen zueinander oder durch Beziehungen zu der organisatorisch auftretenden Person persönlich miteinander verbunden sind"
wir hier alle im forum sind miteinander verbunden und begrenzt sind wir auch. dürfte ich jetzt theoretisch einem forumbaseler die gestrige simpsonsfolge schicken?
und wann gilt einer rechtlich als freund?
"es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen zueinander oder durch Beziehungen zu der organisatorisch auftretenden Person persönlich miteinander verbunden sind"
wir hier alle im forum sind miteinander verbunden und begrenzt sind wir auch. dürfte ich jetzt theoretisch einem forumbaseler die gestrige simpsonsfolge schicken?
Zuletzt bearbeitet:
the Interceptor
Lt. Commander
- Registriert
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Ich glaube nicht, dass die deutschen Gesetzte in diesem Punkt wesentlich vom österreichischen abweichen.
Gruß
the Interceptor
Nun, ich denke dass müsste in Zweifelsfall das Gericht entscheiden. Es geht im Kern aber vielmehr darum, dass Du beim Filesharing nicht gezielt beeinflussen kannst, wer sich das angebotene Material herunterlädt. Somit verbreitest Du nicht mehr nur an Freunde und machst Dich strafbar.padam schrieb:und wann gilt einer rechtlich als freund?
"es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen zueinander oder durch Beziehungen zu der organisatorisch auftretenden Person persönlich miteinander verbunden sind"
wir hier alle im forum sind miteinander verbunden und begrenzt sind wir auch. dürfte ich jetzt theoretisch einem forumbaseler die gestrige simpsonsfolge schicken?
Gruß
the Interceptor
Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- März 2006
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- 541
will ya nich filesharen, was is wenn ich ne seite aufmach wo man die aufzeichnung downloaden kann, und ich setze ne art loginpasswort (damit halt nur leute reinkommen die was mit mir zu tun haben)
aber wieviel müssen die leute mit mir zu tun haben um als meine freunde zu gelten
aber wieviel müssen die leute mit mir zu tun haben um als meine freunde zu gelten
the Interceptor
Lt. Commander
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- Juni 2003
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Nun, damit würdest Du Dich in eine Grauzone begeben. Ob das ok wäre und wie bekannt Dir die Runterlader sein müssten, kann Dir nur ein Anwalt sagen, der sich mit dem Thema auskennt.
Gruß
the interceptor
Gruß
the interceptor
muesler
Commander
- Registriert
- Apr. 2005
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- 2.112
Nein, darf man nicht !
Der Grund ist ganz einfach: weil der Sender, der den Film ausgestrahlt hat, das Urherberrecht an der Sendung besitzt.
Bestes Beispiel sind Serien (z.B. Simpsons). Die kommen dauernd im Fernsehen und jeder kann sie aufnehmen, aber da die auch als DVDs verkauft werden, würde ein "Schaden" enstehen, wenn die vom TV aufgenommenen Folgen im Netz frei runterladbar sind...
Der Grund ist ganz einfach: weil der Sender, der den Film ausgestrahlt hat, das Urherberrecht an der Sendung besitzt.
Bestes Beispiel sind Serien (z.B. Simpsons). Die kommen dauernd im Fernsehen und jeder kann sie aufnehmen, aber da die auch als DVDs verkauft werden, würde ein "Schaden" enstehen, wenn die vom TV aufgenommenen Folgen im Netz frei runterladbar sind...
ARUS
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2005
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- 942
die werden ja langsam von Lotta in Love abgesetztmuesler schrieb:Nein, darf man nicht !
Der Grund ist ganz einfach: weil der Sender, der den Film ausgestrahlt hat, das Urherberrecht an der Sendung besitzt.
Bestes Beispiel sind Serien (z.B. Simpsons). Die kommen dauernd im Fernsehen und jeder kann sie aufnehmen, aber da die auch als DVDs verkauft werden, würde ein "Schaden" enstehen, wenn die vom TV aufgenommenen Folgen im Netz frei runterladbar sind...![]()
btw: dein Vorhaben ist nicht erlaubt