Darf mann mit 18 Jahren betrunken sein ?

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Hallo,ich bin schon lange 18 Jahre,

und habe einmal ein wenig getrunken,danach wurde ich von der Polizei aufgehalten,

und heute bekamm ich einen Brief ihn den ich einen Betrag von 100€ zahlen soll,weil ich betrunken war ?


Ich bin nun sehr verwirrt ,da ich dachte das mann 18 jahren schon betrunken sein darf,


Habe gerade mal 4 Bier getrunken gehabt.
 
AW: Darf mann mir 18 Jahren betrunken sein ?

Bist du im Auto angehalten worden, oder überhaupt im Starßenverkehr?
Musstest du einen Alkoholtest machen, oder sogar eine "Blutspende"?
Wieviel Promille sind denn bei dir gemessen worden?

"da ich dachte das mann 18 jahren schon betrunken sein darf," -> ja, aber du darfst dann keine Gefährdung im Staßenverkehr darstellen.
 
Man darf mit 18 alle Arten von Alkohl konsumieren, also darf man auch betrunken sein, Grenzen gibt es allerdings beim Autofahren (logischerweise) und beim Radfahren ... da sind glaube ich 1,6 Promille.
 
Hallo,

ich war auf einen Fest,und bin dort in der Wiese gessesen,und habe einen geraucht,dann kamm aufeinmal die Polizei.


Nein die haben keine test gemacht sagten meinen Freunde


das alles ist schon länger her.


edit:polizei ist hier ein der gegend halt ein bisshen ****

ein freund bekamm ne anzeige nur weil er ne armi jacke anhatte


in den bericht haben sie geschrieben das der anstand der öffentlichkeit verletzt wurde

schlafend lagen sie auf den Boden des Festgeländes
 
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En Joint oder wat? :rolleyes:

Naja normal, wenn man nur "besoffen" is... un dann nich grad wen verprügelt oder so, dürfen die einem eigentlich nix! Soviel ich weiß
 
Niemand hat etwas dagegen, wenn Du in Deinen eigenen vier Wänden sturzbetrunken bist. Auf der Straße kommt es möglicherweise auf die Umstände an. Vielleicht hast Du nachts herumgegrölt (Ruhestörung) oder durch Dein Verhalten ein öffentliches Ärgernis erregt. Es kann auch sein, dass Du den Verkehr behindert bzw. gefährdet hast, weil Du fünf Minuten für das Überqueren einer Straße gebraucht hat.

Wenn Du zahlen musst, wird Dir auch genau gesagt, gegen welche Vorschrift Du verstoßen hat (keine Strafe ohne Gesetz).
 
Geile Frage! Betrinken kannst du dich zu Hause schon mit 3 Jahren.........

Was wird dir denn überhaupt vorgeworfen? Steht doch alles im Brief drin.
 
Habe gerade mal 4 Bier getrunken gehabt.

Nein die haben keine test gemacht sagten meinen Freunde

Und von 4 Bier bist du schon so betrunken, dass du nicht mehr weißt, was da abgelaufen ist? :eek:

Wie NephTis schon fragte, würde es mich auch interessieren ob du da nen Joint durchgezogen hast.
 
Alter, ich glaub du bis immer no besoffen, oder wat?

Wat steht denn in dem Brief drin?
 
Bitte nur sinnvolle Antworten,ich will dagegen nähmlich Einspruch erheben da ich über dieses geld nicht verfüge.

Hat jemand Ahnung was diese Freiheitsstrafe ist ?

@nepthis ne nur ne normale Zigarette

@ Dr bibber ich habe davor 3 tage nicht geschlafen,

und das ganze ist schon ewig her deswegen dachte ich gar nicht mehr daran

edit:auserdem bin ich danach aufgestanden und bin wieder rumgerannt

edit:und nochmal von 4 bier bin ich gerade ein wenig lustig und manchmal werde ich dann müde wenn ich davor länger nicht geschlafen habe,und setze mich mal 10 Minuten ungestört wohin und danach gehts wieder normal weiter

@schmidt §83 (1( Sicherheitspolizeigesetz BGBI 566/91 idgF

Sie haben den anstand der öffentlichkeit erheblich verletzt
den sie lagen schlafend im eingangsbeeich
 
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Freiheitsstrafe ist Gefängnisstrafe.

WAS GENAU STEHT IN DIESEM BRIEF???
 
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habe ich doch gerad oben geschrieben

edit:und wie sieht diese gefängnissstrafe aus ?
 
Kann es sein, dass du deinem Avatar nach zu urteilen, aus Österreich kommst? Wäre mal interessant, da dort sicher andere Gesetze gelten und man dir dann schwer "helfen" kann.

Ist eine Aussage von dir aufgenommen worden?

Hast du Zeugen für den Abend, die da zurechnungsfähig waren?

Was genau für eine Freiheitsstrafe? Da hast du nicht nicht viel zu geschrieben. Meist ist das als Ersatz für die 100€ zu sehen, wenn du die nicht zahlen kannst.

So wie sich das liest, bist du nicht wegen Alkoholkonsum angezeigt, sondern wegen dem liegen auf der Wiese während des Festes...

...frag beim Veranstalter, ob die Wiese auf der du lagst wirklich mit angepachtet war, so dass sie zum Festgelände zählt. Ist das nicht der Fall, bist du ja schon raus! Dann kannst du nachweisen, dass du nicht auf dem Festgelände lagst. Dann noch kurz den Bauern um Schlaferlaubnis auf seinem Feld fragen und alles ist gut ;-)
 
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Gefängnisstrafe = Du wirst eingesperrt für eine gewisse Zeit, wie ein Aufenthalt dort genau abläuft kannst du mit Sicherheit ergoogeln

Offensichtlich war das Problem das du schlafend irgendwo rumgelegen hast, was in Deutschland zu deinem Problem führen kann.

Damit wir dir genauer helfen können, währe eine ausführlichere Beschreibung hilfreich
 
ersatzfreiheitsstrafe von 2 tagen und 6 stunden

habe ich bereits versucht habe aber keine ahnung wie es dort abläuft ?
muss mann da wirklich nackt mit anderen leuten duschen ?
oder muss mann überhaupt duschen weils ja nur 2 tage sind ?

und ist mann allein in der zelle oder nicht kann mann sich aussuchen zu wenn mann in die zelle will ?



edit:ich sass aber nur in einer wiese die auf der anderen seite des festes war ,das fest war auf der gegenüberliegende seite


zeugen habe ich keine da ich dort nur alleine sass ,


edit:sie haben .......in einen offensichtlich die zurechnungsfähigkeit ausschließende rauschzustand versetz und lagen schlafend auf den Boden im Eingagngsbereich des Festes

wodurch ein Anstand der öffentlichkeit verletzt wurde
 
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Gut das du auf nichts weiter als auf den Aufenthalt hinter Gittern eingehst. Wie bitte soll man dir da helfen? *kopfschüttel*

Bist du aus Österreich?

Edit: Oh man...tipp doch bitte mal den ganzen Brief ab statt immer so Brocken rein zu werfen die immer ein wenig mehr Inhalt ans Tageslicht bringen. Wenn du doch auf der Wiese und nicht im Eingangsbereich lagst, dann leg Widerspruch ein und mach eine Aussage.

Dachte deine Freunde hätten dich gesehen, als di Polizei bei dir war, was denn jetzt?
 
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Also ein 3 mal

Sie haben sich wie polizeidienstlich festgestellt wurde am
einen Monat her

um 19 Uhr in einen offentsichtlichen die Zurechnungsfähigkeit aussschließemdem Rauschzustand versetzt und lagen schlafend am Messegelände
dadurch haben die den Anstand der Öfffentlichkeit erheblich verletzt

Geldstrafe von 70€ oder 2 Tage und 6 Stunde Ersatzfreiheitsstrafe

Ja die haben mich gesehn ,aber was da geschie weiß ich nicht mehr,da mich diese Polizisten rumgeschüpft haben ,und ich dadurch kopfschmerzen bekamm
 
muss mann da wirklich nackt mit anderen leuten duschen ?
oder muss mann überhaupt duschen weils ja nur 2 tage sind ?

Ja, man muss nackt duschen!

Und ja, man muss als Frischling die Seife vom Boden aufheben!

Im übrigen würd ich dir echt raten, in den Knast zu gehen: Zum einen, um dein naives Weltbild ein klein wenig zurechtzurücken und zum anderen, um dein offensichtliches Schlafdefizit auszugleichen!

Bitte closen...der Thread hier ist ja wohl ein schlechter Witz! :(
 
Justin_Sane schrieb:
Im übrigen würd ich dir echt raten, in den Knast zu gehen: Zum einen, um dein naives Weltbild ein klein wenig zurechtzurücken und zum anderen, um dein offensichtliches Schlafdefizit auszugleichen!

Da stimme ich dir voll zu. Der ist noch so besoffen das er noch nichtmal sagen kann ob er Österreicher ist oder nicht.
 
und ihr seit so besoffen

das ihr nicht mal wisst das ,mein Avatar eine österreichische Biermarke ist
 
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