Defekte Ware kaufen von Händler - Gewährleistung?

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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Hallo,

ich habe mir bei eBay bei einem gewerblichen Verkäufer etwas defektes gekauft (als Ersatzteillager) und nun meine Fragen:

1. Wie ist das mit dem Anspruch auf Gewährleistung geregelt, wenn die Ware ausdrücklich beim Verkauf als defekt definiert ist ?

2. Hat man aufjeden Fall noch das Recht zurückzuschicken im Rahmen des Fernabsatzgesetzes?
 
Der Käufer hat Anspruch auf das, was vereinbart wurde.

Darauf zielt grds. auch das Gewährleistungsrecht ab.

Wird also bei einem Computer vereinbart, dass nur die Grafikkarte defekt ist, und stellt sich heraus, dass aber auch die CPU nicht funktioniert, dann ist die Sache mangelhaft.

Ein Widerrufsrecht besteht bei einem Fernabsatzvertrag unabhängig von der Beschaffenheit der Kaufsache, Ausnahmen sind in den §§ 312b und 312d geregelt.
 
Wie ist es bei meinem Fall hand zuhaben ? In der Beschreibung steht lediglich "ungeprüfte Kundenretoure"
 
Grds. könnte man davon ausgehen, dass bei dieser Beschreibung keine Funktionstüchtigkeit erwartet werden kann.

Ob diese Argumentation des Verkäufers aber vor Gericht Bestand hätte, wage ich sehr stark zu bezweifeln.

Für den Käufer, der Verbraucher ist, stellt der Kauf aber dank Widerrufsrecht ohnehin nur ein kleines Risiko dar.
 
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