wannabe
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 849
Hallo,
ich habe mir bei eBay bei einem gewerblichen Verkäufer etwas defektes gekauft (als Ersatzteillager) und nun meine Fragen:
1. Wie ist das mit dem Anspruch auf Gewährleistung geregelt, wenn die Ware ausdrücklich beim Verkauf als defekt definiert ist ?
2. Hat man aufjeden Fall noch das Recht zurückzuschicken im Rahmen des Fernabsatzgesetzes?
ich habe mir bei eBay bei einem gewerblichen Verkäufer etwas defektes gekauft (als Ersatzteillager) und nun meine Fragen:
1. Wie ist das mit dem Anspruch auf Gewährleistung geregelt, wenn die Ware ausdrücklich beim Verkauf als defekt definiert ist ?
2. Hat man aufjeden Fall noch das Recht zurückzuschicken im Rahmen des Fernabsatzgesetzes?