defekter GPU-Kühler - wann Austausch durch Händler

H3llF15H

Admiral Pro
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Hallo allerseits,

ich habe da ein leichtes bis mittelschweres Problem. Den Refernzkühler meiner GPU hatte ich gegen einen Gelid Icy Vision Rev. 2 getauscht. Dieser ist aufgrund eines Defekts an der Aufnahme der Lüfter nicht einsatzfähig (Lüfter fallen immer runter).

Den Lüfter habe ich schließlich eingeschickt und ist bei meinem Händler am 16.09.2011 eingegangen was nun 5 Wochen her ist. Allerdings ist der Lüfter immer noch nicht aus der RMA bei meinem Händler eingetroffen.

Gibt es irgendwelche Gesetze die den Händler dazu zu "zwingen" nach x Wochen den Kühler von sich aus zu tauschen und nicht auf den aus der RMA warten zu müssen? Es kann doch nicht angehen das man hier wegen 35€ so einen Aufwand macht. Das der Lüfter defekt ist war offenichtlich.

Wäre schön wenn ihr mir in diesem Punkt helfen könntet.

Vielen Dank,

Resident
 
Nein, gibt es nicht. Angemessene Dauer ist 4 bis 6 Wochen. Mal über Fristsetzung nachgedacht?
 
Wie schon erwähnt, kann man nach einer angemessenen Wartezeit dem Händler eine Frist setzten, das Problem zu lösen. Hier sind dann dem Händler wohl mindestens 14 Tage einzuräumen.
Was allerdings eine angemesse Wartezeit ist, kann ich nicht sagen, aber die genannten 4-6 Wochen sind realistisch. Wobei ich, auch wenn es hart ist, eher an die 6 Wochen denke.

Und die Fristsetzung solltest Du nachweissbar machen. Also entweder direkt abgeben und mit Unterschrift den Eingang bestätigen lassen oder per Einschreiben. Also alles auf jeden Fall schriftlich machen

Cunhell
 
Ich würde mal eine Frist setzen. Sieben Tage, maximal zehn sollten reichen. 14 Tage halte ich persönlich für etwas viel, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass er schon fünf Wochen wartet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antworten :-)

das dumme ist, ich finde die Sendungsnummer nicht wieder. Mit dem Händler stehe ich auch schon in Kontakt, sprich er hat mir schon bestätigt das der Lüfter eingegangen und zum Hersteller geschickt wurde.

Am Freitag wären dann die 6 Wochen rum. Ich denke es ist morgen, mal wieder an der Zeit, denen eine eMAil zu schreiben. Schade ist es, dass man rechtlich nichts machen kann.
 
cunhell schrieb:
Wie schon erwähnt, kann man nach einer angemessenen Wartezeit dem Händler eine Frist setzten, das Problem zu lösen. Hier sind dann dem Händler wohl mindestens 14 Tage einzuräumen.
Was allerdings eine angemesse Wartezeit ist, kann ich nicht sagen, aber die genannten 4-6 Wochen sind realistisch. Wobei ich, auch wenn es hart ist, eher an die 6 Wochen denke.

Und die Fristsetzung solltest Du nachweissbar machen. Also entweder direkt abgeben und mit Unterschrift den Eingang bestätigen lassen oder per Einschreiben. Also alles auf jeden Fall schriftlich machen

Cunhell

Nein, das ist Quark.

Der Käufer muss keine "angemessene Frist" abwarten, weil die Nacherfüllung im Zweifel sofort fällig ist, kann er auch unmittelbar eine angemessene Frist setzen.

Verstreicht diese, steht der Rücktritt vom Vertrag ebenso offen, wie die grds. Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen.

Allerdings wissen viele Käufer nicht, dass sie grds. das Recht haben, Nachlieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen ohne auf das Einschicken zum Hersteller zu warten.
 
Aus meiner Sicht wickelt der Händler das ganze über die Garatie des Herstellers ab und übernimmt nur den Aufwand für die RMA.
Anm.: Daher sah ich auch die 4-6 Wochen Wartezeit als angemessen an, da ja im Normalfall keine Wiederherstellungszeit in der Garatie des Herstellers vereinbart ist.
Daher meine juristisch gesehen falsche Aussage über die Wartezeit.

@Doc Foster
Nach Deinen Ausführungen versteh ich es jetzt so, dass ich dem Händler gleich klar machen muss, das ich nicht die Garantie des Herstellers sondern die Gewährleistung, die ja wohl der Händler zu vertreten hat, in anspruch nehme.

Gruß
Cunhell
 
Wenn ich beim Verkäufer die Ware "reklamiere", dann dürfte klar sein, dass der Käufer hier seine Rechte aus der Sachmängelhaftung geltend machen will.

Wie der Verkäufer das dann intern abwickelt, interessiert nicht.
 
Also 5 Wochen sind meines Erachtens viel zu lang, die Reparaturdauer ermesst sich nach dem Aufwand und was für ein Aufwand hat man beim Kühler? Man testet ihn, Fehler tritt auf und tauscht diesen um..so sehe ich das..:-) Oder setzt sich da wirklich einer hin und versucht, das zu reparieren, wenn die das schon machen dann bitte etwas schneller.

Ich glaube eher, der Händler hat da Mist gebaut.

Da ich im Service-Center arbeite weiß ich wie lang Reparatur im Elektronik-Bereich dauern sollten, wir verkaufen keine GPU-Kühler zumindestens habe ich keine gesehen. In der Regel sind die Geräte innerhalb von 10 Tage repariert. Maximal 4 Wochen, natürlich gibt es auch Ausnahmen, wo die Reparatur aus verschiedenen Gründe länger dauert, dies sollten aber Einzelfälle bleiben.

Doc Foster hat Recht, dass der Käufer die Wahl der Nachbesserung/Nacherfüllung selber bestimmen kann sprich Reparatur oder Ersatzlieferung, jedoch kann der Händler die Ersatzlieferung ablehnen, aufgrund "unverhältnismäßigen" Kosten und da liegt es am Kunden, ob er dies akzeptiert oder nicht.

@ TE ruf bei dem Händler an frag nochmal nach, wie der Status ist und wenn die immernoch nichts sagen können setz du denen eine Frist, falls die Reparatur nicht innerhalb dieser Frist fertig, dass du vom Kaufvertrag zurücktretest!
Natürlich SCHRIFTLICH und nicht per Telefon..:-)
 
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