Das mit den 24 Monaten stimmt auch soweit. Nur, hast du schon mal etwas von Beweisumkehrlast gehöhrt?
Ich zittiere mal Wikipedia:
Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Von diese Klausel wissen nur sehr wenig Käufer, allerdings ist diese gängige Praxis. D.h. ein Händler kann im Grunde eine Reklamation schon nach 6 Monaten verweigern. Innerhalb der 6 Monate stellt ein Tausch oder eine Reparatur kein Problem dar da der Händer im Grunde nicht weisen kann ob das simmt was der Kunde da erzählt. Und wenn, dann benötigt er amtliche Sachverständige. Wäre eine zu aufwendige Sache bei so geringen Waren wert. Deshalb tauscht der Händler lieber gleich.
nach 6 Monaten dreht sich das ganze um , und der Käufer muss dies beweisen was er natürlich ohne massiven Aufwand auch nicht kann.
Allerdings liegt bei vielen Geräten auch eine freiwillige Herstellergarantie vor, die bei einem Defekt innerhalb der Garantiezeit greift. In diesem Fall bleibt der Händler aussen vor und der Kunde muss sein Produkt direkt beim Hersteller reklamieren.
Nur ist dies vielen Herstellern im PC-Bereich eine zu aufwändige Sache und geben diese Servieleistung wieder zurück an den Händler, der dann dies wiederum abwickelt. Da dies ein Händler aber nur ungern macht da dadurch natürlich auch unkosten entstehen kann es passieren das der Händler sich dies durch eine Unkostenpauschale bezahlen lassen will. Es können also Kosten entstehen.
Ich halte von dieser Regelung auch überhaupt nichts, aber unser Staat regelt das so und der unwissende Kunde versteht das dann überhaupt nicht, warum er für sein 7-24 Monatige defektes Gerät noch etwas zahlen soll wenn er doch 24 Monate Garantie hat.
