Der Hund vom Nachbarn bellt morgens über mehrere Stunden

Amiga500

Admiral
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Hi!! Ich möchte erst mal sagen, das ich überhaupt kein Problem mit Hunde habe oder wenn sie mal ein wenig bellen.

Der Hund vom Nachbar der 8 Jahre alt ist , war die letzten acht Jahre ruhig.

Seit einigen Wochen bellt er aber morgens bis an die 6 Stunden am Stück, was einem mit den Nerven runter gehen lässt.

Nachtschicht arbeiten wäre somit gar nicht.

Meine Nachbar habe ich schon darauf hingewiesen und gebeten etwas zu unternehmen. Erst wurde es abgestritten das es sein Hund sei und es wurde die Schuld auf den Hund der neuen Mieter abgewälzt
Das stimmt aber nicht , denn das gebelle kommt aus der Wohnung meines Nachbarn.

Heute war ich so gefrustet das ich ein Video aufgenommen habe, wo man das gebelle deutlich bis in meiner Wohnung noch hören kann, bin dann auf den Flur und zu seiner Türe damit man auch sieht / hört das es aus seiner Wohnung kommt.

Dieses Video habe ich meiner Vemieterin (ich habe eine andere Vermieterin und die Wohnung meines Nachbarn gehört ihm) geschickt, und bekam als Antwort , dass es nicht ihre Sache wäre und ich mich nicht bei ihr beschweren sollte das sie nichts machen könnte.

Das kann doch nicht wahr sein !? Ich habe hier seit Tagen über Stunden eine Lärmbelästigung und sie behauptet das ich mich nicht bei ihr zu beschweren habe?


Mit dem Nachbarn reden, bringt leider nicht viel.

Bei uns im Haus ganz unten gibt es eine Frau die das gebelle auch schon oft mit bekommen hat.


Ich weiß nicht genau wie ich da jetzt genau weiter verfahren soll. Meine Vermieterin fühlt sich ja anscheinend nicht zuständig....

Danke an alle für hilfreiche Antworten.
 
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Amiga500 schrieb:
Bei uns im Haus ganz unten gibt es eine Frau die das gebelle auch schon oft mit bekommen hat.
Das wäre mein Ansatz.

Alleine wird man schnell als Querulant abgestempelt. Wenn das halbe Haus sich an die Hausverwaltung wendet, sieht die Sache häufig anders aus.

Ich würde also mal schauen, wer sich noch gestört fühlt und dann einen Brief aufsetzen, der von möglichst vielen Nachbarn mit unterschrieben wird.
 
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Verschiedene Eigentümer klingt nach Eigentumsgemeinschaft. An die Verwaltung wenden.
 
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barmbekersurfer schrieb:
Das wäre mein Ansatz.

Alleine wird man schnell als Querulant abgestempelt. Wenn das halbe Haus sich an die Hausverwaltung wendet, sieht die Sache häufig anders aus.

Ich würde also mal schauen, wer sich noch gestört fühlt und dann einen Brief aufsetzen, der von möglichst vielen Nachbarn mit unterschrieben wird.
Genauso haben wir es vor Jahren auch mal gemacht.
Da ging es zwar nicht um gebelle sondern andere Belästigungen. (Kurz umrissen hat man den letzten Assi einziehen lassen, inkl gebrülle, geschreie, unrat im Hausflur liegen lassen, laute Musik und besoffene über Nächte hinweg etc.pp) da wurde man auch erst tätig als sämtliche anderen Mieter das aufgesetzte Schriftstück mit unterschrieben haben und es an die Hausverwaltung ging.
 
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Da der Störenfried Eigentümer ist, hat die Hausverwaltung gegen ihn in der Regel wenig Handhabe. Solange die Störung nicht etwaige Ruhezeiten betrifft wird es schwierig. Lärmprotokoll etc. fast Pflicht wenn man keine einvernehmliche Lösung findet, was viel Aufwand bedeutet und sich Jahre ziehen kann bis etwas passiert, wenn überhaupt.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Eigentümergemeinschaft nichts geregelt hat was Lärm betrifft (ansonsten könnte man da ansetzen).

Ich habe selber einen Hund, der ist ganz brav - aber auch Hunde im Nachbargebäude die oft früh im Garten bellen und ziemlich nervig sind. Auch für meinen Hund nicht immer angenehm, aber zum Glück bellt er nicht mit. Da es aber nicht in die Ruhezeiten fällt kann man da auch nichts machen.

Sollte man der Meinung sein der Hund ist alleine zu Hause und ihm geht es schlecht und deswegen bellt er wie am Spieß könnte man natürlich Polizei und/oder Veterinäramt verständigen, damit die Nachschau halten. Damit könnte man den Nachbarn womöglich dazu bringen mehr auf das Hundewohl zu achten.

Bei deiner Vermieterin kannst du womöglich auch ansetzen um zumindest eine Mietpreisminderung durchzusetzen solange die Belästigung vorliegt. Aber das läuft wieder auf Lärmprotokoll und viel Aufwand hinaus. Ändern kann sie praktisch gesehen auch nichts.
 
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Man muss hier zunächst einmal die Ansprüche trennen. Du hast einen Mietvertrag und das bedeutet, dass du ein Recht auf eine mangelfreie Mietsache hast, und zwar gegenüber deinem Vermieter. Ob der Hund einem Eigentümer gehört oder ob dein Vermieter das Bellen zu vertreten hat, ist unerheblich.

Wenn (!) das Gebell einen Mietmangel darstellt, und das wird hier die große Frage sein, hast du Anspruch auf Mietminderung, sofern dein Vermieter den Mangel nicht beseitigt.

Auch spielt es rechtlich keine Rolle, ob es noch weitere Mitbewohner gibt, die sich gestört fühlen.

Zunächst solltest du die Lärmbelästigung als Mietmangel deinem Vermieter schriftlich anzeigen. Gleichzeitig solltest du ihn auffordern, diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Und du solltest ankündigen, dass du die Miete ab sofort nur noch unter Vorbehalt zahlst und dir rechtliche Schritte vorbehältst, sollte der Vermieter deiner Aufforderung nicht nachkommen.

Fertige während der Frist (und am besten schon zuvor über einen gewissen Zeitraum) ein detailiertes Lärmprotokoll an, d. h. Art der Störung, Zeitpunkt und Dauer. Sofern möglich, bitte jemanden, die Störung entsprechend zu bezeugen.

Sollte die Frist verstreichen, ohne dass der Mangel abgestellt wurde, hättest du die Möglichkeit, die Miete zu mindern. In welcher Höhe, kann ich dir nicht sagen. Allerdings musst du damit rechnen, dass es zu einem Zivilprozess kommen kann, sollte dein Vermieter die Mietminderung nicht akzeptieren.

IN JEDEM FALL solltest du dir AB SOFORT rechtlichen Beistand besorgen, d. h. durch einen Rechtsanwalt oder den Mieterbund.
 
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hallo7 schrieb:
Da der Störenfried Eigentümer ist, hat die Hausverwaltung gegen ihn in der Regel wenig Handhabe.
Das ist richtig. Und mit dieser Antwort der Hausverwaltung (am besten schriftlich) würde ich mich dann erneut an meinen Vermieter wenden und ihn direkt mal fragen, wer denn für sein Eigentum sonst noch so zuständig ist.
 
Auch wenn mein Nachbar Eigentümer seiner Wohnung ist, kann es doch nicht angehen das aus seiner Wohnung ein mehrstündiges gebelle kommt und man selber an "Wohnqualität" einbüsst.

Nach mehren Stunden dauergebelle ist man mit den Nerven irgendwann runter.


Die Frau von unten sagte mir vorhin das sie das bezeugen würden Bei dem neuen Mieter bin ich mir nicht sicher . Den neben den neuen Mieter ist gar nicht mehr zuhause.


Bin gerade dabei weiter zu Protokollieren.

Mein Nachbar meinte seine Hündin wäre läufig... und würde den neuen Hund von den neuen Mieter riechen oder so.
Könnte plausibel sein da mein Nachbarshund 8 Jahre weitesgehend ruhig war. Stellt sich nur die Frage, weshalb er dann total ruhig ist wenn mein Nachbar zuhause ist....


So wie es jetzt ist , ist es kein Zustand mehr.
 
Lösung: Ausziehen.

Bis du mit Lärmprotokoll etc. irgendwo hinkommst, vergehen Wochen, vielleicht Monate.

Alternative: ANC Kopfhörer oder Ohropax
Wenn es wirklich nur die Läufigkeit ist, dann müsste es ja bald wieder enden.
 
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Wir haben hier auch zwei so Kläffer, aber die Nachbarn haben sich scheinbar damit arrangiert und uns stört es tatsächlich nicht. Die bellen aber auch nur, wenn jemand im Hausflur ist oder sie über die Terrasse einen anderen Hund sehen. Gegen Dauerbellen würde ich aber auch angehen. Und ich bin selbst Hundehalter (siehe Avatar). Der Verhält sich sich außerhalb von Kirchenglocken und Sirenen von Einsatzfahrzeugen allerdings so still wie ne Maus. :D

Warum erwähne ich das? Ein Ex-Nachbar hat sich über uns direkt nach unserem Einzug bei der Hausverwaltung beschwert weil unsere Hunde ihn stören würden (da hatten wir noch eine Spitzhündin dabei, die leider verstorben ist) und ist da direkt mal abgeblockt. "Haben wir nichts mit zu schaffen, wenn sie sich an die Eigentümergemeinschaft". Der Ex-Nachbar war auch Eigentümer und wir Mieter. Schlussendlich hat er seine Wohnung verkauft und ist umgezogen, denn die restlichen Eigentümer bzw. deren Mieter hatten alle Probleme mit dem und standen hinter uns, obwohl neu in der 16-Parteien-Gemeinschaft.

Wenn sich also der Rest auch belästigt fühlt und man dann zusammenhält, lässt sich schon dies oder das erreichen. Auch wenn man ihn als Eigentümer schwierig zu etwas zwingen kann.

Und man muss ein bisschen Arschloch sein um mit den gegnerischen Waffen genauso zurückzuschlagen.
 
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@Amiga500

Ein Lärmprotokoll zu führen ist schon richtig und auch dass die Nachbarin die Ruhestörungen bezeugen sollte.

Wenn das Reden mit dem Hundebesitzer nichts bewirkt, kann man ihn schriftlich auffordern, dass er sich ernsthaft darum bemüht, das Hundebellen abzustellen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, kann man gerichtlich auf Unterlassung klagen. Somit lässt sich das Lärmprotokoll zusätzlich nutzen.

Gegebenenfalls ist es dann der Hundebesitzer, der auszieht.

Anbei zwei Links mit ähnlich gelagerten Fällen und den Urteilen dazu.
Ruhestörung durch Hundegebell im Garten
Weil Besitzer arbeiten: Hund bellt stundenlang - Mieter können sich wehren
 
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Per Gericht würde höchstens der Hund ausziehen, wenn es sich um Eigentum handelt.
 
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Ich will dem Hund ja auch nichts schlechtes. Mag den Hund eigentlich sehr gerne . Die letzten 8 Jahre war auch alles okay, wenn er da ab und zu mal für 10 Minuten oder so gebellt hatte, war mir das egal. Was aber jetzt abgeht ist einfach nicht mehr schön.
 
.one schrieb:
Per Gericht würde höchstens der Hund ausziehen, wenn es sich um Eigentum handelt.
Nicht, wenn der Besitzer die Wohnung verkauft oder an eine andere Person vermietet. Aber ja, ist weniger wahrscheinlich.
 
Nö, das Gericht würde das Bellen gesetzlich einschränken. Mehr nicht. Eventuell mit Folgehinweisen. Was soll das Gericht sonst machen? Dann eher einen Rechtsbeistand bemühen, wenn man wirklich so weit gehen mag.

Zusammenhalt und gegenseitige Rücksichtnahme ist in einer Gemeinschaft die stärkste Kraft. Der Nachbar muss nun auf die liebe oder böse Art lernen. Wenn die nette Art nicht fruchtet, zählt der Zusammenhalt.

Ähnlich einer Demokratie.

Fazit: Einer der beiden Hundehalter sollte seinen Hund kastrieren/sterilisieren lassen. Dann ist Ruhe.
 
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.one schrieb:
Was soll das Gericht sonst machen?
Den Hundebesitzer Bußgelder zahlen und die Kosten für das Verfahren tragen lassen, wenn er es darauf ankommen lässt und vor Gericht verlieren sollte. Natürlich nicht, ohne vorher einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
 
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ev ordnungamt udn veterinär informeiren die können da mehr machen wie verhält sich hudn sosnt so ev mach krach weil probs mit alleine sein hatt
 
.one schrieb:
Fazit: Einer der beiden Hundehalter sollte seinen Hund kastrieren/sterilisieren lassen. Dann ist Ruhe.
Schön lieb bitte, bitte sagen und dann kastrieren/sterilisieren die Hundehalter gleich ihre Hunde. 😂
 
Amiga500 schrieb:
Ich will dem Hund ja auch nichts schlechtes. Mag den Hund eigentlich sehr gerne . Die letzten 8 Jahre war auch alles okay, wenn er da ab und zu mal für 10 Minuten oder so gebellt hatte, war mir das egal. Was aber jetzt abgeht ist einfach nicht mehr schön.
ev mal mit tierheim unterhalten udn verbraucherschutz udn dan gucken was machst wen hund sont verträglich ist mus man ned gleich behörden weg gehen

ev mal mit nachern 1-2 stocker werke drüber udn druenter reden uns beweise saMMELN UDN dan mal anwalt was safteigesn an hundebesziter udn vermeiter schreiben lassen kan schon wudner wirken
 
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