Deutsche Glasfaser- läßt keine Vertragskündigung zu

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Ruebe66

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Die Deutsche Glasfaser GmbH läßt einen anscheinend nicht aus den Vertrag heraus, obwohl für dem gesunden Menschenverstand in unserem Fall alles klar wäre. Anfang letztes Jahr bekomme ich die Info, daß in dem Dorf, in dem ich zu dem Zeitpunkt noch gelebt hatte, Glasfaser verlegt werden sollte. Tolle Sache, weil das Internet auf dem Lande ja sehr langsam ist. Die Deutsche Glasfaser GmbH verteilte auch schon fleißig Anmeldeformulare, man bräuchte ja mindestens 40% Anmeldungen, damit das Projekt starten konnte. Also Anmeldung unterschreiben und warten. Leider gab es ab da nur Probleme.
- ich mußte bis Sommer dieses Jahres warten, bis die Bauarbeiten begannen. Eine ziemlich lange Zeit.
- Mein Vermieter hatte sich kurzfristig gegen den Anschluss entschieden, so daß alle um uns herum Glasfaser hatten, nur wir nicht.
- Aus mehreren Gründen habe ich eine neue Wohnung in einem anderen Ort bezogen.
Für mich ist der Fall eigentlich klar: Die Deutsche Glasfaser GmbH könnte ihren Vertrag, nähmlich den Anschluss an das Glasfasernetz- nicht erfüllen, weil mein Vermieter das nicht wollte, also wäre das schon ein Grund, vom Vertrag zurücktreten zu können. Nun kommt noch der Umzug hinzu- der Vertrag gilt aber für einen Anschluss, der in einer Wohnung, die inzwischen nicht mehr bewohnt wird und dieser Anschluss kam nie zustande. Was brauch ich noch für Gründe, um aus dem Vertrag herauszukommen? Die kommen immer mit der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist. Die konnten wir nie einhalten, weil der Zeitpunkt, bis es losging, so lange Zeit dauerte.
 
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Du teilst am besten der Deutschen Glasfaser GmbH Deine neue Anschrift mit. Sollte die Deutsche Glasfaser GmbH nicht in der Lage sein, am neuen Wohnort zeitnah einen Anschluss bereit zu stellen, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Das mit Deinem Vermieter ist allein Dein Problem. Es besteht ein Grundrecht auf Informationsfreiheit, was auch die Verlegung von Kabelanschlüssen beinhaltet. Insofern also nicht schon ein entsprechender Anschluss besteht, kann der Vermieter einen Neuanschluss nicht untersagen. Entsprechende Urteile sind im Internet zu finden.
 
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Slavefighter schrieb:
https://www.bezahlen.net/ratgeber/lieferverzug/

Das sollte dir Weiterhelfen.

IM Grundsatz gilt, ein Vertrag konnte nicht zustande kommen, weil das Produkt nicht entsprechend geliefert wurde. Das kannst du denen so mitteilen. Entweder sie akzeptieren es oder du spielst die Karte " dann sollte das ein Anwalt bzw Gericht locker feststellen.

Nicht ganz richtig. Der Vertrag an sich ist zustandegekommen. Da aber ein ganz wichtiger Bestandteil - die Lieferung - nicht stattgefunden hat, kann man auch wieder zurücktreten.

Die ganze Situation ist aber schon recht unübersichtlich. Wieso schließe ich als Vermieter schon einen Vertrag? Der Vertrag wird auch kein klassischer Abschluss eines Festnetzvertrag sein, sondern eine Verpflichtung des Kunden das der Anschluss gelegt werden kann und x Jahre genutzt wird... Das die Leistung am Ende nicht geliefert werden kann ist aktuell also nicht einmal Verschulden des Anbieters. Er hätte das Kabel ja gelegt. Durfte es dann plötzlich doch nicht und damit ist der erste Vertragsbruch vom Kunden ausgegangen.
 
Sehe ich auch so. Den Anschluss bauen zu lassen wäre Sache des Vermieters gewesen, nicht die des Mieters. Das ist Baumaßnahme und die überhaupt zu unterschreiben ohne die Bestätigung deines Vermieters war schon falsch. Du DARFST den garnicht unterschreiben. Und wenn du es tust müsstest du es nach dem Auszug alles wieder ausbuddeln lassen wenn der Vermieter das will.
Kann mir gut vorstellen das du entsprechend nun eine Aufwandsentschädigung an die Deutsche Glasfaser zahlen musst, auch wenn die nicht bauen können. Die hatten den Aufwand mit planen etc dafür ja trotzdem schon.
 
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@kachiri
Dann müsste aber Deutschland GmbH ihre Anforderungen gegen den Vermieter stellen.
Da er es sich Kurzfristig anders überlegt hat. Wobei noch zu klären wäre, ob das im rechtlichen Rahmen abgelaufen ist ( Rücktritt vom Vertrag etc.)
Dann könnte Deutschland GmbH auch keine Ansprüche an den TE geltend machen.
 
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Ist insoweit nicht unbedingt geklärt, da ein Umzug in eine andere Wohnung ja laut BGH-Urteil erst mal kein Kündigungsgrund ist. Dieses Recht hast du nur, wenn die deutsche Glasfaser an deinem neuen Wohnort nicht das liefern kann, was dir vertraglich zugesichert wurde. Dabei ist es auch unerheblich, ob sie an deinem alten Wohnort verlegen konnten, denn da wohnst du ja nicht mehr. Also die Frage: Können sie am neuen Wohnort liefern?
 
Also Anmeldung unterschreiben und warten...
Mein Vermieter hatte sich ...

Wie kannst du einen Vertrag abschließen wo dies nur der Vermieter kann ?
Denn nur der kann die Entscheidung treffen das Glasfaser zu seinem Eigentum verlegt wird.

Bei uns zumindest geht jetzt auch das Projekt FTTH los und da werden nur Wohnungseigentümer von der Deutschen Telekom angeschrieben.
 
Die Eigentümer werden angeschrieben, ob der Anschluss überhaupt gelegt werden darf. Aber es kann durchaus sein, dass die Mieter der Gegend im Zuge einer "Bedarfsermittlung" angeschrieben werden. War bei uns vor einem Jahr auch so (allerdings bei Kabel-Internet). Da wurde erstmal von den entsprechenden Eigentümern eine Genehmigung zur Anschluss-Verlegung eingeholt und danach wurden bei den Leuten entsprechende "Zusicherungen" eingeholt, dass Sie mit dem Start des Anschlusses einen entsprechenden Vertrag abschließen.

Das erschließen unseres Vorortes ist wohl relativ aufwändig und lohnt sich für den Betreiber nur, wenn eine gewisse Anzahl von Verträgen definitiv zustande kommt. Und erst, als beide Phasen abgeschlossen und alle Genehmigungen und Zusicherungen eingeholt wurden, wurde mit dem Ausbau begonnen. Und wenn der dann im kommenden März abgeschlossen ist, haben hier ebenfalls alle Leute, die das vorher unterschrieben haben, einen Vertrag an der Backe. Und dieser spezielle Vertrag geht den Vermieter nichts an.
 
Die Kerle haben 36Monate nachbesserungsklauseln drinne - habe das auch - 1GBIT sollte seit Dez. liegen, Firma zieht nun im Dezember um in anderes Bundesland - Internet liegt noch nicht und wollen einen auch nicht aus dem Vertrag lassen.

Anwälte in Ihrer nähe freuen sich über Ihren Auftrag...
 
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Erster Ansatzpunkt wäre:
§ 46 Absatz 8 Satz 3 Telekommunikationsgesetz
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Hier ist jedoch zu beachten, dass die 3 Monatsfrist erst ab der "nicht Verfügbarkeit" greift / ab Beginn des neuen Mietverhältnisses

Bsp. Man kündigt seine Wohnung ordentlich und unterzeichnet bereits neuen Mietvertrag
Die drei Monate laufen erst ab dem ersten Tag, in dem du die neue Wohnung hast

Also zahlt man 3 Monate "umsonst" für die alte Bude
aber immer noch besser als mehrere Monate



Weitere Gedankenpunkte wären:
  • Du hast eine "Anmeldung" unterschrieben.
    War das lediglich eine Interessenbekundung oder war es bereits ein Vertrag?

    Unter dem Gesichtspunkt, dass es ein Vertrag war [...]
    Jeder Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
    Hier beim DSL-Vertrag ( § 611 Abs. 1 BGB, Dienstvertrag), Angebot und Annahme gerichtet auf die Bereitstellung oder Verrichtung von Diensten gegen Entgelt.
    Mithin beginnt der DSL Vertrag erst mit der betriebsfähigen Bereitstellung des Anschlusses.

    nähmlich den Anschluss an das Glasfasernetz- nicht erfüllen, weil mein Vermieter das nicht wollte,
    Ohne Anschluss = kein Vertrag
    Sofern noch nicht gegeben ist, kannst du da ohne Bedenken aussteigen.

    Wenn die Bereitstellung jedoch gegeben war, als du noch dort wohntest, würde indes der o.g. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG greifen.

  • Die Verlegung als solche, müsste der Anbieter idR. mit dem Hauseigentümer abmachen.
    Du wärst im Nachgang erst "angeschlossen" und kannst es nutzen.
 
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ab zum anwalt... bringt doch jetzt nix hier fachzusimpeln
 
Die Frage ist doch - Liegt ein Vertrag zw. der Dt. Glasfaser GmbH und dem User vor?


für diese Frage kann man zwar zum Anwalt, nur hätte er für die Frage keinen Gegner, sodass der Mandant es teuer zahlen müsste.


@Ruebe66
Will die Deutsche Glasfaser GmbH jetzt etwas von dir? Stellen sie dir Rechnungen oder sonst etwas?

Falls ja,
und du wirklich zum Bereitsstellungszeitpunkt noch dort gewohnt hast - musst du min. 3 Monate zahlen - vgl. oben § 46 Abs. 8 S. 3 TKG und außerordentlich kündigen


falls dies nicht der Fall ist oder deine "Anmeldung" noch nicht mal ein Vertrag war, sondern nur eine Interessenbekundung

dann erstmal "drohen" und denen mittels Einschreiben m. Rückschein klar machen, dass kein Vertrag vorliegt
(entweder weil keine Aufschaltung erfolgte oder eben weil du keinen Vertrag unterzeichnet hast)
 
(habe mich extra angemeldet, um was dazu zu sagen:-))
In unserem Dorf war das sehr ähnlich, aber ich habe ein AUSSERORDENTLICHES KÜNDIGUNGSRECHT ausgespäht, denn bei uns wurde gesagt "Wer sich bis zum Zeitpunkt X registriert, bekommt die Installation bis zum Haus kostenlos, danach kostet es viele Euros". Zum Zeitpunkt X wurde die Frist dannn verlängert und dann nochmal verlängert und dann bekamm man ein Gratis Lausprecher und dann ein gratis Essen etc. etc. etc. Demzufolge wurde also seitens der Deutsche Glasfaser die Aussage "Ab Zeitpunk X kostet es was" nicht eingehalten. Mir
wurde dieses Ausserordentliche Kündigungsrecht sogar vom Projektleiter zugesichert.
 
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Hmm, kann passieren. Mein letztes Thama ist auch ohne Ankündigung/Warnung in ein sogenanntes 'internes Forum' (was ist das und komme ich da ran?) verschoben und mein Beitragszähler zurückgesetzt worden.
Macht die Sache nicht einfacher...
 
Habe im Forum keinen aktuelleren Beitrag zum Thema Glasfaser - Vertrag gefunden. Daher grabe ich das Thema nochmals aus. Die in diesem Thread beschriebene Methode von Breitbandnetz Vertrieben Glasfaser Tarife zu verkaufen, ohne vorher die rechtliche Lage bezüglich der Innenhausverkabelung zu klären, ist weiter verbreitet als man denken mag. Auch mancher Vertragspartner kommunaler Zweckverbände bedient sich solcher obskurer Geschäftsmethoden. Insbesondere ältere Menschen werde dabei sehr schnell zum Opfer. Der Vertrag wird geschlossen, die Kündigung des vorherigen Providers inbegriffen. Dann passiert monatelang nichts mehr. Auf Nachfragen kommen nur nichts sagende Antworten. Im weiteren Verlauf ist der bisherige DSL Vertrag gekündigt, der Kunde wird langsam nervös. Der neue Provider macht klar, dass dem Kunde das Problem mit der Innenhausverkabelung vertraglich nichts anginge und schiebt den Datenschutz vor. Der Kunde ahnt langsam, dass auf absehbare Zeit sein Tarif nicht funktionieren wird. Nach rund zwei Jahren ist sein bisheriger DSL Anschluss abgestellt und er ohne Internet und Telefon. Dann beginnt die Glasfaser Firma die Abbuchung von Kosten für die Anschlussgebühr samt ersten Monat Tarifgebühr. Der Kunde hat immer noch keinen Anschluss in der Wohnung. Der neue Provider besteht auf die Bezahlung ohne Leistung zu liefern. Das ist die Realität.
 
Damit das hier nicht um Meckerthread ausufert.
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