"Die einzige Vorgabe war der frühestmögliche Veröffentlichungszeitpunkt."

Nitschi66

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Nov. 2007
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Hey,

seit Jahren stört mich das Wort "frühestmögliche" bei eurer Abschlussbemerkung von Tests oder Artikeln. Damit ist ja gemeint, dass ihr ein Datum vorgegeben bekommen habt, vor dem ihr den Test oder die Infos nicht veröffentlichen dürft.

Frühestmöglich heißt aber, dass es so schnell wie möglich ist. Also eigentlich ohne Verzögerung oder Aufschub.
Als Verbesserung würde ich euch „Die einzige Vorgabe bestand in einer zeitlichen Veröffentlichungssperre.“ vorschlagen.

Grüße aus der Mecker-Ecke
 
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Frühestmöglich heißt es ja in dem Sinne: "so früh wie für uns möglich". Natürlich möchten wir ja so schnell wie möglich über Neuigkeiten berichten. Daher passt es doch meiner Meinung nach.
 
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Wenn man weiß, wie es gemeint ist kann man es so verstehen. Beim allerersten Lesen fand ich es allerdings auch falsch formuliert, so als wenn man es eben so früh wie möglich veröffentlichen müsse. Von daher würde ich eine Umformulierung auch mittragen.
Also z.B. "Die einzige Vorgabe bestand in der Einhaltung eines erlaubten Veröffentlichungstermin".
 
Ich habe jetzt kein Insider CB Wissen, aber normalerweise möchten PR Departements, die bemustern, dass alle Tests möglichst gleichzeitig mit Ende des Embargos veröffentlicht werden um möglichst viel Aufmerksamkeit auf einen Schlag zu generieren. Es bringt ihnen also wesentlich weniger, wenn jemand dann 2 Wochen später den Test veröffentlicht. Ich nehme an, dass die Vorgabe "frühestmöglich" daher rührt.
 
Nein, gemeint ist dass es eine Vorgabe gibt, den Bericht nicht frühzeitig freizugeben, also gibt es den frühest möglichen Termin ab dem es rausgegeben werden darf, früher nicht aber später kein Problem.
Daher kommt ja die Missverständlichkeit.
 
Verstehe. Ja, da gibt es dann wohl Interpretationsspielraum.
 
MichaG schrieb:
Frühestmöglich heißt es ja in dem Sinne: "so früh wie für uns möglich".
So hab ich das auch immer verstanden, haut raus so schnell es eben geht.
Wie man auf das genaue Gegenteil kommen kann ist mir unverständlich.
 
Nein, nicht falsch. "So schnell es geht" schließt ja den Zeitpunkt mit ein, ab wann es gestattet ist. Kontext ist wichtig. ^^
 
Eben doch falsch,
DickPuschen schrieb:
haut raus so schnell es eben geht.
passt nicht. Es muss gewartet werden, bis es erlaubt ist, auch wenn man früher mit dem Artikel fertig ist.
 
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Ich habe mit der bisherigen Formulierung auch keine Probleme:

"Die einzige Vorgabe [das impliziert ja schon, dass diese von extern herrührt und keine internen Gründe hat] war der frühestmögliche Veröffentlichungszeitpunkt."
 
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MichaG schrieb:
Frühestmöglich heißt es ja in dem Sinne: "so früh wie für uns möglich".
Aber dann ist es keine Vorgabe im Zusammenhang des Auftraggebers (Händler oder Hersteller) um den es im Satz vorher und nachher geht. Und genau deshalb gibt es ja auch überhaupt diesen Absatz zum NDA. Der Händler/Hersteller gibt euch ein Datum vor (Vorgabe), AB dem ihr veröffentlichen dürft.

Dass ihr das natürlich einhalten wollt hat aber nichts mit dem Wortlaut zu tun. Es ist eine Vorgabe die euch von außen und nicht von euch selber auferlegt ist.
 
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Was war die Vorgabe? -> der Veröffentlichungszeitpunkt.
Welcher Veröffentlichungszeitpunkt? -> der frühestmögliche, ergo ab wann veröffentlicht werden darf

Ich hatte mit der Formulierung nie Probleme.
 
"Frühestmöglich" schließt Vorgaben von außen nicht aus. Wenn ich frühestmöglich zum Amt gehe, um etwas zu erledigen, dann sind die Öffnungszeiten (Vorgabe von außen) einbezogen.
 
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Wir müssten uns aber doch darauf einigen können, dass die Aussage zwar richtig verstanden werden kann, aber nicht muss. Sie ist mehrdeutig und könnte daher weniger missverständlich formuliert werden.
 
Ich bin mir gerade nicht sicher ob es evtl eine rechtliche Formuleirung ist und nicht mal eben umformuliert werden kann, damit "Normalsterbliche" sie besser verstehen.
 
Das würde erklären, warum es nicht jeder auf Anhieb so verstehen kann, wie es gemeint ist ;).
 
Im juristischen Sinne bedeutet die Formulierung "frühestmöglich", dass eine bestimmte Handlung oder Entscheidung so schnell wie möglich durchgeführt werden soll, ohne dabei jedoch rechtliche Vorgaben oder bestehende Fristen zu überschreiten. :D :schluck:
 
Nitschi66 schrieb:
„Die einzige Vorgabe bestand in einer zeitlichen Veröffentlichungssperre.“
Wenn ich das so lese, kommt mir das wie eine Verschlimmbesserung vor. ^^

"Frühestmöglich" halte ich durchaus für passend. So früh wie es für ComputerBase möglich ist.

Wenn ich frühestmöglich zum Friseur gehen möchte, mache ich mich ja jetzt auch nicht Nachts auf die Socken, sondern erst, wenn sie öffnen bzw. ich den Termin habe.
 
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Wenn dir die Formulierung nicht passt, dann lass dich von Computerbase als Schreiberling „einstellen“…. So dass andere über "deine für dich passende Formulierung" meckern können.
 
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