Dienstaufsichtsbeschwerde - Schlichtungsstelle Post

M.(to_the)K.

Lieutenant
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Guten Tag Leute,

Ich möchte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde

Und zwar gegen folgende Behörde:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_Post/start.html

Ich habe dort am 05.11.2024 einen Antrag auf Schlichtung gestellt und bis heute keinerlei Antwort erhalten. Habe die Dienststelle mehrmals Kontaktiert:

Per Telefon - (Keiner nimmt ab)

Per Mail - (Keine Antwort erhalten)

Per Brief (Einschreiben) - (Keine Antwort erhalten)

Aufgrund von kompletter Untätigkeit möchte ich nun einmal eine Beschwerde formulieren und absenden.

Wer ist in diesem Fall der richtige Ansprechpartner?

Danke im vorraus für eure Hilfe ✌️
 
Ich persönlich nutze in solchen Fällen gerne das gesetzlich vorgeschriebene HInweisgeber-/Whistleblower-System und formuliere mein Anliegen etwas sehr dramatisch, z. B., ob überhaupt geeignete Prozesse zur Bearbeitung von Beschwerden und Fehlern existieren und wenn ja, warum diese aus meiner Ansicht nach nicht eingehalten werden etc.

https://www.computerbase.de/forum/t...des-unternehmers-loesungserfahrungen.2221953/

Für DPDHL befindet es sich hier: https://group.dhl.com/de/ueber-uns/verhaltenskodex-fuer-mitarbeiter/compliance-management.html -> unten der rote Button "Hinweisgebersystem", dort gelangt man dann in einen externen gehosteten Prozess, der wahlweise anonym oder unter Klarnamen stattfinden kann.
 
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@M.(to_the)K.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen einen bestimmten Mitarbeiter, daran wird es hier scheitern.

Hier kommt meiner Absicht nach nur eine Untätigkeitsklage in Betracht. Im Bereich der Sozialgesetzgebung z. B. werden da aber sechs Monate Untätigkeit vorausgesetzt.
 
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@M.(to_the)K. ,

Du könntest Dich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wenden, da die Bundesnetzagentur eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWK ist.

Einige Aufgabenbereiche der Bundesnetzagentur befinden sich in der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
 
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M.(to_the)K. schrieb:
Wer ist in diesem Fall der richtige Ansprechpartner?
Probier mal Brief an den Staatsratsvorsitzenden

- nein mach doch ne Anfrage per DVGSO wo deine elektronischen Daten denn so rumgeisetern...

gibts denn einen Kontext - nicht das es Marginalgrenzen gibt?
 
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Immerhin weiß ich jetzt schonmal wer zuständig ist. Ich komme der Sache näher...
Ergänzung ()

Habe denen jetzt mal geschrieben! :)
 
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