Displayschaden nach Reparatur ohne Gewalteinwirkung. Wie soll man sich verhalten?

darkrider84

Ensign
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Apr. 2015
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Guten Abend,
Ein Kollege hatte einen Displayschaden und musste das komplette Display austauschen lassen. Diese Reparatur ist nun abgeschlossen und nun hat sich innerhalb von 2 Wochen ein neuer Riss in der oberen rechten Ecke gebildet. Mein Kollege wird jetzt nochmal zum Laden gehen, wie soll er sich verhalten, wenn der Laden die erneute Reparatur ablehnt und von Eigenverschulden ausgeht? Wie sieht die rechtliche Situation aus? Der Laden wird ja wohl eine Gewährleistung auf die Arbeit geben müssen... Muss der Laden auch beweisen, dass mein Kollege den Schaden verursacht hat? Oder muss mein Kollege einen Mangel melden und dann muss der Laden eine Nacherfüllung nach § 439 BGB leisten?
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.

P. S. Reparatur wurde nicht vom W-Support durchgeführt.
 
Wer ist W ?
Ist es eventuell bekannt, daß das Telefon Probleme in der Richtung hat?
 
Der W-Support ist der Reparaturservice von Sony. Ob so eine Problematik bekannt ist, weiß ich nicht. Unabhängig davon muss es doch eine Gewährleistung auf die Arbeit geben? Immerhin hat die Reparatur 120€ gekostet und nicht lange gehalten....
 
Ne, ist das Z1. @miac: lies nochmal weiter oben
 
Rechtsberatung ist Online verboten. Im Juraforum kannst Du einen fiktiven Fall schildern, in etwa so. Frau A haut Frau B mit der Handtasche in die Moppe. Dabei ist Frau A der Riemen von der Handtasche gerissen. Wer hat Recht, Frau A oder Frau B, nachdem Frau B Mann X von Fau A überzeugt hat, mit ihr ins Bett zu gehen :-)
 
Das weiß ich,aber viele halten sich doch sowieso nicht dran.
 
Die Gewährleistung ist aber durch die Art des Schadens ausgeschlossen.
Kannst natürlich über die Werkstatt eine Kulanzanfrage stellen.
 
auf offiziellen Reparaturarbeiten schon, nicht bei ner Hinterhofklitsche wo es nicht mal was zu holen gibt wenn du die verklagst!

Und dann steht da immer noch Aussage gegen Aussage: als das reparierte Teil zurückkam war ja alles ganz, der Laden kann auch nix für wenn der Typ das Teil gleich wieder fallen lässt!

Wenn die sich querstellen brauchst nen Gerichtsverfahren mit Gutachter und allem drum und drann. --> teurer als das Teil noch wert ist und Ausgang ungewiss ... wenn dann wohl eher ein Vergleich wo jeder die Gerichtskosten selber trägt.
 
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Naja, mein Kollege hat eine korrekt ausgestellte Rechnung bekommen und der Laden existiert schon ein paar Jahre. Mehrere Geschäfte und Arztpraxen sind z. B. gewerbliche Kunden dort.
 
gg haste aber Glück gehabt, wärst bei mir gelandet glaube kaum das du mit dem Messer schnell genug gewessen wärst 2 Dobermänner aufzuhalten. Und zur Polizei: sry die haben mich nur verteidigt der Typ hatte Messer ... Freispruch: Notwehr.

/edit da war er weg der post ;p

@ TE: probieren auch wenn Garantie evtl. nicht greift geht ja auf Kulanz vielleicht was ... ansonsten wird es schwer zu beweisen.

Ich fotografier solche Reparaturen zBsp. immer als Beweis das sie einwandfrei wieder ausgeliefert wurden.
Wenn der Händler auch öfters mit Betrügern zu tun hatte macht er das sicher auch.
 
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