Doppelter gezahlter Mitgliedsbeitrag ADAC - Rückerstattung

Bennomatico

Lt. Junior Grade
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Feb. 2016
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404
Moin zusammen. Ich bräuchte mal wieder etwas Hilfe.

Meine Freundin ist seit knapp zehn Jahren Mitglied beim ADAC. Vor kurzem ist herausgekommen, dass sie dort doppelt angemeldet ist.
Neben ihrer ursprünglichen Mitgliedschaft, wurde laut Aussage vom ADAC vor einigen Jahren die Mitgliedschaft ihres Bruders auf sie übertragen. Da der ADAC scheinbar aber nicht geprüft hat, ob sie zum damaligen Zeitpunkt schon Mitglied war, wurde einfach eine weitere Mitgliedschaft mit einer anderen Mitgliedsnummer aber komplett identischen persönlichen Daten eröffnet.
Seit diesem Zeitpunkt flattert jährlich eine Zahlungsaufforderung ins Haus, in der um Zahlung des Beitrags gebeten wird. Der Aufforderung ist meine Freundin auch immer nachgekommen, da sie davon ausgegangen ist, dass damit der Beitrag für die ursprüngliche Mitgliedschaft bezahlt wird. Für die erste Mitgliedschaft besteht jedoch ein Lastschriftmandat. Da die Lastschrift und die Zahlungsaufforderung immer monatlich versetzt erfolgten, ist die doppelte Jahrelang nicht aufgefallen.

Im Endeffekt wurde der Beitrag also jahrelang doppelt gezahlt. Kürzlich ist bei Durchsicht der Kontoauszüge der Groschen gefallen. Es wurde Kontakt mit dem ADAC aufgenommen und die zweite Mitgliedschaft wurde beendet, jedoch weigert sich der ADAC die doppelt gezahlten Beiträge rückwirkend zurückzuerstatten.

Ist der ADAC nicht in der Pflicht zu prüfen, ob jemand nicht schon Mitglied ist? Immerhin ist kann man dort ja faktisch keine doppelten Leistungen beziehen. Oder ist meine Freundin selbst schuld, da ihr die abweichende Mitgliedsnummer in den Schreiben nicht aufgefallen ist und sie durchgehend doppelt gezahlt hat.

Vielen Dank schon einmal:)
 
Bennomatico schrieb:
Ist der ADAC nicht in der Pflicht zu prüfen, ob jemand nicht schon Mitglied ist? Immerhin ist kann man dort ja faktisch keine doppelten Leistungen beziehen. Oder ist meine Freundin selbst schuld, da ihr die abweichende Mitgliedsnummer in den Schreiben nicht aufgefallen ist und sie durchgehend doppelt gezahlt hat.

Nö, eigentlich nicht. Wenn du es zulässt gilt das quasi als Spende/Geschenk. Für die letzten drei Jahre kannst du zurückfordern. Eventuell auch für 10 Jahre (insbesondere bei Täuschung, aber das ist hier wohl nicht der Fall.) Ich würde einfach einen freundlichen Brief schreiben und mir das verrechnen lassen. Wenn die sich weigern, musste halt ein bisschen schimpfen...
 
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Also dass man Anspruch für die letzten drei/vier Jahre hat, halte ich für ziemlich sicher. Darüber hinaus könnte man gegen die Verjährung noch einwenden, dass man von den den Anspruch begründenden Tatsachen erst jetzt Kenntnis hat. Ein bisschen wackelig, aber versuchen kann man es. Je nachdem braucht man ja "nur" die weiteren Beiträge zurückhalten; mit dem Risiko eben, verklagt zu werden und/oder keine Leistung, oder dies zumindest nicht unkompliziert, erlangen zu können, wenn man sie mal braucht. Ist dann also eine Frage der persönlichen Risikoneigung :D
 
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Bennomatico schrieb:
Ist der ADAC nicht in der Pflicht zu prüfen, ob jemand nicht schon Mitglied ist?
Ist man nicht selbst verpflichtet, sein Konto im Auge zu behalten?

Die letzten drei Jahre sollte sie zurückbekommen können. Wobei ich persönlich absolut dagegen bin, wenn man 10 Jahre (!) Stumpf zahlt und sich dann auf einmal beschwert, dass andere (!) nicht aufgepasst haben.

Dennoch viel Erfolg.
 
Tinkerton schrieb:
Die letzten drei Jahre sollte sie zurückbekommen können. Wobei ich persönlich absolut dagegen bin, wenn man 10 Jahre (!) Stumpf zahlt und sich dann auf einmal beschwert, dass andere (!) nicht aufgepasst haben.

Ich finde man kann schon Entgegenkommen erwarten, wenn man eine Mitgliedschaft für jemanden eröffnet, ohne dessen explizite Einwilligung einzuholen und dann auch nur aufgrund der Annahme falscher Tatsachen gezahlt wird. Hinzu kommt, dass ja für den Laden ja kein Schaden entstanden ist, da eine doppelte Mitgliedschaft ja keinen Vorteil hat.

Aber ja, dusselig ist es trotzdem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum wurde denn ide Mitgliedschaft von Ihrem Bruder auf Deine Freundin übertragen?
Einfach so, ohne zutun von Deiner Schwester oder ihrem Bruder, passiert das meiner Meinung nach nicht.
Nach dem Ändern des Mitggliedkontos vom Bruder auf Schwester sollte doch auch ein entsprechender Brief gekommen sein?
 
Bennomatico schrieb:
wenn man eine Mitgliedschaft für jemanden eröffnet, ohne dessen explizite Einwilligung einzuholen

Du kannst ganz gewaltig davon ausgehen, dass Deine Freundin zugestimmt hat, dass die Mitgliedschaft auf sie übertragen wird.

Und wenn man Rechnungen einfach so bezahlt, in der Annahme sie seien richtig ohne das zu prüfen (spätestens bei der Mitglieds oder vertragsnummer sollte man stutzig werden) geht das weit über "dusselig" hinaus.
 
Aber hop hop. Am 31.12.2020 verjährt der nächste Jahresbeitrag
 
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