Download/Speicherung von Videoportalen - legal oder Grauzone?

Raptor51

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Ich fasse hier mal ein Thema auf was momentan sicher an Bedeutung gewonnen hat. Ich habe schon sehr viel darüber gelesen und würde gerne mal ein Paar andere Meinungen darüber hören, schließlich geht es ja jeden an. Aber erstmal zur Sache:

Die Zahl der Videoplattformen wächst ja ständig (Youtube, MyVideo, Clipfish... usw), genauso aber auch die Fülle an Downloadprogrammen. Es werden ja auch auf den Internetseiten namhafter Computermagazine Anleitungen zur Speicherung von Videos auf dem PC zum nachlesen angeboten.

Es ist ja vom Urheberrecht her erlaubt Sendungen mitzuschneiden als Beispiel, der gute alte Kassettenrekorder am Radio ;) , was ja auch auf das Web Radio anwendbar ist. Bloß ist sowas auch auf das Internet anwendbar, im Gewissen Sinne schon (Web Radio) aber auch auf die Videoportale?

Es gibt ja seit kurzem eine Einigung zwischen GEMA und Youtube, die vieles nun legalisiert:

http://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/?tx_ttnews[tt_news]=668

Ohne eine solche Einigung wären ja etliche Videos nicht gesetzeskonform, da man ja z.B. sein Urlaubsvideo mit toller Musik unterlegt und dann hochlädt. Auch das einstellen von Musikvideos wird ja in dem Artikel von der GEMA erlaubt, dieses zieht doch so manchen Clip eine weiße Weste an.

Was jetzt aber meine Frage mit der Speicherung auf der Festplatte angeht, finde ich es kompliziert:

Youtube und Co. sind ja nun keine Streamingmedien, zu erkennen daran, dass das Medium erst geladen werden muss bevor es abgespielt werden kann (Ladebalken). Soll heißen, das ein Video erst in den Browsercache heruntergeladen wird und dann abgespielt werden kann. Solange niemand den Browsercache leert verbliebt die Videodatei dort und kann mittels der Seite wieder abgespielt werden ohne erneut aus dem Netz geladen zu werden.

Soviel zur Technik, was aber klar ist, dass alles was man sich ansieht bereits auf der Festplatte ist (Prinzip des Internets ;) ) So kann man sich jedes Medium aus dem eine Internetseite aufgebaut ist aus dem Cache rauskopieren und behalten- theoretisch.

Jetzt mal ein Beispiel, ich will das tolle Musikvideo von der Band XYZ haben und schmeisse ein Downloadprogramm an welches mir das von einem Portal runterzieht und speichert.
Äquivalent kann ich auch den wie oben beschrieben den Cache vom Browser durchwühlen und habe somit auch das Video.

Ist sowas jetzt nach aktueller Lage (siehe Link) in Ordnung? Was meint ihr dazu?
 
Raptor51 schrieb:
Youtube und Co. sind ja nun keine Streamingmedien,[...]
Doch, natürlich.

Raptor51 schrieb:
[...]zu erkennen daran, dass das Medium erst geladen werden muss bevor es abgespielt werden kann (Ladebalken). Soll heißen, das ein Video erst in den Browsercache heruntergeladen wird und dann abgespielt werden kann.
Wo ist jetzt da der Unterschied zu z. B. einem Radio-Stream??
http://de.wikipedia.org/wiki/Streaming

Raptor51 schrieb:
Jetzt mal ein Beispiel, ich will das tolle Musikvideo von der Band XYZ haben und schmeisse ein Downloadprogramm an welches mir das von einem Portal runterzieht und speichert.
Äquivalent kann ich auch den wie oben beschrieben den Cache vom Browser durchwühlen und habe somit auch das Video.
Ist sowas jetzt nach aktueller Lage (siehe Link) in Ordnung? Was meint ihr dazu?
Da herrscht totales Chaos. Wenn der Gesetzgeber von einer "Kopie" spricht, weiß man nicht, was damit gemeint ist. Technisch gesehen ist jede Form von Abspielen ein Kopieren, da immer ein Umwandeln von Daten/Signalen in andere Formen stattfindet (z. B. in analoge Signale im Lautsprechen oder in Farben auf einem Display). Auch findet technisch fast immer ein Kopiervorgang statt, beispielsweise in den Cache der Festplatte, den der CPU oder den Arbeitsspeicher. Technisch gesehen ist das Abspielen z. B. eines YouTube-Videos ein Kopiervorgang (in den Arbeitsspeicher).
 
Das abspielen auch gleichzeitig kopieren ist, ist schon klar - somit würde ich ja nur den Speicherort ändern. Aber würde ich eine illegal hochgeladene Datei ansehen = runterladen wäre das ja auch nicht in Ordnung.

Worum es mir aber geht ist ob jetzt alle Videos auch Youtube legal sind obwohl sie geschütztes Material enthalten und daher auch gespeichert werden dürfen? Es ist ja so das man Kopien für den privaten Gebrauch von nicht offensichtlich illegalen Medien anfertigen darf.

Ganz schön heikleis Thema :p , deshalb habe ich auch in der Überschrift den Begriff "Grauzone" gewählt.
 
Ich würde sagen, dass es wie beim Filesharing geregelt ist. Letztlich ist das Bereitstellen eines Videos oder Musikstückes auf einer Internetplattform wie YouTube auch nur eine Art von Filesharing. Das Dokument steht dann jedem Benutzer weltweit zur Verfügung. Ebenso wie bei P2P-Tauschbörsen macht sich vermutlich insbesondere der Uploader strafbar, wenn er ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Ob man ein Video auf besagten Portalen nun anschaut oder herunterlädt dürfte sowohl für den Portalbetreiber, als auch den eigenen ISP nicht so einfach ersichtlich sein. Schließlich werden ja generell die Streamdaten übertragen.
Ich persönlich bin der Meinung, dass ein Herunterladen solcher Videos legal sein sollte, solange man diese Kopien nur für private Zwecke benutzt. Damit entlastet man sogar die Server der Portalbetreiber.
Problematisch wird es wohl erst dann, wenn man ein solches Video nun öffentlich vorführen will, beispielsweise in einem Hörsaal oder Theater. Das erfordert dann die Zustimmung des Autors, da dieser das Urheberrecht an dem Video besitzt. Handelt es sich bei Autor und Uploader nicht um die gleiche Person, wird es knifflig.
 
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