Downloads in einer WG einem festen PC zuweisen?

theschalker

Lt. Junior Grade
Registriert
Jan. 2007
Beiträge
507
Hallo,

habe heute einen Mietvertrag erhalten, in der ich als Untermieter fungiere. Der Vermieter hat darin eine Klausel eingebracht die besagt, dass wenn es illegale Downloads innerhalb der WG gab, beide zu gleichen Teilen haften. Ich lade nichts illegales, aber woher weiß ich das von meinem WG-Partner?
Mir kam die Idee, dass man meinem und seinem PC eine feste IP gibt, um somit im "Schadensfall" eindeutig ausmachen zu können, wer `welche Downloads getätigt hat.
Ist dies möglich? Wenn nein, welche Möglichkeiten gibt es?
 
theschalker schrieb:
Mir kam die Idee, dass man meinem und seinem PC eine feste IP gibt, um somit im "Schadensfall" eindeutig ausmachen zu können, wer `welche Downloads getätigt hat.

Das wird dir nichts bringen, da der Router diese Verbindungen loggt. "Normale" Router speichern sowas in der Regel nicht besonders lange. Womöglich ein paar Tage, allerdings nie Wochen oder Monate. Zudem ist eine feste IP innerhalb der WG leicht austauschbar, daher auch kein Beweis. Die Cops/Staatsanwaltschaft interessiert auch "nur" die offizielle IP die vom Provider vergeben wird.

In der Regel haftet für das Download-Verhalten immer der Vertragsinhaber des DSL-Anschlusses. Wenn das ein Mitbewohner ist, ist er selbst verantwortlich dafür.

Um ehrlich zu sein.. wenn mir mein Mitbewohner einen solchen Vertrag angeboten hätte, mit dieser Klausel und er wäre DSL-Vertragsinhaber.. dann käme mir (!) das spanisch vor.. ;)
 
Im Grunde ist der, der den Vertrag mit dem ISP abgeschließt derjenige der haftet, ich wage ernsthaft zu bezweifeln dass die Klausel so korrekt is.
 
Was geht das deinem Schwachsinnigen Vermieter an wer was Downloaded? diese Klausel ist Müll und nichts weiter.
Sag einfach deinen Mitbewohnern das sie die Finger von Illegalen Downloads und Tauschbörsen lassen sollen, dann gibt es auch keine Probleme und du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Anderenfalls kannst du im Router die Downloadgeschwindigkeit für andere PCs die angeschlossen sind feststellen.
 
Da will sich wohl einer aus der Affäre ziehen. Wenn er was zieht, erwischt wird und 20.000 € zahlen muss, will er 10.000 € von dir haben. Toll! Ich würde den Mietvertrag nicht unterschreiben.
 
1. Es haftet (außer bei bestimmter gewerblicher Nutzung, wie Hotspots mit Anmekdekennung) immer der Anschlussinhaber.

2. Geht er ja davon aus, dass er illegaler runterlädt, sonst würde er sagen du haftest.

3. Würd ich das so nicht unterschreiben.

*edit1: Ach ja, das wichtigste:
4. Durch NAT lässt sich das von aussen nicht nqchvollziehen. Egal ob du MACs oder IPs hast und/oder loggst, bei rechtlichen Problemen zählt nur die public IP.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finds schon witzig wie viele Anwälte in diesem Forum aktiv zu sein scheinen. Dauernd hört man dies sei nichts rechtskräftig, das könne man anfechten usw.

Mal ganz im Ernst Leute.....wer kann schon von sich behaupten er kenne jeden einzelnen Paragraphen des Mietrechts, von anderen Gesetztesbüchern ganz zu schweigen. Aber in solchen Fällen kann man sich auch an Mieterschutzbünde o.ä. wenden die in solchen Fragen kompetent beraten können.

Zu deiner Frage ob man Downloads in irgendeiner Weise einem bestimmten PC zuweisen kann weiss ich auch nichts. Sorry!
 
@ FrittenFritz /signed , Ich glaube einfach nicht jeder weiß wie fatal so eine "Rechtsauskunft" sein kann...

Ich würde mich deswegen für ~20€ beim Anwalt meines vertrauens Informieren und dann ggf. die Salvatorische Klausel geltend machen...

Und was das Thema download angeht...

Mach mit deinem Mitbewohner nen Vertrag der das Regelt ;-)
 
Zurück
Oben