DSGVO bei Browsergames

Schumiel

Lieutenant
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Jan. 2010
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Hallo,

wie ist eigentlich die Lage bei den Browsergames und DSGVO?

Meines Wissens brauchen sie IP usw., um Multiaccounts zu finden und schaden vom Spiel zu nehmen. Aber wie ist das DSGVO-konform umsetzbar?

Zumindestens habe ich bei keinen Browsergames, die ich spiele, auch stark kommerziell geführte Browsergames, keine Maßnahmen entsprechend gefunden.
 
Der sauberste Weg ist nur einen kryptographischen Hash zu speichern, damit löst du exakt das gleiche Problem.

Allgemein kannst du die IP Adresse für technische Gründe schon speichern, insb. wenn du sie z.b. nach 30 Tagen oder so wieder löscht, das dürfte für Multiaccount Erkennung locker reichen.

Allgemein würde ich bezweifeln, dass Browsergames da wirklich auf DSVGO setzen, ein ziemlicher Anteil der kommerziell geführten Browsergames sind eher zwielichter Natur bzgl. Datenschutz oder auch wo die Daten/welche Daten gespeichert werden.
 
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Kein Problem Datenverarbeitung nach Artikel 6 (1) b als Vertagsbestandteil, wenn du das nicht willst spiele halt das Browsergame nicht.

Fraglich ist eher ob der Anbieter richtig aufklärt und auch die Informationspflicht nach Artikel 13 EU DSGVO umsetzt.
 
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Gehe auch davon aus dass du mit den AGBs jeglichem Schabernack mit deinen Daten zustimmst.
 
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