DSGVO für rein private Seite

Der Fokus dieser Verordnung mag zwar nobel sein, trifft aber wie so oft den völlig Falschen. War bis dato der kleine Tierzüchterverein, der private Max Mustermann mit seiner Präsenz über Wandern oder eine Linksammlung zu Zitaten das Problem? Wohl eher nicht ...

Ein Impressum halte ich für sinnvoll doch nun eine Litanei und ein halbes Rechststudium für etwa ein Kontaktformular nötig zu haben, ist wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen.

Es erinnert mich ein wenig an meine Arbeit: da werden E-Mails an alle Mitarbeiter versendet, doch bitte bei den Geschäftsreisen einzusparen, obwohl man doch genau weiß, welche Mitarbeiter hier über dem Schnitt (ungerechtfertigter Weise) liegen. Zudem sind es dann meist jene Leute, die groß schreien, die zuvor noch das Einverständnis gegeben haben.

Kurzum, die gesetzgebenden Gewalten kennen doch die großen Spieler um die Nutzerdaten sehr genau nur wirken anscheinend, wie etwa im letzten Falle von FB, doch sehr zahnlos bzw. sind oft selbst Nutznießer dieser Entwicklung hin zum gläsernen Bürger. Da hilft dann ein dicker Wälzer an Rechtsvorschriften wenig, wenn man sich mit Geld und entsprechenden Anwälten sein Recht dementsprechend auslegen lässt.

Das Internet soll mitnichten ein rechtsfreier Raum sein doch die jetzige Regelungen (ob überhastet oder seit Ewigkeiten dahingezogen) verunsichert viel eher jene, die bis dato mit lukrativen Nutzerdaten ebenso wenig zu tun hatten, wie eine Katze mit einem Pyjama. Ich bin gespannt, wie sich die Abmahnanwälte schon kräftig die Hände reiben werden und die einzelnen Mitgliedsstaaten (wie etwa Österreich) die Verordnung umsetzen ...

Ein sensibler Umgang mit solchen Daten sollte sich von selbst verstehen, für die jüngere Generation aber wohl ein Problem, daher halte ich entsprechenden Unterricht in den Schulen für wesentlich zielführender.
 
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BlubbsDE schrieb:
Gute Beispielseiten, Hector ist Offline. Und die Wordpress Seite kannst Du vermutlich abmahnen.
Was meinst du mit hector ist offline? Da ist doch eine index.html also eine Seite (mit sehr wenig Inhalt). Und auf deine Antwort zum verlinken Blog habe ich gehofft, denn: Die Seite wird von einem Anwalt betrieben. Entweder ist der sehr sehr schlecht in seinem Job, oder aber du hast Unrecht. Ich frag ihn mal. Hast du Interesse an der Antwort (so rein informativ) oder möchtest du deine Meinung mit allen dir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen?
 
Geanu das erfüllt er aber nicht wirklich.
Das eigene Hobby wird vorgestellt. Zusätzlich gibt es Links zu Shops (Ersatzteile für das Hobby) und Links zu anderen artverwandten

Was aber auch nur am Rande ein Rolle spielt. Weit wichtiger ist eben der Provider und was er speichert und dann noch das Kontaktformular. Der Inhalt der Seite ist dann irrelevant.

Und Old Knitterhemds Bemerkungen würde ich mit Vorsicht genießen. Die Abmahnanwälte freuen sich.

Ergänzung:

Ich sehe bei Hectors Seite genau das.

hector.jpg
 
@BlubbsDE Mir scheint du verwechselst die ganze Zeit die Verordnungen der DSGVO (Datenschutz) und die des TMG (Impressumspflicht). Das sind zwei paar Schuhe.

Die Impressumspflicht (oder Nicht-Pflicht) ergibt sich aus dem Charakter der Seite und was genau dort zu sehen ist. Die Datenschutzverordnungen schon alleine aus der Tatsache dass z. B. IP-Adressen der Besucher erfasst werden durch das Logging des Hosting-Providers.

Wobei es da wohl eine Überschneidung gibt: In der Datenschutzerklärung einer Seite muss auch ein Verantwortlicher genannt werden, was bei einer privaten Seite wohl der Betreiber sein dürfte anstatt eines Datenschutzbeauftragten wie ihn Firmen dort einsetzen können. Und wenn diese Information dann eh online ist, kann man auch gleich ein Impressum erstellen.
 
Nein, tu ich nicht. Meine Antworten passen schon. Und wenn der TE seine Seite noch nennen würde, dann könnte man auch noch weniger allgemein antworten.
 
BlubbsDE schrieb:
Nein, tu ich nicht.

Doch, tust du, weil du bei den beiden Beispielseiten die Frage nach Impressum und Datenschutzerklärung in einen Topf wirfst. Und das passt halt nicht.
 
Ich habe nie von einem Impressum geredet. Ich rede hier von der Notwendigkeit einer Datenschutzerklärung nach der DSGVO.

Und dazu noch. Ich werde Leute nie verstehen, die sich so gegen ein Impressum wehren. Egal, welche Natur die Seite hat. Aber das hat mit dem Thema nichts zu tun.
 
BlubbsDE schrieb:
Ich habe nie von einem Impressum geredet. Ich rede hier von der Notwendigkeit einer Datenschutzerklärung nach der DSGVO.

Dann solltest du das in deiner Antwort auch konkretisieren, wenn die Frage auch das Wort "Impressum" beinhaltet.

BlubbsDE schrieb:
Und dazu noch. Ich werde Leute nie verstehen, die sich so gegen ein Impressum wehren. Egal, welche Natur die Seite hat. Aber das hat mit dem Thema nichts zu tun.

Das tun viele private Homepagebetreiber aus dem gleichen Grund warum die DSGVO notwendig geworden ist: Weil die private Anschrift und eine Telefonnummer Daten sind, die öffentlich präsentiert werden und somit viel zu einfach zu missbrauchen sind. Man hat keinerlei Kontrolle darüber wer sie zu welchem Zweck speichert. Dafür habe ich vollstes Verständnis wenn jemand das nicht möchte.

Bei einer geschäftlichen Seite ist ein Impressum sicher wichtig, aber bei einer rein privaten Seite (was es durchaus gibt, unabhängig von der Reichweite im Web) ist das nicht nachzuvollziehen. Weshalb es dafür auch eine entsprechende Ausnahme gibt.
 
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Die Frage lautet:

DSGVO für rein private Seite

Und zu einer Erklärung gehört dann natürlich auch der Name samt Anschrift und direkter Kontaktmöglichkeit des Verantwortlichen.
 
BlubbsDE schrieb:
Ergänzung:

Ich sehe bei Hectors Seite genau das.

Anhang anzeigen 681977

Ja, genau. Da ist eine Seite, da könnte auch stehen "Nachts ist es kälter als draußen" oder "Hier schreibe ich über mein Hobby ...". Wenn ich dich richtig verstehe, wird diese Seite aufgerufen, damit speichert irgendwer (ich nicht) eine IP Adresse und damit bräuchte es nach deiner Auffassung einen Hinweis zum Datenschutz, richtig?

Wenn Hector die Seite bei sich zu hause hostet, bin ich voll und ganz bei dir, dann müsste er erklären ob/wie er mit den Daten umgeht. In diesem Beispiel kann aber nur der Anbieter (bplaced) auf die Daten zugreifen. Selbst wenn hector eine Datenschutzerklärung hätte, wie sinnlos wäre die denn? Er kann doch nicht schreiben "ich/wir teilen ihre Daten nicht mit dritten" wenn schon beim Aufruf der Seite die IP Adresse an dritte geht. Und Hinweise wie "auf verlangen teilen wir ihnen mit welche Daten wir von ihnen haben und werden sie auf verlangen löschen". So oder so ähnlich steht es in Datenschutzerklärungen. Wenn man die Daten gar nicht hat, kann man weder darüber auskunft geben, noch sie löschen (genau das verspricht man aber). Das ist doch schon ein Widerspruch in sich, oder?
 
habichtfreak schrieb:
Auch wenn es Leute gibt, die die Meinung vertreten es gibt keine privaten Seite, mal ein Beispiel: http://adrian.kochs-online.net/
Sieht für mich privat aus und ich finde kein Impressum oder Hinweis zum Datenschutz. Hab ich sie übersehen, oder fehlt beides?

BlubbsDE schrieb:
Gute Beispielseiten, Hector ist Offline. Und die Wordpress Seite kannst Du vermutlich abmahnen.

Das war die Frage und deine Antwort darauf. Und danach hast du dich aussschließlich auf die DSGVO bezogen, was mich zu meinem Kommentar bezüglich TMG und DSGVO veranlasst hat.

BlubbsDE schrieb:
Die Frage lautet:

DSGVO für rein private Seite

Und jetzt antwortest du wieder auf den Thread-Titel???

Kein Wunder dass man da völlig durcheinander kommt und dem Thread nicht mehr folgen kann. Antworte doch bitte etwas genauer und mit Zitaten, das macht es deutlich einfacher dem Verlauf zu folgen.
 
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Darum habe ich in meiner ersten Antwort geschrieben, wende Dich an Deinen Provider und lasse Dir darlegen, was genau der mit den Daten der Besucher macht. Das ist Deine Aufgabe, wenn Du nicht selber hostest. Und mit diesen Infos kannst Du dann Deine Erklärung entsprechend formulieren.
 
habichtfreak schrieb:
Wenn man die Daten gar nicht hat, kann man weder darüber auskunft geben, noch sie löschen (genau das verspricht man aber). Das ist doch schon ein Widerspruch in sich, oder?

Das wird dann in der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hosting Provider geregelt, auf die die Datenschutzerklärung einer Seite wiederum Bezug nimmt: Darin wird dem Besucher dann erklärt was mit den Daten passiert, wer diese verarbeitet und dass die Verarbeitung entsprechend der DSGVO Richtlinien erfolgt.
 
BlubbsDE schrieb:
Darum habe ich in meiner ersten Antwort geschrieben, wende Dich an Deinen Provider und lasse Dir darlegen, was genau der mit den Daten der Besucher macht. Das ist Deine Aufgabe, wenn Du nicht selber hostest. Und mit diesen Infos kannst Du dann Deine Erklärung entsprechend formulieren.
daniel_m schrieb:
Das wird dann in der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hosting Provider geregelt, auf die die Datenschutzerklärung einer Seite wiederum Bezug nimmt: Darin wird dem Besucher dann erklärt was mit den Daten passiert, wer diese verarbeitet und dass die Verarbeitung entsprechend der DSGVO Richtlinien erfolgt.
Das klingt nachvollziehbar und nach ganz viel Arbeit. Dann lieber löschen.
 
habichtfreak schrieb:
Das klingt nachvollziehbar und nach ganz viel Arbeit. Dann lieber löschen.

So schlimm ist es nicht. Ich habe vor einiger Zeit für eine private Seite eine Datenschutzerklärung mit einem Generator erstellt, wie ihn @BlubbsDE bereits gepostet hat. Dauerte ca. 10 Minuten, der hier genannte sieht ähnlich einfach aus. Die generierte Datenschutzerklärung muss dann nur noch in die Seite eingebaut werden.

Dazu kommt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. Mein Provider All-Inkl hat diese Vereinbarung im Administrationssystem zur Verfügung gestellt und ich musste nur anklicken dass ich All-Inkl den Auftrag zur Datenverbarbeitung erteile. Dein Hosting-Provider sollte soetwas eigentlich auch zur Verfügung stellen.

Bleibt noch das Formular. Das lässt sich schnell ersetzen, durch ein neues Formular oder eine E-Mail Adresse. Oder man nimmt es ganz raus. Je nachdem ob du einen Kontakt durch Seitenbesucher wünschst oder nicht.

Auch ein Punkt wäre das Impressum. Wenn die Datenschutzerklärung ohnehin deine Kontaktdaten enthält, könntest du auch ein solches mittels eines Generators (https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html) erstellen und in die Seite einbauen. Nicht weil es man es zwangsläufig muss, dafür kennt hier niemand deine Seite um das zu beurteilen, sondern einfach um auf Nummer sicher zu gehen.

Das müsste es nach meinem Dafürhalten gewesen sein, Gesamtaufwand ist vielleicht eine Stunde.

Bleibt nur die Frage ob du dich all dem "unterwerfen" willst... Das kannst du dir nur selbst beantworten.
 
Ich glaube herauszufinden, ob die Daten verarbeitet werden würde, ist ihm zu viel Arbeit.

Die Datenschutzerklärung wollte er sowieso nicht einfügen, da er dann seine Kontaktdaten angeben müsste.
 
new Account() schrieb:
Ich glaube herauszufinden, ob die Daten verarbeitet werden würde, ist ihm zu viel Arbeit.

Das werden sie auf jeden Fall, schon alleine in den Server-Logs des Providers. Daher ist die Datenschutzerklärung und alles was damit zusammenhängt wohl auf jeden Fall notwendig.

new Account() schrieb:
Die Datenschutzerklärung wollte er sowieso nicht einfügen, da er dann seine Kontaktdaten angeben müsste.

Vermute ich auch, das muss er sich dann eben selbst beantworten...
 
was da im einzelnen gilt muss da erst durch die Richter entschieden werden ... und bis das der Fall ist machen Abmahnanwälte den fetten Gewinn ... stellt sich also nur die Frage willst du da Opfer sein oder nicht! Also schließt du sicherheitshalber deine Seite oder machst ne ordentliches Impressum und nen ordentliche Datenschutzerklärung ... alles andere ist Russisch Roulette zur Zeit! Nach ein paar Jahren und einigen Grundsatzurteilen wird sich das dann entspannen!

Es gibt keine privaten Seite im Netz, wenn der Benutzerkreis offen ist!
 
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