guillome
Captain
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stimmt so nicht!Tunguska schrieb:die hier nötige Versicherung wäre die für Strafrechtsschutz. Da "Raubkopie" unter Diebstahl fällt, ist man nicht versichert.
für kleine fische ist in urheberrechtsstreitigkeiten immer das zivilgericht die juristische grundlage! und die klagen dort enden zu 99,9999% mit einem vergleich wo die kläger dann eine gewisse summe vom angeklagten bekommen und gut ist! vor dem strafgericht landet man nur wenn man im großen stil wirtschaftliche ambitionen verfolgt und sich maßgeblich an geschütztem material bereichert.
zudem war doch mal irgendwas über bagatelldelikte in der presse. ich kann mir gut vorstellen, dass dies in dieselbe richtung geht.
p.s. es gibt kein recht auf privatkopie, aber es gibt ebenfalls kein gesetz welches eine privatkopie verbietet. es gibt nur einschränkungen wie z.b. kopierschutz. und das ist es halt so wie mountwalker sagt, alle hollywood dvd sind nun mal css verschlüßelt und somit nicht legal kopierbar (analog kopie mal ausgeschlossen)....
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