News DVD-Kopien für Freunde weiterhin legal

Tunguska schrieb:
die hier nötige Versicherung wäre die für Strafrechtsschutz. Da "Raubkopie" unter Diebstahl fällt, ist man nicht versichert.
stimmt so nicht!
für kleine fische ist in urheberrechtsstreitigkeiten immer das zivilgericht die juristische grundlage! und die klagen dort enden zu 99,9999% mit einem vergleich wo die kläger dann eine gewisse summe vom angeklagten bekommen und gut ist! vor dem strafgericht landet man nur wenn man im großen stil wirtschaftliche ambitionen verfolgt und sich maßgeblich an geschütztem material bereichert.

zudem war doch mal irgendwas über bagatelldelikte in der presse. ich kann mir gut vorstellen, dass dies in dieselbe richtung geht.

p.s. es gibt kein recht auf privatkopie, aber es gibt ebenfalls kein gesetz welches eine privatkopie verbietet. es gibt nur einschränkungen wie z.b. kopierschutz. und das ist es halt so wie mountwalker sagt, alle hollywood dvd sind nun mal css verschlüßelt und somit nicht legal kopierbar (analog kopie mal ausgeschlossen).... ;)
 
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Hm.
Und wenn ich meine originalen CDs mit "kopierschutz" einfach von Nero kopieren lasse und das Ergebnis funktioniert, habe eine 1:1 Kopie, auf der auch der Kopierschutz ist...?
Dann habe den Kopierschutz mitkopiert und bin aus dem Schneider?
oO
 
nero kopiert keine cds die mit einem kopierschutz versehen sind. sollte dies nero tun, dann wäre das illegal und nero somit dann auch (ähnlich wie manche slysoft programme)
 
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Oh mann, da sieht man mal wieder, wie sehr die Medienindustrie uns schon beeinflusst und eingeschüchtert hat dass wir nicht einmal mehr wissen was wir alles dürfen. Es ist im Grunde legal, Filme und Musik aus dem Internet herunter zu laden, sobald diese so ausgesandt werden, dass man dafür schon mindestens einmal GEMA-Gebüren bezahlt hat. Heisst es dudelte im Radio: Man hat für das Radio UND für das Radioprogramm GEMA-Gebühren bezahlt, also darf man sich den Song herunterladen, denn er kann ja auch aufgenommen worden sein vom Radio und so auf den Rechner gelangt sein. Beweis mir die Musikindustrie mal das Gegenteil. Man führe sich mal vor Augen, für was alles GEMA-Gebüren bezahlt werden:
1. Für das Abspielgerät (Fernseher, Radio, etc)
2. Für das Programm, das das Abspielgerät abspielt (Die verschiedenen Sender)
3. Für das Aufnahmegerät (DVD-Recorder, CD-Brenner, Videorecoder, etc)
4. Für das Medium, auf das das Aufnahmegerät aufnimmt (CD-Rohling, Musikcassette, Videocassette, etc)
Das alles bezahlen wir seit Jahren, seit es möglich ist, mit dem Tonbandgerät und einem Mikro das Radioprogramm aufzuzeichnen. Inzwischen sind diese Gebühren selbstverständlich geworden und man hat vergessen, was sie einem gestatten. Das weiss auch die Musikindustrie und geht nun dreist hin und versucht, genau das wieder zu verhindern. Das Geld soll natürlich weiterhin schön fließen.

Ich finde es nur gut, dass auch mal jemand hingeht und uns wieder daran erinnert, was wir doch alles dürfen.
 
Das ist meiner Meinung nach totaler Schwachsinn!

Entweder ist es generell erlaubt Kopien von CD/DVD anzufertigen oder nicht! Denn wenn ich eine CD/DVD kopiere ( vorrausgesetzt ich umgehe keinen Kopieschutz ), diese dann 7mal an Freunde weitergebe, dann ist der Film oder die Musik CD 7mal nicht gekauft worden und somit hat der Künstler, die Plattenfirma oder das Filmunternehmen 7mal keinen Gewinn gemacht!
 
Das ist doch alles Blödsinn. Früher hat auch kein Hahn danach gekräht, wenn man sich eine Kassette(Video oder Audio) kopiert hat.

Der Punkt ist doch, sobald man öffentlich Kopien verteilt, sie es über Tauschbörsen oder dl (direct download) portals oder die Dinger sogar, sagen wir bei Ebay, vertickert, macht man sich angreifbar und strafbar. Wer das macht ist selber Schuld und muss mit Strafen rechnen. Richtig so! Das hat man früher mit Audiokassetten und Videokassetten ja gar nicht gekonnt, deswegen entstehen heutzutage die Probleme erst, weil Spacks die Daten jedem Hinz und Kunz zugänglich machen müssen.

Wer will einem denn an die Karre pin...., wenn man nur unter Freunden CD's oder DVDs austauscht. Lächerlich, da muss es schon einer ganz böse mit einem meinen und zeigt dich an.

Wer sich normal verhält, der hat auch nichts zu befürchten. Einfach mal logisch drüber nachdenken, dann fällt einem schon ganz von alleine ein, was erlaubt ist und was nicht.
 
@4 Hibernator:

Klar gibt es ein Gesetz, dass die Privatkopie für Freunde bzw. die Sicherungskopie erlaubt!
Und rein rechtlich haben solche Firmen dadurch normal keine Chance.
 
@Shadowman

Statt - wozu deine Forderung führt - Pauschallizenzierungen sollte es den Urhebern individuell gestattet sein, darüber zu entscheiden welche Freiheuiten und Regelungen sie für ihr Werk verhängen. Wenn ein Urheber eine DVD ohne CSS veröffentlicht weiß er, dass er die Freundekopie erlaubt, es gibt Urheber die das auch ganz konkret wollen, andere wollen das nicht.

Bei Software ist es alltäglich, dass jeder Urheber die Lizenz für seine Software so gestaltet wie er will und nicht zu einer Einheitslizenz verpflichtet ist, deswegen gibt es auch freie Lizenzen, wären alle dazu gezwungen eine Einheitslizenz zu schaffen würde es freilich keine freien Lizenzen geben.
 
Was soll das eigentlich? Wollt ihr jetzt jede Woche eine Meinung eines Juristen wiedergeben? Nicht, dass sowas schon vorkam, aber eine Meinung allein reicht leider nicht aus. Wäre ich Jurist würde ich die Gesetze auch versuchen, in diese Richtung zu interpretieren.

Zudem ist der Schutz von Software durch einen Kopierschutz zulässig. Jedoch gilt die Klausel zur Umgehung nicht. Man kann somit Sicherungskopien von Software anfertigen, auch wenn dabei ein Kopierschutz umgangen bzw. mitkopiert wird. So steht es wörtlich im Gesetz.

Und über die Definition von „wirksam” haben schon einige ganze Referate gehalten. Das ist umstritten.
 
...Nutzt ein Anwender ein Betriebssystem auf dem der installierte Kopierschutz faktisch wirkungslos ist, darf er nicht als wirksam bezeichnet werden und wird somit auch nicht aktiv umgangen...

also sollte der erfahrene raubkopierer demnächst immer eine linux-partition bereithalten, aber keine illegalen libraries installieren :)

baFh
 
@baFh

Ohne libdvdcss kann ich aber auf Linux CSS nicht descrambeln und eindeutig legal ist libdvdcss innerhalb der EU nicht. ;)
 
@31:

Na das freut uns Mac-Anwender mal wieder ! Ich habe bisher nur eine einzige CD gesehen, die von iTunes nicht erkannt und importiert werden konnte (Wolfsheim war das glaube ich). Ansonsten werden die Un-CDs immer anstandslos von iTunes importiert.. Nach der Argumentation ist das dann ja auch nicht mehr illegal. Komisch...
 
Man kann somit Sicherungskopien von Software anfertigen, auch wenn dabei ein Kopierschutz umgangen bzw. mitkopiert wird. So steht es wörtlich im Gesetz.
Ach, wirklich? Dann sag doch mal bitte wo. Ich meine das Grundgesetz eigentlich ganz gut zu kennen, aber diese wörtliche Passage ist mir ehrlich gesagt nicht geläufig.

Was SirTazel erzählt ist im Übrigen absoluter Humbug, da es laut Gesetz ausdrücklich verboten ist urheberrechtlich geschütztes Material aus offensichtlich illegalen Quellen zu beziehen -- und kein Richter wird anzweifeln, dass Tauschbörsen offensichtlich illegal sind. Grauzone (ich kenne noch kein Urteil dazu) sind TV-Serien, da diese üblicherweise eben nicht direkt von einem Datenträger, sondern eben aus dem TV überspielt werden.
 
ums knapp zu kommentieren ,
es gibt immernoch keine eindeutige definition von kopierschutz nur weils auf der packung steht isses noch lange nicht ein funktionierender kopierschutz , any dvd z.b. machte
oder macht alle kopierschutzmechanismen unbrauchbar ... also funktionieren sie hier nicht mehr ... naja ... wie gesagt es gibt immernoch keine klaren linien



Edit :


Ich persöhnlich lade meine musik beo I tunes und die filme kommen von www.froeschl.de oder von MM :D
 
Ich gebe Madden auch größtenteils recht. Dennoch ist die Benutzung von Tauschbörsen nicht illegal, wenn dabei eigene Bilder, Filme oder sonstige Dateien getauscht werden, die keinem Urheberrecht untergeordnet sind, somit darf man im TV ausgestrahlte Serien auch austauschen. Die Grauzone an diesem Fall ist nur die Frage, ob man gerade eine Folge von nem anderen Benutzer zieht, der sie tatsächlich von dem TV aufgenommen hat, oder er die DVD von dieser Folge besitzt, die wiederum einem copyright unterliegt. Aber generell dürfte es dort weniger Probleme geben, als in anderen Fällen.

Da es nun mal keine genauen Definitionen gibt, wird wohl jeder (Staats-) Anwalt individuell bei jedem Fall wohl zu verschiedenen Urteilen kommen, falls es zu einem Verfahren kommt. Speichermedien ohne Kopierschutz dürfen kopiert werden, sobald sie nicht gegen die Urheberechtsbedingungen verstoßen.

Kopiergeschützte Speichermedien dürfen nur kopiert werden, wenn der Kopierschutz nicht umgangen wird. Da diese Folgerung nicht eindeutig formuliert ist, wird man sich noch oft über das "Umgehen" streiten.

Und was das herunterladen von Daten im Internet angeht, die urheberrechtlich geschützt sind und man davon nicht das original Album, oder den Film, oder das Spiel besitzt, ist illegal herunterzuladen, wenn man gegen die Urheberechte verstößt! Und die Vergleiche mit dem Radio und den Methoden etwas auf Kassette zu kopieren hinkt, da damals nie gewährleistet wurde das man eine 1:1 Kopie hatte und man immer einen Qualitätsverlust einplanen musste. Heute kann man zwar per Internetradio in einer guten Qualität Songs aufnehmen und schneiden, aber es ist mal wieder nicht geklärt, woher man den Song hat. Und da haben wir wieder ein Problem, da es sich nicht nachweisen lässt, ob man den Song illegal runtergeladen hat oder im Radio mitgeschnitten hat, es sei denn es ist ein Qualitätsverlust vorhanden und man keine wirkliche 1:1 Kopie hat und somit kein echtes Original.

Leider sind die Gesetze und Richtlinien noch viel zu grob gefasst und verwirren nur, da man alleine schon ein Problem hat, das "Umgehen" zu definieren.
 
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Nagut, muss es halt ein Zitat sein.

(aus dem UrhG der BRD)..

Tail 1, Abschnitt 8 - besondere Bestimmungen für Computerprogramme
§69a
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

Teil 4, Abschnitt 1
§95a
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

--

Den Rest kann man ja noch selbst lesen.
 
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Ich muss da #36 in einem Punkt zustimmen.


Wie soll man beweisen dass man das ausm Radio aufgenommen hat? Und nicht runtergeladen.

Qualitätsverluste werden heutzutage doch echt nicht mehr rausgehört
 
Radio-Sender strahlen ihre Musik aber normalerweise stark komprimiert und damit hörbar schlechter in den Äther. Und eigentlich sind die von der GEMA auch dazu verdonnert, in den Song reinzuquatschen oder ihn so auszublenden, dass Aufnahmen zwar möglich, aber schlechter sind als gekaufte und gerippte Versionen.
 
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