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Ebay Angebot mit falschem Produktbild

Windell

Fleet Admiral
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Jan. 2008
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12.053
Hey Leute,


ich hab eine Frage.

Und zwar gibt es bei Ebay ein günstiges Angebot für ne Grafikkarte und zwar die Gigabyte HD7970.Nur als Produktbild ist ein Bild von der Verpackung der 7970 Windforce Ghz Edition genommen worden.
Die Artikelbeschreibung usw. weicht aber davon ab und beschreibt die ganz normale Referenz Gigbayte 7970 im Standardtakt.

Darf man das? Also ein Bild von einem anderen Produkt reinsetzen? Und was ist wenn jemand dafür geboten hat? Darf er dann später vom Gebot zurücktreten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also kann ich einfach später meine Standard MSI Karte anbieten aber das Bild der Lightning reinpacken? Dann wäre die Möglichkeit dass einige Leute reinfallen größer :D
 
Theoretisch kannst du ein Foto eines iPhones in Ebay reinstellen und irgendwo im Text hinschreiben: Es wird lediglich die Verpackung verkauft. Kauft es Jemand auf blöd und ließt nicht richtig, ist er selbst schuld. Ist das Ganze aber nicht ersichtlich und mit Absicht als Täuschung ausgelegt, könntest du Schwierigkeiten kriegen.
 
Hmmm...und wie sieht das bei der Grafikkarte aus? Oder muss ich dann auch hinschreiben,dass die Karte die ich verkaufen will,die Standard Karte und nicht die Windforce Karte ist?
 
Also ich würde auf Anhieb sagen:
Produkt passt nicht zur Beschreibung. Wenn im Text ersichtlich wird, dass das beschrieben Produkt nicht dem abgebildeten Produkt entspricht, dürfte es kein Problem geben. Das Aussehen, ist ja nicht das Kaufkriterium primär, sondern der Leistungsumfang. Nicht jeder kann sofort sehen, dass es eine Lightning / Windforce / Amp / FTW Karte ist ;)
Natürlich ist das nicht gerade toll, aber das gibt es oft genug in Onlineshops und darum sichern sich die Händler, mit einem Satz ab. Ist ja auch irgendwo verständlich, wenn ich 10.000 Artikel pflegen muss und nicht jedes Bild immer richtig ist.
 
Wahrscheinlich, weil der Verkäufer vielleicht nicht so genau hingeschaut hat, bzw. es nicht besser wusste.
Außerdem sieht man doch, dass das ein privates Foto ist - und wenn du dir nicht sicher bist kannst du ihn ja mal fragen, oder ihm helfen.
 
SymA schrieb:
Wahrscheinlich, weil der Verkäufer vielleicht nicht so genau hingeschaut hat, bzw. es nicht besser wusste.
Außerdem sieht man doch, dass das ein privates Foto ist - und wenn du dir nicht sicher bist kannst du ihn ja mal fragen, oder ihm helfen.

nö, bieten, kaufen, drauf bestehen, urteil verlinken, wo er die dann herbekommt für dich, sein ding ^^
 
Also ich kann darauf bestehen,dass ich den aufm Bild abgebildeten Artikel haben will?
 
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@punkrockfan:
Das war Ironie oder?:)

Ja kannst du sei bitte so penibel und geh ihm auf die Nerven, weil du umbedingt die abgebildete Karte haben möchtest. Würde mich mal interessieren, wie weit du juristisch kommen würdest.
 
SymA schrieb:
@punkrockfan:
Das war Ironie oder?:)

Ja kannst du sei bitte so penibel und geh ihm auf die Nerven, weil du umbedingt die abgebildete Karte haben möchtest. Würde mich mal interessieren, wie weit du juristisch kommen würdest.


mit ner Rechtschutz weit genug, jedem selbst überlassen ob er sie dafür verballern will ;-)

nächstes Jahr hast Stress mitm Vermieter und wirst danach im Rechtschutz gekündigt weil Du sie zu oft, unter anderem für ne Graka, in Anspruch genommen hast ^^


nem gewerblichen Verkäufer könntest sicher mit dem Urteil ohne RS Beine machen, unlauteren Wettbewerb melden etwa, privat wird es auf Käuferschutz/Rückabwicklung und dem Glücksgefühl einer neutral bis negativen Bewertung für ihn enden...
 
Ist ja nicht so, dass sich die Gerichte in Deutschland nicht schon genug mit solchen Kleinigkeiten rumschlagen...
 
SymA schrieb:
Ist ja nicht so, dass sich die Gerichte in Deutschland nicht schon genug mit solchen Kleinigkeiten rumschlagen...



jupp, zumal ich gerade seh im Eingangspost steht es GAB eine Karte, nicht gibt, also stimme zu, wozu noch der Spass? ;-)

Hab ich erst überlesen, Thema ist ja eh durch
 
Eine Vermutung: Es ist die Karte wie auf den Bild, die Technischen Daten stammen aus der Ebay Datenbank.
Die Daten stammen von der Standartkarte weil die Windforce Ghz Edition nicht in der Datenbank vorhanden ist.

Wenn du sicher gehen willst, Verkäufer anschreiben, dann bist du schlauer als viele andere.
Wenn die Beschreibung der Karte von den Verkäufer geschrieben währe, wurde ich nach der Beschreibung Gehen, und nicht nach das Bild.
 
@Otto2012: Hab den Verkäufer angeschrieben,mal gucken was kommt.


@Rest: Das Angebot läuft doch noch,wie ihr es dem Link entnehmen könnt....also was ist denn jetzt? Wer ist im Recht?

Ich wäre glücklich,wenn ich vom Vertrag dann zurücktreten könnte,denn ich bin wirklich davon ausgegangen,dass es die auf dem Bild abgebildete Karte ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, hoffentlich kannst Du sie nicht zurück geben.

Die Beschreibung zählt. Wenn die Beschreibung falsch ist, darfst Du sie auch einem Privatverkäufer zurück geben. Bei solche einem *falschen* Bild wohl nicht.

Und wer sagt denn überhaupt, das Bild sei falsch? Was ist wenn er die Karte zB aus einer Reklamation zurück bekommen hat, mit einem anderen Karton?
 
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