(Ebay) Artikel beschädigt - Wer trägt die Kosten?

TheKingAlpha

Cadet 3rd Year
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Juli 2011
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62
Hallo,
ich habe auf eBay ein Handy ersteigert und musste feststellen, dass die Kamera defekt ist.
Ich habe dem Verläufer schon geschrieben. Er sagte, ich solle den Artikel zurückschicken und er schickt das Geld zurück.
Meine Frage: muss er auch die Versandkosten erstatten, die beim Kauf angefallen sind plus die jetzt neu enstandenen Versandkosten, oder nur den Handy-Preis?

Mit freundlichen Grüßen,
Tim
 
Also ihr mein so: Handy 50 €
Versand: 5 €

Rücksendekosten von mir: 5 €

also muss er 50 + 5 + 5=60 € überweisen?
 
Sehe ich nicht so. Da es ein Privatverkauf ist musst du das auf eigene Kosten zurücksenden.

Aber bitte noch auf Doc Forster & Co warten um eine 100% richtige Antwort zu bekommen
 
Da der Verkäufer zunächst nur zur Nachbesserung verpflichtet wäre, besteht für eine Rückabwicklung hier keine zwingende gesetzliche Regelung.

Es kommt also darauf an, was beide Seiten vereinbart haben.

Im Falle des Rücktrittes bin ich der Meinung, dass der Verkäufer Hin- und Rücksendekosten zu tragen hätte (aus diversen Erwägungen heraus).
 
Ich bedanke mich ersteinmal für die schnellen Antworten.

Er sagte, ich solle Ihm den Artikel zurückschicken und er wird dann das Geld überweisen.
ich hatte Ihn auch angeboten Preisnachlass zu gewähren, er ist jedoch nicht drauaf eingegangen.

Gruß
Tim
 
TheKingAlpha schrieb:
Ich bedanke mich ersteinmal für die schnellen Antworten.

Er sagte, ich solle Ihm den Artikel zurückschicken und er wird dann das Geld überweisen.
ich hatte Ihn auch angeboten Preisnachlass zu gewähren, er ist jedoch nicht drauaf eingegangen.

Gruß
Tim

Einer Minderung des Kaufpreises muss der Verkäufer nicht zustimmen, dafür müssten allerdings die Voraussetzungen des Rücktrittes vorliegen.
 
Schau doch in die AGB's wenns ein Händler ist.
Habe letzen für meine Freundin nen Bikini gekauft, den haben die in einer falschen Größe geliefert.

In deren AGBs steht folgendes:
Rückversandkosten-Regelung gemäß § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB: Hierdurch vereinbaren wir mit Ihnen vertraglich (vgl. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB), dass Sie im Falle eines Widerrufs die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen haben, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht [...]

Sowas ähnliches haben mit Sicherheit die meistnn Händler in ihren AGBs stehen.

War in meinem Fall nicht gegeben, die bestellte Ware hatte die falsche Größe, also der Händler jegliche Versandkosten zu tragen.

Hat auch sofort von sich aus gesagt, dass die die 1,65€ in die Neusendung mit dem Bikini in richtiger Größe dazupacken.
 
Der letzte Beitrag ist unpassend, weil:

a) noch überhaupt nicht klar ist, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt,
b) falls ein solcher vorliegt, ob hier widerrufen wurde und
c) selbst bei einem Widerruf der Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn die Sache nicht der Beschreibung entspricht (=mangelhaft ist).
 
Das es beim Widerruf nicht gilt ist mir auch klar. Deswegen steht in meinem Beitrag da ja auch nicht von.

Kann ja durchaus sein, das der Verküufer gewerblich ist, und der Verkäufer nachbessert oder neu liefert.

Man möge mir verzeihen, bei unklarer Sachlage ein Beispiel gebracht zu haben, in dem man sein Geld erstattet bekommt.
 
Es ist ein Privatverkäufer.
"Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben. " Er hat aber keine Bedingungen angegeben.

Er hat mir ,wie gesagt, schriftlich schon zugestimmt den Artikel zurückzunbehmen.
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