Ebay artikel wurd nicht verschickt

Mr. Poe

Lt. Commander
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Juli 2010
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1.926
Hallo,

Am 25.nov.2012 hab ich ein teil für mein mopped auf eBay ersteigert.
preis 9€ + 5€ versandt.

hab das Geld überwiesen, weil der Verkäufer kein PayPal angeboten hat.

vor 2wochen hab ich den fall an eBay gemeldet und davor den Verkäufer angeschrieben.
EBay hat den fall erfolglos geschlossen und ich hab keine Antwort vom Verkäufer bekommen.

Was kann ich jetzt noch machen?
bringt eine anzeige etwas?

PS.
Keine Kommentare vonwegen leergeld usw... Mir sind die 9€ egal... Mir gehts ums Prinzip...
 
Wenn´s um´s Prinzip geht dann mach ne Anzeige, ob die was bringt, keine Ahnung, aber dein Prinzip ist gewahrt.
 
Wenn es dir um Prinzip geht und du dementsprechend handeln willst, gehst du zu einem Anwalt. Kostet was, aber hey deine Prinzipien werden gewahrt.
 
Ne... Sollte nicht kosten... Anwalt Is mir zu teuer.

welche schancen hab ich mit ner anzeige?
Was passiert dann, wenn ich eine mache?
 
Eine Anzeige hilft dir bei der Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages nicht direkt weiter.
 
Und was passiert, wenn ich die anzeige erstelle?
Muss der Verkäufer ne strafe zahlen o.ä.?
 
Er kann bestenfalls wegen Betruges bestraft werden. Selbst wenn dieser unwahrscheinliche Fall eintritt, hat der Käufer davon allerdings grds. nichts (außer Genugtuung).
 
Auch wenn es dir nichts bringen sollte, du hilfst mit das andere durch diesen Typen vermutlich nicht mehr rein gelegt werden.
 
Wie Doc Foster schon hat durchklingen lassen, kannst Du zu 99% davon ausgehen (sofern der Verkäufer nicht x Mal vorbestraft ist o.ä.), dass das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird angesichts des kleinen Betrags. Musst Du für dich abwägen, ob dein Prinzip es dir wert ist, dir und der Polizei Zeit zu stehlen, in der man auch wichtigeres machen könnte.
 
Eine Anzeige ist auf jeden Fall sinnvoll, da sie Dich nichts kostet, Du andere schützt und ggf dazu beitragen kannst, dass die besagte Person aktenkundig wird (falls sie es nicht schon ist) und zukünftig Betrügereien unterlässt.

MfG,
Dominion.
 
diRAM schrieb:
Wie Doc Foster schon hat durchklingen lassen, kannst Du zu 99% davon ausgehen (sofern der Verkäufer nicht x Mal vorbestraft ist o.ä.), dass das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird angesichts des kleinen Betrags. Musst Du für dich abwägen, ob dein Prinzip es dir wert ist, dir und der Polizei Zeit zu stehlen, in der man auch wichtigeres machen könnte.
Gibt es für die Polizei wichtigeres als zu verhindern das aus Kleinkriminellen Schwerstkriminelle werden?
 
Und auf diesen famosen Kausalschluss bist Du genau wie gekommen, angesichts 0 Informationen über den vermeintlichen Betrüger?
 
diRAM hat völlig recht:

Wer oder was sagt denn, dass es sich um einen Kleinkriminellen handelt? Der geringe Betrag etwa?

Es gibt Kriminelle, die derartige Aktionen tausendfach parallel durchführen und nur darauf hoffen, dass aufgrund der Kleinstbeträge sich niemand die Mühe macht, gegen sie vorzugehen. Eine weit verbreitete Masche mit Methode.

MfG,
Dominion.
 
Die von dominion genannte Masche mal außen vor, sehe ich nicht wie durch die Anzeige im hier vorliegenden Fall - also eine Anzeige die, wie ausgeführt, höchstwahrscheinlich gem. §153 StPO eingestellt wird - jmd von einer (spekulativen) kriminellen Karriere abgebracht wird. Mal abgesehen davon, dass man sich über die spezialpräventive Wirkung von Strafen sowieso streiten kann (es gibt durchaus die empirisch belegbare Meinung, dass Strafen kriminelles Verhalten befördern, das würde den thematischen Rahmen des Threads allerdings sprengen), ist der Nutzen doch umso fraglicher, wenn keine Sanktion erfolgt. Im BZR wird bei Einstellung nämlich nichts eingetragen, so dass nur noch im Verzeichnis der Staatsanwaltschaft etwas vorliegt. Die polizeiinternen Daten müssen bei Einstellungen ebenfalls gelöscht werden. Die genauen Fristen sind mir allerdings nicht bekannt (also ob da zw. den Einstellungsgründen ggf. unterschieden wird). Ergo hat der "Betrüger" vermutl. überhaupt keine Konsequenzen zu befürchten. Es ist sowieso fraglich in wiefern die Polizei hier ermittelnd tätig wird, d.h. den Täter zur Sache vernimmt, oder die Anzeige an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Entscheidung (Einstellung wg. Geringfügigkeit) ohne Anhörung des Beschuldigten abgibt.

Insgesamt lässt sich somit für mich resümieren, dass die Anzeige vermutlich nichts bringen wird. Und unter diesen Voraussetzungen hat die Polizei tatsächlich besseres zu tun (Ich hätte das als potentieller Anzeigenerstatter im übrigen auch.). Reicht dir das als Antwort, oder kommt jetzt die nächste haltlose Behauptung. Ich frage mich überhaupt wieso ich von dir einen sinnvollen Post erwartet habe, angesichts dessen was Du hier generell so von dir gibst.
 
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Es ist Fakt das z.B. jemand der gleich bei seinem aller ersten Ladendiebstahl erwischt wird die Sache in Zukunft bleiben lässt.
Klar kann man nicht ausschließen das er sich dann nicht auf Erpressung verlagert....... :D

Im übrigen ist alles was du schreibst nur eine Vermutung, von daher wenig geeignet zum Meinungsaustausch,
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann bitte ich um einen wissenschaftlichen Beleg für diensen Fakt!
 
Wenn du die Zeit hast, zeig ihn an. Habe ich damals auch gemacht wegen einem Betrag von 10 Euro. Er musste mir dafür dann übrigens 25 Euro zahlen, als Strafe sozusagen, war aber ohne Gerichtsurteil, keine Ahnung woher der Betrag kam. Bei einem anderen Fall, wo es um mehr Geld ging, ist leider nicht viel passiert und ich habe nie Geld gesehen.
 
@ohmotzky
Die Polizeistatistik ist (a) von fragwürdiger Wissenschaftlichkeit und trifft (b) keinerlei Aussage zu der spezialpräventiven Wirkung von Strafen. Ich warte immer noch auf den wiss. Beleg..
 
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