[Ebay] Auktion bei 1 Euro aus Versehen beendet

_Huma_

Ensign
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Dez. 2010
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Hallo,

Ich habe letztens bei eBay einen Artikel verkauft, leider hat der Käufer nach Auktionsende mich angeschrieben und gemeint er hat den falschen Artikel beboten und konnte sein Gebot nicht mehr schnell genug zurückziehen.

Naja gut dachte ich mir, machst du ein Angebot an den nächsten Bieter, der das Teil allen Anschein nach auch gewonnen hätte- leider ließ sich der viel Zeit und ich dachte er antwortet garnicht mehr. Deshalb habe ich den Artikel noch einmal eingestellt, der andere Bieter, also der der es sowieso bekommen hätte, hat sich dann bei mir gemeldet, nachdem ich den Artikel wieder eingestellt hatte, und auch schon jemand einen 1 Euro geboten hatte.

Ich, froh das ich das Teil loswerde, wollte die wiedereingestellte Auktion abbrechen, und was mach ich ? Beende die Auktion frühzeitig und das Teil wurde für 1 Euro "verkauft". Daraufhin wollte ich die Transaktion abbrechen, aber der Käufer weigert sich.

Kann ich ihm einfach schreiben das der Artikel schon anderweitig weiterverkauft wurde, und ihn daher nichts schicken kann ?

Gruß

_HUMA_
 
Du bewegst dich rechtlich zwar auf dünnem Eis.

Du hast die Auktion beendet, ohne die Gebote zu streichen? Ich mein, das ändert rechtlich zwar nicht viel. Aber du könntest es so eher erklären, als wenn du das Teil fest für 1€ verkauft hast.
 
Die vorzeitige Beendigung kann mglw. angefochten werden, was aber im Ergebnis dazu führt, dass die Auktion weiter laufen würde.

Eine Beendigung der Auktion bei bereits abgegebenen Geboten mag technisch möglich sein, ist rechtlich aber nur dann wirksam, wenn ein gesetzlicher Anfechtungsgrund vorliegt oder dies in den ebay-AGB so vorgesehen ist.

Wenn jemand zwei Kaufverträge über die selbe Sache abschließt, kann er halt nur ein mal erfüllen und ist dem anderen Käufer ggü. schadensersatzpflichtig.

Wenn werden manche Leute endlich kapieren, dass ebay keine Spielwiese ist, sondern dort verbindliche Verträge eingegangen werden?
 
Naja gut dachte ich mir, machst du ein Angebot an den nächsten Bieter, der das Teil allen Anschein nach auch gewonnen hätte- leider ließ sich der viel Zeit und ich dachte er antwortet garnicht mehr.

von welchem Zeitraum reden wir hier?
 
Was ich nicht verstehe das sogar der Ebay Support einem Rät Auktionen Abzubrechen, hatte das letzt mit einem Motorroller und wollte noch was am text ändern da schreibt der Support doch glatt ich soll einfach alle Gebote streichen, abbrechen und mit anderem text neu einstellen. Dabei bewegt man sich wie ich recherchiert hatte fast immer auf rechtlich sehr dünnem Eis auch mit gestrichenen geboten. Der Motorroller stand zum Beispiel bei 5€ als ich das mit dem falschen Motorbuchstaben bemerkte und ging für fast 500 weg am Schluss, hätte ich abgebrochen hätte eventuell jemand da was angefochten

Interessant wäre hier erstmal den Wert des Gegenstandes zu nennen. Bei ner teuren Spiegelreflex isses wahrscheinlicher das jemand zum Anwalt rennt und sich die für einen Euro erstreiten will als bei nem Computerspiel. Wegen kleinen Beträgen wird da auch niemand Klagen denn das ist einfach unverhältnissmäßig.

Situation ist auf jeden fall nicht so rosig auch hier ist Ebay seltsam aufgebaut, man kann einen Artikel verkaufen und der Käufer meldet sich nicht also wartet man ewig dann entscheidet man sich an den Unterlegenen zu verkaufen, auch von dem kommt eine ganze weile keine Reaktion, dann stellt man neu ein und wenn es ganz blöd läuft hat man auf einmal drei die einen Artikel haben wollen und rechtlich wahrscheinlich sogar einen Anspruch darauf haben.
 
es geht im ein M-ITX Board ( MSI E350) kostet neu 80 euro, glaube kaum das er deswegen nen Anwalt einschaltet. Weiterhin hab ich erstmal den Support angeschrieben, mal sehn was kommt.

Ich hab auch noch was im BGB gefunden, was mMn hier greift:

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Ich wollte den Artikel ja garnicht mehr verkaufen, und habe irrtümlich verkauft. Ich denke mal eBay müsste das Regeln.

Wegen 80€ nen anwalt einzuschalten halte ich sinnlos und geldverschwendung
 
Ich hab dem Käufer sein Geld wieder zurückgezahlt, ich wüsste nicht was er an Schadensersatzforderungen er an mich haben könnte. Höchstens die paar Cent PayPal gebühren.

edit:
Ich hab den Käufer auch gleich 2 Minuten nach meinem Irrtum darauf hingewiesen, also bin ich nach §121 auch auf der sicheren Seite

Aber ich habe ihm noch einmal angeboten die Transaktion so abzubrechen, ich hoffe er sieht ein, dass er keine rechtliche Handhabe gegen mich hat
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Schaden der einem Käufer hier entsteht, ist der Differenzbetrag zwischen dem hier erzielten Kaufpreis und dem Kaufpreis einer Ersatzbeschaffung.

Beauftragt er zu recht einen Anwalt, dann sind die Kosten der Rechtsdurchsetzung ebenfalls ersatzfähig.

Es kann also schnell teuer werden.

Btw: Als du das Teil wieder eingestellt hast, wolltest du verkaufen, da lag also kein relevanter Irrtum vor.
 
der Irrtum lag ja nicht in dem Moment vor als ich die Auktion einstellte, der Irrtum lag vor, als ich die Auktion beendete an statt sie abzubrechen.
 
Das ist aus Sicht des Käufers egal. Du hast es angeboten. Er hat ein Gebot abgegeben und war zu dem Zeitpunkt höchstbietender, als die Auktion beendet wurde.
a) Du lieferst ihm das Produkt -> keine Schadensersatzverpflichtung
b) Du zahlst ihm sein Geld zurück + den Differenzbetrag zum Wert (wahrscheinlich alternative Beschaffung)
c) Du zahlst ihm sein Geld zurück und hoffst, dass er sich im Rechtssystem nicht auskennt
 
_Huma_ schrieb:
der Irrtum lag ja nicht in dem Moment vor als ich die Auktion einstellte, der Irrtum lag vor, als ich die Auktion beendete an statt sie abzubrechen.

Das ist richtig aber eine Irrtumsanfechtung würde hier nur dazu führen, dass die Beendigung der Auktion rückgängig gemacht würde und diese ganz regulär weiter liefe.

Ein Recht, die Auktion abzubrechen, ist nicht ersichtlich.
 
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