Senior_Cartmene
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2010
- Beiträge
- 1.699
Moinsen,
habe vorhin ein DAS Keyboard bei der Bucht ersteigert. Es geht dabei um diese Auktion.
Jetzt steht da unter "Artikelmerkmale, Zustand" :
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
Alles bekannt. Man sollte immer nochmal die Artikelbeschreibung durchsehen. Gesagt getan, dort steht dann in fett gedruckt:
"DAS Keyboard ist einem neuwertigen Zustand, lediglich die Verpackung ist an einigen Stellen aufgerissen, was jedoch keinen Einfluss auf die Tastatur selbst hat."
Alles klar soweit oder? Jetzt habe ich die Auktion gewonnen und hatte noch ne Frage zum Artikel (das Model hat blaue cherry mx switches, die bieten im shop auf getdigital.de aber auch welche mit braunen cherry mx switches an, wollte lieber die).
Auf meine Frage antwortet mir der Hanni bei getdigital.de jetzt ernsthaft, es handelt sich beim Artikel um GEBRAUCHTWARE, deshalb können die meinem Wunsch leider nicht nachkommen.
Jetzt lese ich die Artikelseite nochmal ganz genau durch und tatsächlich, unter "Weitere Informationen" steht:
"Es handelt sich bei diesem Artikel um Gebrauchtware, auf den Du aber trotzdem 2 Jahre Gewährleistung und Widerrufsrecht erhältst. Wir sind gewerblicher Händler und verschicken innerhalb von einem Werktag nach Eingang der Bezahlung bei uns. Selbstverständlich hast Du bei uns auf alle Produkte 2 Jahre Gewährleistung und einen Monat Widerrufsrecht, die Bestellung ist also ohne Risiko für Dich." etc.
Also dadurch, dass man in der Wiederrufsbelehrung/Garantie Erläuterung ganz am Anfang die 8 Worte "Es handelt sich bei diesem Artikel um Gebrauchtware" versteckt, machet man aus einem "neuen" bzw. "neuwertigem" Artikel bei dem die Verpackung etwas beschädigt ist male eben "Gebrauchtware" also vllt. ein Ausstellungsstück oder ein Retouren-Artikel?????
Was meint Ihr dazu?
Gruß,
Senior_Cartmenez
/Edit
Lol, war ja klar. Der Typ von getdigital.de meint jetzt es sei "eindeutig aus der Artikelbeschreibung zu erkennen, das es sich um Gebrauchtware handelt." . Er verweist dabei mehrmals auf die Beschreibung unter "Weitere Informationen". Die Beschreibung in der Mitte des Textes unterschlägt er komplett. Herrlich
habe vorhin ein DAS Keyboard bei der Bucht ersteigert. Es geht dabei um diese Auktion.
Jetzt steht da unter "Artikelmerkmale, Zustand" :
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
Alles bekannt. Man sollte immer nochmal die Artikelbeschreibung durchsehen. Gesagt getan, dort steht dann in fett gedruckt:
"DAS Keyboard ist einem neuwertigen Zustand, lediglich die Verpackung ist an einigen Stellen aufgerissen, was jedoch keinen Einfluss auf die Tastatur selbst hat."
Alles klar soweit oder? Jetzt habe ich die Auktion gewonnen und hatte noch ne Frage zum Artikel (das Model hat blaue cherry mx switches, die bieten im shop auf getdigital.de aber auch welche mit braunen cherry mx switches an, wollte lieber die).
Auf meine Frage antwortet mir der Hanni bei getdigital.de jetzt ernsthaft, es handelt sich beim Artikel um GEBRAUCHTWARE, deshalb können die meinem Wunsch leider nicht nachkommen.
Jetzt lese ich die Artikelseite nochmal ganz genau durch und tatsächlich, unter "Weitere Informationen" steht:
"Es handelt sich bei diesem Artikel um Gebrauchtware, auf den Du aber trotzdem 2 Jahre Gewährleistung und Widerrufsrecht erhältst. Wir sind gewerblicher Händler und verschicken innerhalb von einem Werktag nach Eingang der Bezahlung bei uns. Selbstverständlich hast Du bei uns auf alle Produkte 2 Jahre Gewährleistung und einen Monat Widerrufsrecht, die Bestellung ist also ohne Risiko für Dich." etc.
Also dadurch, dass man in der Wiederrufsbelehrung/Garantie Erläuterung ganz am Anfang die 8 Worte "Es handelt sich bei diesem Artikel um Gebrauchtware" versteckt, machet man aus einem "neuen" bzw. "neuwertigem" Artikel bei dem die Verpackung etwas beschädigt ist male eben "Gebrauchtware" also vllt. ein Ausstellungsstück oder ein Retouren-Artikel?????
Was meint Ihr dazu?
Gruß,
Senior_Cartmenez
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Lol, war ja klar. Der Typ von getdigital.de meint jetzt es sei "eindeutig aus der Artikelbeschreibung zu erkennen, das es sich um Gebrauchtware handelt." . Er verweist dabei mehrmals auf die Beschreibung unter "Weitere Informationen". Die Beschreibung in der Mitte des Textes unterschlägt er komplett. Herrlich
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