Hi,
ich habe leider etwas bei Ebay verkauft. Ich bin Privatverkäufer.
Käufer hat mit Paypal bezahlt. Aufgrund des Problems ist das Paypalgeld nun gesperrt. Käufer und Verkäufer einigen sich nicht über das Problem.
[Käufer spricht etwas von "Händlergarantie", "Herstellergarantie" und behauptet Sie müsse ihm zustehen. Gerät war wie beschrieben geliefert wurden. Beklagtes Zubehör war nicht Bestandteil der Auktion (Dokumentation, Erste Schritte). Mitgeliefertes Zubehör wurde unter Ausschreibung welches Zubehör mitgeliefert wird, mitgeliefert. Es war leider ind er Kategorie als "Neu" deklariert. Richtig wäre wohl gewesen: "Neuwertig". Gerät wurde nur als "Deko" an der Theke in einer Vitrine benutzt. Dieser Satz findet sich allerdings auch in der Artikelbeschreibung wieder.]
Nun gab es diese Probleme und es wurde zum Ebaykundenservice übergeben. eBay hat dem Käufer mitgeteilt er möge die Ware zurück schicken. Dies tat er. Ich habe keine derartige Information von eBay bekommen. bei mir steht, dass eBay den Fall überprüft und ich warten müsse.
Die Ware liegt nun bei der Post zum abholen bereit.
Hätte der Käufer sich nicht selber gemeldet wüsste ich nicht, dass meine Ware auf mich zum abholen wartet.
Auf telefonischer nachfrage hies es bei Ebay: Wenn ich die Annahme verweigere, "... erhält der Käufer die Ware und das Geld". Verkäuferschutz Fehlanzeige.
Das sieht mir jetzt nach einem "Trick" aus (und einer billigen lösung von eBay). Nehme ich das Paket an, akzeptiere ich die Rücknahme?
Was passiert mit dem Fall und dem Verlauf wenn ich die Annahme verweigere?
Ich möchte die Ware nicht annehmen, weil: es sich um ein Leeres Paket, meine Ware jedoch nun defekt, oder sonstiger Wertverlust handeln könnte.
ich habe leider etwas bei Ebay verkauft. Ich bin Privatverkäufer.
Käufer hat mit Paypal bezahlt. Aufgrund des Problems ist das Paypalgeld nun gesperrt. Käufer und Verkäufer einigen sich nicht über das Problem.
[Käufer spricht etwas von "Händlergarantie", "Herstellergarantie" und behauptet Sie müsse ihm zustehen. Gerät war wie beschrieben geliefert wurden. Beklagtes Zubehör war nicht Bestandteil der Auktion (Dokumentation, Erste Schritte). Mitgeliefertes Zubehör wurde unter Ausschreibung welches Zubehör mitgeliefert wird, mitgeliefert. Es war leider ind er Kategorie als "Neu" deklariert. Richtig wäre wohl gewesen: "Neuwertig". Gerät wurde nur als "Deko" an der Theke in einer Vitrine benutzt. Dieser Satz findet sich allerdings auch in der Artikelbeschreibung wieder.]
Nun gab es diese Probleme und es wurde zum Ebaykundenservice übergeben. eBay hat dem Käufer mitgeteilt er möge die Ware zurück schicken. Dies tat er. Ich habe keine derartige Information von eBay bekommen. bei mir steht, dass eBay den Fall überprüft und ich warten müsse.
Die Ware liegt nun bei der Post zum abholen bereit.
Hätte der Käufer sich nicht selber gemeldet wüsste ich nicht, dass meine Ware auf mich zum abholen wartet.
Auf telefonischer nachfrage hies es bei Ebay: Wenn ich die Annahme verweigere, "... erhält der Käufer die Ware und das Geld". Verkäuferschutz Fehlanzeige.
Das sieht mir jetzt nach einem "Trick" aus (und einer billigen lösung von eBay). Nehme ich das Paket an, akzeptiere ich die Rücknahme?
Was passiert mit dem Fall und dem Verlauf wenn ich die Annahme verweigere?
Ich möchte die Ware nicht annehmen, weil: es sich um ein Leeres Paket, meine Ware jedoch nun defekt, oder sonstiger Wertverlust handeln könnte.