eBay Frage: Privatverkauf - muss ich ware zurücknehmen?

heno

Ensign
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Hi,

ich habe leider etwas bei Ebay verkauft. Ich bin Privatverkäufer.

Käufer hat mit Paypal bezahlt. Aufgrund des Problems ist das Paypalgeld nun gesperrt. Käufer und Verkäufer einigen sich nicht über das Problem.

[Käufer spricht etwas von "Händlergarantie", "Herstellergarantie" und behauptet Sie müsse ihm zustehen. Gerät war wie beschrieben geliefert wurden. Beklagtes Zubehör war nicht Bestandteil der Auktion (Dokumentation, Erste Schritte). Mitgeliefertes Zubehör wurde unter Ausschreibung welches Zubehör mitgeliefert wird, mitgeliefert. Es war leider ind er Kategorie als "Neu" deklariert. Richtig wäre wohl gewesen: "Neuwertig". Gerät wurde nur als "Deko" an der Theke in einer Vitrine benutzt. Dieser Satz findet sich allerdings auch in der Artikelbeschreibung wieder.]

Nun gab es diese Probleme und es wurde zum Ebaykundenservice übergeben. eBay hat dem Käufer mitgeteilt er möge die Ware zurück schicken. Dies tat er. Ich habe keine derartige Information von eBay bekommen. bei mir steht, dass eBay den Fall überprüft und ich warten müsse.

Die Ware liegt nun bei der Post zum abholen bereit.

Hätte der Käufer sich nicht selber gemeldet wüsste ich nicht, dass meine Ware auf mich zum abholen wartet.

Auf telefonischer nachfrage hies es bei Ebay: Wenn ich die Annahme verweigere, "... erhält der Käufer die Ware und das Geld". Verkäuferschutz Fehlanzeige.

Das sieht mir jetzt nach einem "Trick" aus (und einer billigen lösung von eBay). Nehme ich das Paket an, akzeptiere ich die Rücknahme?

Was passiert mit dem Fall und dem Verlauf wenn ich die Annahme verweigere?

Ich möchte die Ware nicht annehmen, weil: es sich um ein Leeres Paket, meine Ware jedoch nun defekt, oder sonstiger Wertverlust handeln könnte.
 
Meint er jetzt, dass er um die Herstellergarantie gebracht worden ist, weil das Gerät nicht brandneu ist? Aus Deinen Ausführungen geht überhaupt nicht hervor, was jetzt genau das Problem Deines Handelspartners ist.

Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, hast Du natürlich schon ein Problem. Sich jetzt tot stellen und das Ding nicht annehmen wollen, ist vielleicht nicht die beste Lösung.

Warum nicht das Ding abholen und in Gegenwart von Zeugen das Paket öffnen und ggf. das Dingsbums testen? Dann kannst Du zumindest sicher sein, dass es tatsächlich Deine Ware ist. Einfach zurückgehen lassen endet dann nur in endlosen Streitereien.

Was den Wertverlust angeht, tja. Das ist 'ne andere Kiste. Wenn der Verkaufstext allerdings Neuware anpries und die Ware nur neuwertig ist, sollte das eher Dein Problem sein.
 
wir haben hier in D eine Gewaltenteilung.

Ebay kann und darf keine Kaufverträge für Nichtig erklären.
Ebay hat also nur den Status_Quo wieder hergestellt.

nimmst du das Paket nicht an, dann musst du vom Käufer das Geld einklagen denn sonnst hast du ja gar nichts.
nimmst du das Paket an, dann hast du zumindest schonmal die Ware und kannst immer noch Klagen.


Daher: nimm das ding an!
 
naja gut. habt recht.

Muss man wohl mit rechnen, dass bei Ebay sowas passiert.

Mies ist nur, dass eBay das Paypalkonto belasten darf. Selbst wenn man es abbucht, kann man mit Paypal, wenn es im minus ist, nicht mehr bezahlen.

Leider ärgere ich mich doppelt: Ich hatte einen PC gekauft, der sollte laut Beschreibung einen Pentium 4 haben. Er hatte aber einen Pentium 3 verbaut. Käuferschutz sagt: Ich solle ein Gutachten an Paypal faxen. Also irgendwie fühl ich mich jetzt verarscht :D
 
florian. schrieb:
wir haben hier in D eine Gewaltenteilung.

Ebay kann und darf keine Kaufverträge für Nichtig erklären.
Ebay hat also nur den Status_Quo wieder hergestellt.

Merkwürdige Auskunft.

Wenn ich einen Vertrag (wirksam) anfechte, dann wird dieser sogar rückwirkend vernichtet (142 I BGB), was hat das mit Gewaltenteilung zu tun?
 
das nicht Ebay bestimmen kann ob der Vertrag nun aufgelöst wird.
auch wenn ebay (bzw. Paypal) das geld zurück überweist hat man immer noch einen Kaufvertrag.


eventuell blöd ausgedrückt, aber dafür bin ich auch kein Jurist ;)
 
Wenn man es genau nimmt, passiert das ja auch nicht.

Wie du schon geschrieben hast, es wird lediglich Geld zwischen den Parteien transferiert. Beide Parteien haben diesen Bedingungen vermutlich irgendwann mal zugestimmt.

Wenn ich mich recht erinnere hat der BGH vor kurzem eine gewissen Ausstrahlungswirkung der Bestimmungen von ebay auf das Verhältnis zwischen den Parteien bejaht.
 
ich könnte ja den kaufvertrag mit dem käufer auflösen und das gerät wieder verkaufen. allerdings als gebraucht und als retourenware. der erste käufer müste dann den wertverlust zahlen, oder?
 
Gib doch mal den Link zur Auktion an. Dann kann man ja sehen, ob du eine Art Garantieerklärung abgegeben hast. Für das weitere Vorgehen schalte einen Anwalt ein (sollte das Paket leer sein, ect.).

Ob du Privatverkäufer bist, zweifle ich an. Du schreibst selbst, dass das fragliche Gerät in einer Vitrine auslag. Oder ist es ein "Sammlerstück"?
 
heno schrieb:
ich könnte ja den kaufvertrag mit dem käufer auflösen und das gerät wieder verkaufen. allerdings als gebraucht und als retourenware. der erste käufer müste dann den wertverlust zahlen, oder?

Wie kommst du auf sowas konfuses?
 
heno schrieb:
ich könnte ja den kaufvertrag mit dem käufer auflösen und das gerät wieder verkaufen. allerdings als gebraucht und als retourenware. der erste käufer müste dann den wertverlust zahlen, oder?

Öhm ganz klares nein, die Ware war doch schon gebraucht, außerdem bist du kein Händler und verboten wurde das mit dem Ausgleich der Wertminderung auch schon.
 
@ heno

Wieso soll der Käufer den Wertverlust bezahlen, wenn DU den Artikel nicht richtig deklariert hast? Wessen Verschulden liegt hier denn wohl vor -- doch wohl Deiniges. Dann zahlst Du auch die Rechnung, bildlich gesprochen.

Wenn das möglich wäre, wäre das eine geile Möglichkeit, gutgläubige Mitmenschen abzuzocken, aber -- der Herr sei's gejubelt, getrommelt und gepfiffen -- unser Rechtssystem sieht sowas zum Glück nicht vor.
 
heno schrieb:
Das sieht mir jetzt nach einem "Trick" aus (und einer billigen lösung von eBay). Nehme ich das Paket an, akzeptiere ich die Rücknahme?

Erkläre doch ggü dem Käufer die Annahme des Paketes "unter dem Vorbehalt einer Rücknahmeverpflichtung".
 
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