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also ebay hat mir das Geld zurückerstattet, weil mir einer defekte Kopfhörer verkauft hat.
Eine Frage noch dazu, kann ich die Beats jetzt getrost wegwerfen?
Und noch eine Frage zu einem anderen Problem.
Habe was ersteigert, der Käufer hatte leider kein Paypal angegeben, in einer Mail meinte er das er es vergessen hatte bei ebay zu erwähnen das er doch Paypal anbietet und er hat mir per Nachricht den Paypal Namen gegeben damit ich da bezahlen kann...
Die Frage ist das so ok? Bin ich da abgesichert wenn was schief geht?
Du bist auf jeden Fall auch über den Käuferschutz von Paypal abgesichert. Aber da Ebay dir aus Kulanz (nehme ich an) den Betrag erstattet hat, hat sich der Fall eh erledigt. Also ruhig weg schmeißen und neue kaufen
Ich hab da was verwechselt... das kommt davon wenn man was überfliegt^^^
Natürlich kannst du immer mit Paypal zahlen auch wenn der Verkäufer es nicht in Ebay angegeben hat. Und du bist sogar über den Käuferschutz abgesichert.
Ich weiß nicht mehr genau, aber ich meine wenn du bei Paypal was bezahlst, kannst du sogar angeben das es sich um eine Ebay Auktion handelt, sicher weiß ich nicht.
Im Falle des Käuferschutz musst du aber dann bei Paypal direkt den Fall eröffnen (geht eine Zeitlang ich glaube waren bis zu 180 Tage, oder auch weniger, müsstest du bei Paypal AGB´s nachschauen).
Aber der Käufer kann dir auch eine aktualisierte Rechnung über Ebay schicken wo er Paypal als Zahlungsmethode rein nimmt. Schlag ihm das vor, dann läuft das transparent mit Ebay. Wenn nicht ist auch nicht schlimm dann läuft das eben nur über Paypal, Käuferschutz hast du dann so oder so...
Edit:
lass dich aber nicht auf Paypal Friends ein, da hast du dann keinen Käuferschutz
Wenn Dir jemand einen defekten Kopfhörer verkauft hat und PayPal hat Dir den Betrag erstattet, dann steht dem Käufer der defekte Kopfhörer zu, wegschmeißen würde ich den also noch nicht, sondern erst wenn der Verkäufer auf die Rücksendung (die er meines Wissens nach auch bezahlen müsste) verzichtet.
Moment er hat geschrieben Ebay hat den Artikel erstattet, da steht nichts von Paypal....
ich hatte auch mal so einen Fall, es handelte sich um einen Ram Riegel der 25 Euro gekostet hatte. Bezahlt hatte ich mit Überweisung und der Riegel war defekt.
Der Käufer weigerte sich den Ram zurückzunehmen und ich eröffnete einen Fall bei Ebay. Nach 12 Stunden wurde der Fall seitens Ebay geschlossen und sie erstatteten mir aus Kulanz (wie sie schrieben) den Kaufpreis in Form als Guthaben bei Ebay.
ich schrieb darauf hin den Käufer an und bat um das Rückporto um den Riegel zurückzuschicken, der schrieb mir sinngemäß "Ich habe damit nichts zu tun, denn mir hat Ebay kein Geld abgezogen".
Daraufhin fragte ich Ebay was zu tun wäre, und die sagten mir ich darf den defekten Artikel behalten oder entsorgen.etc.
Ebay und Paypal sind zwei verschiedene Schuhe
ist Paypal involviert, dann muss der Artikel zurückgesendet werden, da der Betrag dem Verkäufer vom Konto abgezogen wird
In meiner Antwort steht ja auch "wenn Paypal", denn leider werfen viele Leute beides durcheinander wenn sie auf eBay etwas gekauft und mit Paypal bezahlt haben und daher mein Hinweis, sollte es hier auch so sein.
Natürlich kannst du immer mit Paypal zahlen auch wenn der Verkäufer es nicht in Ebay angegeben hat. Und du bist sogar über den Käuferschutz abgesichert.
Naja, so 100% korrekt ist das nicht. Ich hab selbst neulich etwas per Ebay versteigert, mit Zahlungsbedingung ausschließlich Überweisung oder Barzahlung bei Abholung. Nach Ende der Auktion fragte der Käufer, ob er auch per Paypal bezahlen kann. Hab ihn abgewiesen und auf eine der anderen beiden Zahlungsmethoden verwiesen. Hat dann auch alles geklappt. Aber wäre mir neu, wenn es ein Recht auf Paypal-Zahlung gäbe.
Wenn Käufer und verkäufer sich natürlich im Nachhinein der Auktion darüber einigen, steht dem natürlich nichts im Wege. Wobei ich persönlich aus Sicherheit grundsätzlich als Verkäufer kein Paypal mehr anbiete.
wär mir neu das ebay selbst was zurückerstattet, so oder so steht dem verkäufer der defekte artikel zu, also nicht einfach alles entsorgen!!
und wie soll käuferschutz greifen wenn ebay nix von dem paypalkonto weiß? das könnte auch ne neue betrugsmasche sein, von daher wäre ich da vorsichtig und würds eher sein lassen. am besten ebay oder paypal dazu direkt befragen.
also zu den kopfhörern habe ich das von ebay bekommen:
"Der eBay-Kundenservice hat Ihnen eine Rückerstattung über PayPal gesendet.
Wir haben eine Rückerstattung in Höhe von EUR 18,89 an die PayPal-Zahlungsquelle veranlasst, über die Sie den Artikel bezahlt haben. Die Bearbeitung dieser Rückerstattung kann bis zu 48 Stunden dauern.
Endgültige Entscheidung:
Der Fall wurde zu Ihren Gunsten entschieden und geschlossen.
Da uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt und wir wissen, dass nicht immer alles problemlos funktioniert, haben wir eine einmalige Kulanzgutschrift an Sie vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, beim nächsten Kauf eines Artikels bei eBay mit PayPal zu zahlen. Artikel, die mit PayPal bezahlt werden, sind möglicherweise über den eBay-Käuferschutz abgesichert, sodass Sie im Falle des Falles eine Rückerstattung über den eBay-Käuferschutz erhalten können"
bei paypal ist das vermerkt, also da ist ein plus vor der summe. doch wenn ich darauf klicke dann steht unten:
Refund this payment
muss ich da drauf klicken damit ich das geld bekomme, oder bedeutet das, das ich das geld wieder ebay zurück gebe?
Gekauft wurde der Artikel aber nicht von eBay selbst. Damit wäre nur die Frage ob eBay das Geld aus der eigenen Tasche bezahlt oder dem Verkäufer abgebucht hat. Entsprechend gehört der Artikel nun entweder eBay, die sicher keinen Wert darauf legen dürften ihn zugeschickt zu bekommen oder dem Verkäufer. Warte einfach ob der sich in nächster Zeit meldet und den Kopfhörer wieder haben möchte, so viel Platz verbraucht der ja wohl auch nicht.
Naja, so 100% korrekt ist das nicht. Ich hab selbst neulich etwas per Ebay versteigert, mit Zahlungsbedingung ausschließlich Überweisung oder Barzahlung bei Abholung. Nach Ende der Auktion fragte der Käufer, ob er auch per Paypal bezahlen kann. Hab ihn abgewiesen und auf eine der anderen beiden Zahlungsmethoden verwiesen. Hat dann auch alles geklappt. Aber wäre mir neu, wenn es ein Recht auf Paypal-Zahlung gäbe.
Sorry da habe ich mich missverständlich ausgedrückt, natürlich besteht kein recht auf Paypal Zahlung wenn es nicht in der Auktion angeboten wurde, aber man kann, wenn Verkäufer und Käufer sich darauf einigen, immer mit Paypal zahlen wenn man es dann möchte.
Du schreibst es auch so wie ich es eigentlich gemeint hatte:
TheManneken schrieb:
Wenn Käufer und Verkäufer sich natürlich im Nachhinein der Auktion darüber einigen, steht dem natürlich nichts im Wege.
Ja es steht dem Käufer zu wenn er belastet wird also ihm die Rückzahlung angerechnet wird. Macht es Ebay aus Kulanz dann gibt es diese Pflicht nicht, schau mal hier :
und wie soll käuferschutz greifen wenn ebay nix von dem paypalkonto weiß? das könnte auch ne neue betrugsmasche sein, von daher wäre ich da vorsichtig und würds eher sein lassen. am besten ebay oder paypal dazu direkt befragen.
Wer mit Paypal bezahlt hat fast immer Käuferschutz, das hat mit Ebay nichts zu tun. Selbst hier im Forum hat man Käuferschutz wenn man mit Paypal bezahlt, weiß nun nicht was das mit Ebay explizit zu tun hat. Du verwechselst den Ebay Käuferschutz mit dem Paypal Käuferschutz^^
Das einzige was man glaube ich nicht machen kann ist den Käuferschutz bei Ebay abzufragen wenn Paypal nicht Bestandteil der Auktion ist, ein Beispiel:
Person a ersteigert etwas bei Ebay wo nur Abholung oder Überweisung angeboten wird. Person A bittet den Verkäufer (Person b) mit Paypal zahlen zu dürfen.
Person B teilt daraufhin seine Paypal Emailadresse an Person A mit und dieser zahlt den Artikel. Der Artikel ist nicht wie beschrieben und er eröffnet einen Fall bei Ebay. Käuferschutz wird wahrscheinlich nicht gewährt da Ebay nichts von der Paypal Zahlung weiß.
Wird der Fall aber direkt in Paypal eröffnet besteht in gewohnter weise Käuferschutz, aber das ist unabhängig vom Ort oder wo der Artikel gekauft wurde. Ich meine Einschränkungen gibt es glaube ich nur bei Artikeln wie Gutscheine oder Serials bzw. Codes z.b. für Uploaded oder so (bin ich mir nicht sicher ob es noch so ist).
croxxx69 schrieb:
also zu den kopfhörern habe ich das von ebay bekommen:
"
Endgültige Entscheidung:
Der Fall wurde zu Ihren Gunsten entschieden und geschlossen. Da uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt und wir wissen, dass nicht immer alles problemlos funktioniert, haben wir eine einmalige Kulanzgutschrift an Sie vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, beim nächsten Kauf eines Artikels bei eBay mit PayPal zu zahlen. Artikel, die mit PayPal bezahlt werden, sind möglicherweise über den eBay-Käuferschutz abgesichert, sodass Sie im Falle des Falles eine Rückerstattung über den eBay-Käuferschutz erhalten können"
Das ist genau das was ich auch mal bekommen hatte, also ist es eine Kulanzzahlung seitens Ebay. Den Artikel kannst du entsorgen oder behalten. ich habe damals kein Paypal gehabt und mir wurde das Geld als (Ebay)Guthaben erstattet.
Der Text war aber praktisch identisch und auch mir wurde damals angeraten nächstes mal mit Paypal zu zahlen
Ergänzung ()
Holt schrieb:
Warte einfach ob der sich in nächster Zeit meldet und den Kopfhörer wieder haben möchte, so viel Platz verbraucht der ja wohl auch nicht.
Was hat nun der Verkäufer damit zu tun? Es steht doch ganz klar "einmalige Kulanzgutschrift" die kam seitens Ebay. Der Verkäufer hätte wenn er den Artikel zurückerhält die Ware und das Geld. Warum soll der Verkäufer Vorteile haben wenn er defekte Ware verkauft?
Ebay hat aus Kulanz den Betrag erstattet, der Verkäufer hat damit nichts mehr zu tun, das war auch in meinem Fall damals so. Ich schrieb den Verkäufer er solle mir ein Rücksendelabel oder das Geld für das Porto für den Rückversand schicken.
Der war ganz verwundert weil er nichts von der Rückerstattung wusste und sagte mir ganz klar, ich habe mein Geld und mit dem Artikel nichts mehr zu tun. Daraufhin rief ich Ebay an, die mir ebenfalls ganz klar sagten, ich darf den Artikel behalten oder entsorgen.
Aber das schrieb ich ja schon in #6
In dem verlinkten Threat hat einer dies von ebay bekommen was sich mit meinem damaligen Telefonat deckt:
"Das habe ich von Ebay bekommen: ''Weil Sie uns als Mitglied sehr wichtig sind, werde ich in diesem speziellen Fall von der Rücksendung des Artikels oder der Anforderung eines Gutachtens absehen.''