Ebay: Gebrauchter Artikel von Privat

superbelow

Ensign
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Feb. 2006
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Hallo,

folgende Frage: Habe mir einen gebrauchten Camcorder bei Ebay ersteigert. Verkauf ging von einem privaten Nutzer aus. Diese Nutzer hat das mittlerweile übliche "Da Verkauf von privat, keine Garantie, Rücknahme, Gewährleistung etc." nicht in der Beschreibung hinzugefügt.
Habe ich damit automatisch Anspruch auf eine 1-jährige Gewährleistung, da diese nicht explizit ausgeschlossen wurde?

Vllt hat ja jemand ein wenig mehr Ahnung bzw eigene Erfahrungen und kann mir hier weiterhelfen :).

Vielen Dank

Gruß
 
Wenn es hart auch hart kommt, hast dann dann in der Tat die Gewähleistung und und und ...

Es ist inzwischen so, das man dies unbedingt angeben muss, wenn es keine Garantie,Rücknahme ... gibt.
 
Am besten fragst du ihn einfach.Wenn ja ist alles in Ordnung.Wenn nein musst du es ausfechten wenn es
Wenn es hart auch hart kommt
.Bist du darauf aus das wenn es kaput geht,dass du es zurückgeben kannst oder nur so?
 
Also bisher habe ich den Artikel nichtmals erhalten, hab den camcorder erst vor ein paar Tagen ersteigert.
Mir ist nur aufgefallen (nach der Auktion), dass dieser obligatorische Satz komplett fehlt und nachdem ich in der Uni irgendwann ma ne Rechtvorlesung gehört hatte, in der wir unter anderm die 1-jährige Gewährleistung bei privatverkäufen behandelt haben ... bin ich dann auf die Frage dieses Threads gekommen ;).

Das Problem liegt denke ich dabei, es ihm im nachhinein zu beweisen, habe mal screenshots von der auktion angefertig und hoffe das reicht (falls der artikel denn innerhalb eines Jahres den geist aufgeben sollte ...)

Nunja mal abwarten, hab nur gedacht vllt hat jemand schonmal selbst einen ähnlichen fall gehabt und weiß genaueres ... =).
 
das ändert nichts daran das du alles beweisen müsstest.

da von privat die beweislastumkehr nicht gilt

mfg
 
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