Wenn du vom Inhaber eines gehackten Kontos Geld erhalten hast, so ist dies jedenfalls "ohne Rechtsgrund" geschehen, darum besteht grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch. Einen solchen Rechtsgrund stellen sonst zB Verträge dar (Kaufverträge, auch Schenkungen), zwischen dir und dem Inhaber besteht aber kein Vertrag.
Somit hast du im Ergebnis einen Schaden. Den hat dir ein anderer wiederum nur dann zu ersetzen, wenn er ihn zumindest fahrlässig verursacht hat oder aufgrund von Garantien und Vergleichbarem einzustehen verpflichtet ist. Für die fahrlässige Verursachung zB durch den Inhaber des gehackten Kontos trägt prinzipiell der Geschädigte die Beweislast; genauso kann aber sogar dieser Geschädigte selbst fahrlässig gehandelt haben, wenn zB der Verwendungszweck hätte stutzig machen sollen (oder auch die ganze "Geschichte" an sich..), dies ließe sich etwa bei der Berechnung des Umfangs des zu ersetzenden Schadens entgegenhalten.
Denkbar ist auch ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank, wenn eine Zahlungsautorisierung so nicht hätte akzeptiert werden dürfen. Dann hätte der Inhaber des gehackten Kontos ggf den Rückzahlungsanspruch nicht gegen dich, sondern gegen seine Bank, die wiederum ggf gegen deine Bank und die wiederum ggf gegen dich. Ich habe mich aber mit dem Bankrecht noch nie beschäftigt, so dass ich nicht weiß, welche Sonderregeln es da gibt.
Im Rahmen eines Forums ist es auch sinnvoller, etwas konkretere Fälle zu besprechen, die man dann genau prüfen kann; andernfalls würde der Rahmen gesprengt, zumal es dafür bereits andere Medien gibt^^
PS: Du kannst eBay sicher auch per Mail erreichen. Bei auktionshilfe.info (sehr gutes Forum zum Thema) freut man sich auch über deine Meldung. Und eBay-eigene Foren dürfte es auch geben.