Ebay Käufer versucht Geld aus vorzeitig beendeter Auktionen zu schlagen

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MCITP

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Ich habe auf Ebay zwei Auktionen während der Laufzeit abgebrochen und als Grund ein falsches Produktalter angegeben.
Daraufhin hatte ich die beiden Artikel wieder bei Ebay eingestellt und diese wurden auch verkauft.

Nun argumentiert der damalige Bieter aus den abgebrochenen Auktionen wie folgt:


Hallo!


Ich habe nun endlich die Mitteilung von eBay und Anwalt erhalten, auf die
ich noch warten musste. Ich zeige hiermit meine Rechtsansprüche gemäß §10
Absatz 1 eBay AGB auf die Artikel aus den vorzeitig beendeten eBay Auktionen
xxx , xxx und xxx an. Gemäß §9 Absatz 11 eBay AGB
stellen Auktionen verbindliche Angebote dar und dürfen nach deren Beginn und
nachdem ein Gebot für diese abgegeben wurde nicht mehr beendet werden. Da
Sie selbstständig keinen Grund für den Abbruch angaben, wurden Sie von mir
angeschrieben und teilten mit, dass Sie die Auktionen beendet hätten, weil
Sie sich angeblich bezüglich des Alters der Hardware geirrt hätten. Trotz
mehrfacher Nachfrage verweigerten Sie jedoch einen Beleg und stellten die
Ware auch nicht wieder mit einer korrigierten Beschreibung bei eBay ein.
Insoweit können Sie sich nicht auf einen "Erklärungsirrtum" als Abbruchgrund
berufen, weil dieser gemäß Urteil des OLG Koblenz nur zugelassen wird, wenn
Sie die Auktionen umgehend nach Abbruch wieder einstellen, und den Irrtum
auch auf Verlangen belegen. Ihnen war mehrfach angezeigt worden, dass ich
die Ware trotz des angeblichen falschen Alters begehre, und so ist es laut
Urteil des OLG Oldenburg gemäß §10 Absatz 1 eBay AGB zu einem
rechtskräftigen Kaufvertrag zwischen Ihnen und mir über die beiden Artikel
aus den drei Auktionen gekommen, da ich bei Abbruch Höchstbietender gewesen
bin. http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html Eine Anfechtung
der Auktionen erfolgte von Ihrer Seite aus ebenfalls nicht, und nun
nachträglich noch etwas zu erfinden macht absolut keinen Sinn. Sie hatten in
über Wochen hinweg ie Gelegenheit. Über die Rechtslage können Sie sich hier:
http://help.orf.at/?story=3376 und hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
umfassend informieren. Sollten Sie die Ware nicht mehr liefern können oder
wollen, so müsste ich diese im Laden erwerben und Ihnen den Schadensersatz
in Rechnung stellen. Dies dürfte unnötig teuer werden. Sollten Sie die
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht verstanden oder Einwände haben, so
empfehle ich Ihnen mit einem Anwalt über den kleinen Streitfall zu sprechen
damit dieser rasch und ohne weiteres Aufhebens geklärt werden kann. Gern
stehe ich Ihnen aber auch direkt zur Verfügung, da ich mich in den letzten
Wochen intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt habe nach ich von der Fa.
eBay auf meine Rechtsansprüche aufmerksam gemacht worden war. Ich erwarte
dass Sie sich mit einem konkreten Vorschlag in den kommenden Tagen bei mir
melden und verbleibe mit freundlichen Grüßen!


Ich bin der Meinung, dass der Bieter mit seinem Vorhaben nur versucht Geld rauszuholen.
Ich denke, seine Argumentation hat keine rechtliche Basis, aber ich bitte euch um Eure geschätzte Meinung ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also alle drei Auktionen standen um die 20 Euro, zusammen kosten diese neu ca. 300 Euro.
 
Wende dich an einen Anwalt; hier sagt sowieso - wie immer bei solchen Fragen - jeder etwas anderes.


Es gab durchaus Urteile, wo der Verkäufer den Artikel aus der abgebrochenen Auktion liefern musste. Evtl. gab es auch welche, wo das nicht der Fall war.
 
Hi,

du hast doch oben geschrieben, dass du die Artikel neu eingestellt hast und auch verkauft hast?
Erledigt es sich damit nicht?

Insoweit können Sie sich nicht auf einen "Erklärungsirrtum" als Abbruchgrund
berufen, weil dieser gemäß Urteil des OLG Koblenz nur zugelassen wird, wenn
Sie die Auktionen umgehend nach Abbruch wieder einstellen,...

Gruß
Fr4g3r
 
Wozu bietet Ebay die Gelegenheit Auktionen vorzeitig abzubrechen?
Erst innerhalb der letzten 12 Stunden der Laufzeit ist dies nicht mehr möglich.

Ebay gibt diese Möglichkeit doch nicht zum Spaß oder?

Wenn eine Auktion abgebrochen ist, besteht auch keine rechtliche Grundlage auf Schadenersatz oder gar Lieferung oder sehe ich das falsch?
 
Wieso hast du denn das Datum nicht nachträglich einfach noch eingefügt; es erscheint ja dann als Hinweis und für jeden ersichtlich, dass du noch etwas hinzugefügt hast.


Und wieso schreibt er und stellten die Ware auch nicht wieder mit einer korrigierten Beschreibung bei eBay ein? Hast du doch gemacht - oder etwa nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
vielleicht war das ihm und seinem anwalt nicht umgehend genug.

was umgehend heisst, is wohl auchauslegungssache, bezeichnet aber einen eher kurzen zeitraum
 
Ohh! Das klingt ja wieder nach einem ganz fiesen Wadenbeißer! :eek:

Ich bin allerdings auch der Meinung, das es legitim ist die Auktion vorzeitig abzubrechen
wenn diese Möglichkeit Seitens eBay angeboten wird.

Der Kaufvertrag wird doch erst nach Beendigung und Zuschlag rechtskräftig oder nicht?
Diese Vorgehensweise wird wohl neuerdings von einigen als einzige Möglichkeit angesehen
bei eBay doch noch ein Schnäppchen zu machen. Besonders in Sachen Hardware. :rolleyes:
 
Ich meine mich zu erinnern über einen ähnlichen Fall schonmal gelesen zu haben, dass in einem solchen Fall der Verkäufer tatsächlich die Ware rausrücken musste für das Gebot zum Zeitpunkt des Abbruchs.
 
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).


Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
 
Tja für mich stehts fest du sahst es gibt zuwenig Kohle und hast beendet und dass mit falscher begründung(Da du in der neuen Auktion diesen fehler nicht geändert hast.
 
Wenn auch laienhaft formuliert, was der potentielle Käufer schreibt, ist im Großen und Ganzen korrekt.

Du gibst bereits mit dem Einstellen eine verbindliche Willenserklärung ab, die kann nicht so ohne weiteres vernichtet werden, hier sehe ich dafür keinen Grund...das sollte sich aber mittlerweile auch beim letzten ebayuser herum gesprochen haben.
 
Hast du denn tatsächlich in der 1. Auktion ein falsches Produktalter angegeben?
Wenn ja, reicht die als Grund für die vorzeitige Beendung?
 
Sehe da für die auch leider keine Chance :(

Das gab´s alles schon öfters... in dem für den Verkäufer schlimmsten Fall (den ich kenne), ging es um ein Macbook. Dieser Verkäufer hatte sich auch in der beschreibung vertan und hat die Auktion beendet (Gebotsbetrag dahin: 10,50€ oder so~). Daraufhin hat sich der bis dato höchstbietende bei ihm gemeldet und das Macbook verlangt. Verkäufer hat das nicht eingesehen... irgendwann kam Post vom Anwalt...

Ende der Geschichte: Verkäufer musste dem "Käufer" Schadenersatz in Höhe von 12xx,-€ bezahlen...

Das einzige was ich mich jetzt noch frage: Wie kommt der "Käufer" an deine Adresse? Warscheinlich durch Anwaltsschreiben an eBay, klar. Was aber (und da sehe ich die einzige Chance, auch wenn es unwarscheinlich ist das es funktioniert), wenn du jetzt dein eBay-Konto löschst? Deine Daten werden bei eBay wohl noch Monate gespeichert, allerdings weiss ich nicht ob eBay deine Daten dann noch herausgeben darf - da du ja kein Kunde mehr bei denen bist.
Wie gesagt unwarscheinlich, aber ne andere Idee hab ich leider nicht =/




cya
cr@zy
 
@ Pain_Deluxe: Das kommt darauf an wie weit vor Ende er die Auktion abgebrochen hat.
Denn selbst 12 Stunden vor Schluss kann man bei weitem noch nicht abschätzen wie hoch die
Gebote gehen könnten.

Manch einer, so auch ich, warten bis zur letzten Minute, ja sogar Sekunde, um noch ein letztes Höchstgebot rauszufeuern. Entweder war das wirklich rechtens oder einfach nur unglaublich dumm.

Ich tendiere jedoch noch zu Ersterem da es doch nicht seine erste Auktion war oder?

PS: Aber sofort wieder einstellen und sogar noch mit den gleichen Daten, DAS wäre in der Tat dumm! :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was soll die Accountlöschung bringen? Ein fähiger Anwalt hat das erforderliche schon gesichert.

Ebay ist nunmal kein rechtsfreier Raum, da sollte man sich erst selbst an die Nase fassen, bevor man anderen unredliche Absichten unterstellt.
 
MCITP schrieb:
Also alle drei Auktionen standen um die 20 Euro,

Kann ich anhand der Bieterliste nicht nachvollziehen.
Die SSD müsste bei 121€ gestanden haben, das Mobo bei 44€ und der Kühler bei 2,03€.
 
Das widerlegt doch die Theorie von "zu wenig Kohle".
War doch alles gut dabei und wäre am Ende sicher zu guten Preisen weg gegangen.

Ich würde aber trotzdem gerne mal die Wiedereinstellungauktionen sehen.
Stichwort Falschangabe und Höchstgebote. ;)
 
Such einen darauf spezialisierten Anwalt auf. Helfen darf dir hier sowieso niemand.
 
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