MCITP
Cadet 4th Year
- Registriert
- Juni 2010
- Beiträge
- 102
Ich habe auf Ebay zwei Auktionen während der Laufzeit abgebrochen und als Grund ein falsches Produktalter angegeben.
Daraufhin hatte ich die beiden Artikel wieder bei Ebay eingestellt und diese wurden auch verkauft.
Nun argumentiert der damalige Bieter aus den abgebrochenen Auktionen wie folgt:
Hallo!
Ich habe nun endlich die Mitteilung von eBay und Anwalt erhalten, auf die
ich noch warten musste. Ich zeige hiermit meine Rechtsansprüche gemäß §10
Absatz 1 eBay AGB auf die Artikel aus den vorzeitig beendeten eBay Auktionen
xxx , xxx und xxx an. Gemäß §9 Absatz 11 eBay AGB
stellen Auktionen verbindliche Angebote dar und dürfen nach deren Beginn und
nachdem ein Gebot für diese abgegeben wurde nicht mehr beendet werden. Da
Sie selbstständig keinen Grund für den Abbruch angaben, wurden Sie von mir
angeschrieben und teilten mit, dass Sie die Auktionen beendet hätten, weil
Sie sich angeblich bezüglich des Alters der Hardware geirrt hätten. Trotz
mehrfacher Nachfrage verweigerten Sie jedoch einen Beleg und stellten die
Ware auch nicht wieder mit einer korrigierten Beschreibung bei eBay ein.
Insoweit können Sie sich nicht auf einen "Erklärungsirrtum" als Abbruchgrund
berufen, weil dieser gemäß Urteil des OLG Koblenz nur zugelassen wird, wenn
Sie die Auktionen umgehend nach Abbruch wieder einstellen, und den Irrtum
auch auf Verlangen belegen. Ihnen war mehrfach angezeigt worden, dass ich
die Ware trotz des angeblichen falschen Alters begehre, und so ist es laut
Urteil des OLG Oldenburg gemäß §10 Absatz 1 eBay AGB zu einem
rechtskräftigen Kaufvertrag zwischen Ihnen und mir über die beiden Artikel
aus den drei Auktionen gekommen, da ich bei Abbruch Höchstbietender gewesen
bin. http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html Eine Anfechtung
der Auktionen erfolgte von Ihrer Seite aus ebenfalls nicht, und nun
nachträglich noch etwas zu erfinden macht absolut keinen Sinn. Sie hatten in
über Wochen hinweg ie Gelegenheit. Über die Rechtslage können Sie sich hier:
http://help.orf.at/?story=3376 und hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
umfassend informieren. Sollten Sie die Ware nicht mehr liefern können oder
wollen, so müsste ich diese im Laden erwerben und Ihnen den Schadensersatz
in Rechnung stellen. Dies dürfte unnötig teuer werden. Sollten Sie die
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht verstanden oder Einwände haben, so
empfehle ich Ihnen mit einem Anwalt über den kleinen Streitfall zu sprechen
damit dieser rasch und ohne weiteres Aufhebens geklärt werden kann. Gern
stehe ich Ihnen aber auch direkt zur Verfügung, da ich mich in den letzten
Wochen intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt habe nach ich von der Fa.
eBay auf meine Rechtsansprüche aufmerksam gemacht worden war. Ich erwarte
dass Sie sich mit einem konkreten Vorschlag in den kommenden Tagen bei mir
melden und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Ich bin der Meinung, dass der Bieter mit seinem Vorhaben nur versucht Geld rauszuholen.
Ich denke, seine Argumentation hat keine rechtliche Basis, aber ich bitte euch um Eure geschätzte Meinung
Daraufhin hatte ich die beiden Artikel wieder bei Ebay eingestellt und diese wurden auch verkauft.
Nun argumentiert der damalige Bieter aus den abgebrochenen Auktionen wie folgt:
Hallo!
Ich habe nun endlich die Mitteilung von eBay und Anwalt erhalten, auf die
ich noch warten musste. Ich zeige hiermit meine Rechtsansprüche gemäß §10
Absatz 1 eBay AGB auf die Artikel aus den vorzeitig beendeten eBay Auktionen
xxx , xxx und xxx an. Gemäß §9 Absatz 11 eBay AGB
stellen Auktionen verbindliche Angebote dar und dürfen nach deren Beginn und
nachdem ein Gebot für diese abgegeben wurde nicht mehr beendet werden. Da
Sie selbstständig keinen Grund für den Abbruch angaben, wurden Sie von mir
angeschrieben und teilten mit, dass Sie die Auktionen beendet hätten, weil
Sie sich angeblich bezüglich des Alters der Hardware geirrt hätten. Trotz
mehrfacher Nachfrage verweigerten Sie jedoch einen Beleg und stellten die
Ware auch nicht wieder mit einer korrigierten Beschreibung bei eBay ein.
Insoweit können Sie sich nicht auf einen "Erklärungsirrtum" als Abbruchgrund
berufen, weil dieser gemäß Urteil des OLG Koblenz nur zugelassen wird, wenn
Sie die Auktionen umgehend nach Abbruch wieder einstellen, und den Irrtum
auch auf Verlangen belegen. Ihnen war mehrfach angezeigt worden, dass ich
die Ware trotz des angeblichen falschen Alters begehre, und so ist es laut
Urteil des OLG Oldenburg gemäß §10 Absatz 1 eBay AGB zu einem
rechtskräftigen Kaufvertrag zwischen Ihnen und mir über die beiden Artikel
aus den drei Auktionen gekommen, da ich bei Abbruch Höchstbietender gewesen
bin. http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html Eine Anfechtung
der Auktionen erfolgte von Ihrer Seite aus ebenfalls nicht, und nun
nachträglich noch etwas zu erfinden macht absolut keinen Sinn. Sie hatten in
über Wochen hinweg ie Gelegenheit. Über die Rechtslage können Sie sich hier:
http://help.orf.at/?story=3376 und hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
umfassend informieren. Sollten Sie die Ware nicht mehr liefern können oder
wollen, so müsste ich diese im Laden erwerben und Ihnen den Schadensersatz
in Rechnung stellen. Dies dürfte unnötig teuer werden. Sollten Sie die
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht verstanden oder Einwände haben, so
empfehle ich Ihnen mit einem Anwalt über den kleinen Streitfall zu sprechen
damit dieser rasch und ohne weiteres Aufhebens geklärt werden kann. Gern
stehe ich Ihnen aber auch direkt zur Verfügung, da ich mich in den letzten
Wochen intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt habe nach ich von der Fa.
eBay auf meine Rechtsansprüche aufmerksam gemacht worden war. Ich erwarte
dass Sie sich mit einem konkreten Vorschlag in den kommenden Tagen bei mir
melden und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Ich bin der Meinung, dass der Bieter mit seinem Vorhaben nur versucht Geld rauszuholen.
Ich denke, seine Argumentation hat keine rechtliche Basis, aber ich bitte euch um Eure geschätzte Meinung
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