ebay stellt seit Monaten mein Bewertungsprofil nicht zurück...Verbraucherschutz?

RenoRaines

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Hallo,

ich habe Mitte September 2011 meine erste negative Bewertung über ebay bekommen (es wollte mich jemand reinlegen). Diese wurde bis heute nicht aus meinen Berechnungsprofil entfernt (ihr wisst ja die letzten 12 Monate gelten als Berechnungsgrundlage für die Prozentuale Bewertung) womit ich immer noch bei nur 95% positiv stehe (bei knapp 500 Bewertungen eine Negativ)

Erste Mail wurde am 20. September 2012 von mir an den Support geschrieben, man bedankte sich am nächsten Tag für den Hinweis und habe dies der Technik übergeben die sich darum kümmern sollte. Bis Mitte Oktober 2012 passierte nichts. Also 2te Mail von mir geschrieben mit dem Hinweis auf die erste. Am nächsten Tag kam eine Antwort, und zwar das es erneut an die Technik übergeben wurde, man werde sich darum kümmern ich solle mich aber in Geduld üben da es ein "schwieriger" Prozess sei. (ich hab mich fast in die Hose gemacht vor lachen, schwierig my ass)

Aber nun gut, übe ich mich weiter in Geduld....nun ist ein weiterer Monat vergangen und genau, es passiert nichts. Mittlerweile stehe ich zwar Aufgrund von 7 positiven neuen Bewertungen bei ~96% aber mal ehrlich, dass kann es jetzt doch wirklich nicht sein? Das schmälert auch meine Verkäufe ein da wie ihr wisst einige potenzielle Käufer nur bei 100%igen Privaten Verkäufern kaufen.

Aber worauf ich eigentlich hinaus will...habe ich hier eine Rechtsgrundlage für z.b. den Verbraucherschutz oder irgend was anderes? Oder muss ich mir das einfach gefallen lassen?

MfG
C2k
 
Nachdem langen Text weiss ich immer noch nicht auf welcher Rechtsgrundlage du für dich beanspruchst das eine Bewertung bei Ebay gelöscht wird.
 
Xyn, Dein Mitteilungsdrang in Ehren, aber es dürfte den TE und auch den Rest hier wenig interessieren, was Du nicht weißt? --> einfach mal nichts posten in solchen Fällen

Im übrigen hast Du die Fragestellung schon nicht richtig verstanden. Es geht dem TE lediglich um die aktualisierte Berechnungsrundlage für sein Bewertungsprofil, also dem Prozentsatz an positiven Bewertungen an allen Bewertungen innerhalb der letzten 12 Monate.
Im Mai des Jahres 2008 wurde eine Änderung im Bewertungssystem eingeführt (link1, link2, link3), die die 12 Monatsfrist einführte.
link schrieb:
Der Anteil an positiven Bewertungen wird auf Basis der vergangenen 12 Monate berechnet. Auch mehrfache Bewertungen durch einen Handelspartner werden gezählt, wenn sie in verschiedenen Kalenderwochen erfolgen.Ausschlaggebend ist jeweils das Datum, an dem gekauft oder verkauft wurde.
Ein leider ansonsten auf den aktuellen ebay Hilfeseiten nicht mehr publizierte Berechnungsgrundsatz.
 
Cabal2k schrieb:
Aber worauf ich eigentlich hinaus will...habe ich hier eine Rechtsgrundlage für z.b. den Verbraucherschutz oder irgend was anderes? Oder muss ich mir das einfach gefallen lassen?

ThomasK_7 schrieb:
Im übrigen hast Du die Fragestellung schon nicht richtig verstanden. Es geht dem TE lediglich um die aktualisierte Berechnungsrundlage für sein Bewertungsprofil, also dem Prozentsatz an positiven Bewertungen an allen Bewertungen innerhalb der letzten 12 Monate.

Jetz wo du es sagst. :freak:
Sag mal bist du mit BlubbsDE (auch hier im Forum aktiv) verwandt?

ThomasK_7 schrieb:
Xyn, Dein Mitteilungsdrang in Ehren, aber es dürfte den TE und auch den Rest hier wenig interessieren, was Du nicht weißt? --> einfach mal nichts posten in solchen Fällen

also du entscheidest nun wer hier was wann zu posten hat? Jeden den es nicht interessiert, der wird sicherlich schon längst aufgehört haben meine Beiträge zu lesen. Zu denen du bei weitem wohl nicht gehörst.
 
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