Eigenes Vermögen (Fahrzeug) - Bafög

Tambay

Lieutenant
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Juli 2009
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948
Guten Morgen,

da ich nächstes Jahr ab Oktober aller Voraussicht nach studieren werde, befasse ich mich bereit jetzt mit alle möglichen Formalitäten, u.a. Bafög.

Dort wird ja das eigene Vermögen angerechnet, u.a. das eigene Fahrzeug zu 100%.

Zählt da der aktuelle Wert auf schwacke.de (oder dat.de) oder das, was für das Fahrzeug bezahlt wurde? Wobei letzteres natürlich schwer umzusetzen wäre, wegen dem Wertverlust der Fahrzeuge.

Wenn der aktuelle Marktpreis zählt, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich kein Fahrzeug für 5000€ kaufen könnte, da es sonst kein Bafög gibt.
Das Fahrzeug könnte dann evtl. auf meine Eltern zugelassen werden. Aber wie es da bei den % aussieht, weiß ich nicht.

Danke im Voraus.
 
Es zählt der Zeitwert.

Idealerweise gehst du zu nem Gutachter und lässt ein Wertgutachten erstellen, das packst du dann zu deinem Bafög-Antrag dazu. Machst du das nicht, ermittelt das Amt selbst einen ungefähren Wert anhand der Daten im Fahrzeugschein (von dem du ja eine Kopie als Eigentumsnachweis mit abgeben musst) und einschlägig bekannter Listen (Schwacke usw.).

Selbst ein Gutachten einzuholen ist natürlich immer zu bevorzugen, da du ja einen möglichst niedrigen Wert haben willst und der Gutachter auf jeden kleinen wertmindernden Mangel (Lackschäden, abgefahrene Reifen, ungepflegter Innenraum ;) usw.) eingehen kann, von dem das Bafög-Amt ansonsten überhaupt nichts erfahren würde. Mach den Gutachter vorher drauf aufmerksam, dass das Gutachten möglichst niedrig ausfallen soll und er daher auch auf Kleinigkeiten achten soll.

Kostet zwar irgendwas um die 50-100€, macht aber am Ende möglicherweise einen Unterschied von mehreren hundert Euro aus.
 
Alles klar, vielen Dank.

Mein jetziges Auto wird max. 2000€ wert sein. Solange Computer, Fahrräder, etc. nicht auch noch mit angerechnet werden, werde ich die 5200€ nicht überschreiten.
Außer natürlich, ich kauf mir ein neues (gebrauchtes) Auto auf meinem Namen. War eigentlich mein Plan, davon seh ich dann aber lieber ab. Mein Kleinwagen reicht noch völlig aus um von A nach B zu kommen.

Ich hatte eigentlich auch vor, von meinem Azubi Gehalt, das ich noch bis nächsten Sommer bekomme, mir mind. 5000€ Rücklagen fürs Studium anzusparen.
Das kann ich dann auch nicht...

Da muss ich ja zusehen, ab jetzt das Geld immer regelmäßig und ich kleineren Beträgen abzubuchen und dann halt ohne Zinsen anzusparen :p
Nein, Scherz. Ist natürlich illegal, ich weiß ;)
 
Dann kauf halt den Wagen und lass ihn auf deine Eltern anmelden. Im Kaufvertrag solltest du ebenfalls nicht auftauchen. Dann ist es auch nicht dein Vermögen.
 
Das wäre die Alternative, wenn es nicht zu umständlich wird.

Ich bin bald im dritten Jahr (nach Führerscheinerwerb) und werde nächstes Jahr auf 85% (SF2) runtergestuft.
Wenn mein Vater jetzt nen Zweiwagen anmeldet, der bei SF 1/2, also 140%, eingestuft wird, lohnt sich das alles nicht.
Auch würde ich in den vier Jahren Studium meine % gern weiter nach unten schrauben.

Perfekt wäre es, wenn mein Vater als Zweitwagen die % von mir übernehmen könnte und ich hinterher nach dem Studium die % dann wieder auf mich übertragen kann.
 
Die Grenze sind 5200 € und nicht 5.000.
Und das stellt den Vermögensfreibetrag dar. Bist du innerhalb dieser Grenze, bekommst du keine Abzüge beim Bafög. Bist du darüber, wird dir ein Teil oder das Ganze gestrichen.

Habe meine Autodaten immer hier eingegeben und einen Ausdruck mitgeschickt:
http://dat.de/fzgwerte/index.php?jsessionid=A056E9C0156F6401FA800591751A0364
Der Wert ist eh schon der Händlereinkaufspreis und damit unter dem "echten" Marktwert.
Wurde auch immer akzeptiert.

Bist du eh unter 5.200 Euro, wäre ein Gutachten natürlich rausgeschmissenes Geld.

//
Vergiss nicht, dass zur Berechnung der Förderung auch das Einkommen deiner Eltern von Bedeutung ist.
 
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