Eigentum wird vorenthalten - Möglichkeiten?

devebero

Rear Admiral
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Juli 2003
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5.342
Hallo,

ich habe da ein Problem mit meiner Ex-Freundin.

Ich habe mir Anfang 2009 PC Teile bestellt und einen PC zusammengebaut.
Diesen konnte meine Ex in unserer damaligen gemeinsamen Wohnung nutzen.
Im März 2009 hat sie sich dann getrennt und den PC mitgenommen.
Bis heute hat sie mir den PC nicht ausgehändigt. Ich habe sämtlicher Rechnungen der PC Teile die auf meinen Namen ausgestellt sind.

Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.

Hat jemand eine Idee was ich für Möglichkeiten habe meinen PC wieder zu bekommen?

LG
 
naja, wenn die rechnungen auf deinem namen laufen und eindeutig von deinem konto abgebucht wurden auf dem dein geld ist/war, ist es ja eindeutig dein rechner.
nochmal fragen ob sie ihn rausrückt und wenn sies nicht macht, anzeigen, das ist ja diebstahl.
edit: vll auch erstmal die beamten fragen, ob sie mal vorbeischaun, dann musst du sie nicht direkt anzeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde auch erst mal noch versuchen mit ihr zu reden, wenn das nicht hilft dann mal mit ihren Eltern. Das kann auch schon Wunder wirken.
 
Ich danke euch für eure super schnellen Antworten. Ich werde als nächsten Schritt nochmal ihre Mutter informieren. Danach dann der Gang zur Polizei und mich da mal schlau machen.

Wenn noch jemand andere Hinweise hat...bitte einfach schreiben...

Schönes Restwochenende noch...

Gruß
devebero
 
Nach anderthalb Jahren kommst du auf die Idee, den PC wiederhaben zu wollen?

Warum erst so spät?
 
Ich komm da nicht erst jetzt drauf. Aber so langsam will ich mein eigentum wieder haben.

Anwalt kostet ja wieder...
 
@ TE

Den Anwalt darf die Gegenseite berappen, wenn das Ding endlich mal entschieden ist.

Ja, es dürfte ein Weilchen dauern, aber möglicherweise geht Deiner Freundin die Düse, wenn sie ein solches Schreiben erhält. Wie lange willst Du noch auf Deinen Rechner warten? Nochmal 1 1/2 Jahre? ;)
 
Ja, aber nicht Dein Geld, wenn Du vor Gericht obsiegst, sondern ihres. ;) Du musst halt nur in Vorleistung treten.

Als erstes brauchst Du selbstredend absolut eindeutige Beweise, dass der Rechner Dein Eigentum ist (Rechnung auf Deinen Namen, Zeugen o.ä.).
Sodann wäre es sehr vorteilhaft, wenn Du die Weigerung Deiner Ex, Dein Eigentum herauszugeben, ebenfalls beweisen könntest. (Ich habe Dich doch richtig verstanden, dass sich Deine Ex weigert?)

Ist die Beweislage eindeutig, so kannst Du Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen (immer vorausgesetzt es handelt sich tatsächlich um eine Weigerung der Eigentumsherausgabe).

Darüber hinaus könnte der Wertverlust, dem der Rechner innerhalb der Zeitspanne der ersten (beweisbaren) Aufforderung zur Herausgabe bis zur tatsächlichen Herausgabe unterlag, im Wege des Schadensersatzes gem. § 823 BGB herausverlangt werden.

MfG,
Dominion.

EDIT: Der gewöhnliche Herausgabeanspruch des Eigentümers ggüber dem Besitzer (der kein Recht zum Besitz hat) ist übrigens in § 985 BGB geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allerdings muss man beim Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung im Regelfall in Vorleistung gehen, zumindest eine Anzahlung. Ist der Fall klar, und du bekommst Recht, muss die Gegenseite zahlen. Da würdest du sicherlich die Anzahlung zurückbekommen.

Aber der Weg so ist schon richtig, sie fragen, sonst mit der Mutter sprechen und ansonsten die Polizei informieren. Geh mit der Rechnung zur Wache und erstatte Anzeige (kostet nichts). Du kannst ja nachweisen, dass es dein Eigentum ist und der Fall ist klar, wenn du ihn ihr nicht offiziell geschenkt hast, wonach es ja nicht klingt. Sollte sie dieses behaupten, muss das dann wohl ein Anwalt klären, denn dann steht Aussage gegen Aussage.

Aber wenn sie ein wenig Menschenverstand besitzt, gibt sie ihn spätestens nach einem Gespräch mit der Mutter zurück.

Aber nen PC 1 1/2 Jahre der Ex überlassen, das nenne ich eine Menge geduld *g*
 
devebero schrieb:
...Bis heute hat sie mir den PC nicht ausgehändigt. Ich habe sämtlicher Rechnungen der PC Teile die auf meinen Namen ausgestellt sind....

Wo ist dein Problem, du hast immer noch das Eigentum an dem Rechner.


Oder meinst du das dir der Besitz vorenthalten wurde? ;)
 
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