hallo,
ich würde gerne nen urlaub in kanada machen.leider macht mir eine passage des einwanderungsgesetzes kopfzerbrechen:
Im kanadischen Einwanderungsgesetz (Canadian Immigration and Refugee Protection Act/Loi sur l'immigration et la protection des réfugiés du Canada) werden Personengruppen aufgeführt, die nicht zur Einreise nach Kanada zugelassen sind.
Dies sind u.a. Personen, die ...
durch ihre Einreise nach Kanada die Gesundheit oder Sicherheit der kanadischen Bürgerinnen und Bürger gefährden könnten,
Straftaten begangen und/oder eine kriminelle Vergangenheit haben,
aufgrund von Bedürftigkeit oder Krankheit auf die Unterstützung des Staates angewiesen sein könnten,
an einem Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt waren.
leider wurde mir schonmal 2 monate der führerschein entzogen (straftat), mein fahrlehrer meinte diese sache würde aber nicht im polizeilichen führungszeugnis stehen sondern "nur" in einer verkehrsakte.
weiß halt nicht auf was für daten die grenzbeamten in kanada zurückgreifen können, bei interpol werde ich ja wohl nicht verzeichnet sein ?^^
habe schon ne email an die kanadische botschaft geschrieben, aber die wurde wohl nicht bearbeitet, auf der botschaftsseite steht halt die würden nur antworten wenn es wirklich wichtig ist.
vielleicht noch reiseveranstalter anrufen, aber ob die das wissen ?
falls jemand hier was von der materie versteht freu ich mich auf feedback,
ottawa
ich würde gerne nen urlaub in kanada machen.leider macht mir eine passage des einwanderungsgesetzes kopfzerbrechen:
Im kanadischen Einwanderungsgesetz (Canadian Immigration and Refugee Protection Act/Loi sur l'immigration et la protection des réfugiés du Canada) werden Personengruppen aufgeführt, die nicht zur Einreise nach Kanada zugelassen sind.
Dies sind u.a. Personen, die ...
durch ihre Einreise nach Kanada die Gesundheit oder Sicherheit der kanadischen Bürgerinnen und Bürger gefährden könnten,
Straftaten begangen und/oder eine kriminelle Vergangenheit haben,
aufgrund von Bedürftigkeit oder Krankheit auf die Unterstützung des Staates angewiesen sein könnten,
an einem Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt waren.
leider wurde mir schonmal 2 monate der führerschein entzogen (straftat), mein fahrlehrer meinte diese sache würde aber nicht im polizeilichen führungszeugnis stehen sondern "nur" in einer verkehrsakte.
weiß halt nicht auf was für daten die grenzbeamten in kanada zurückgreifen können, bei interpol werde ich ja wohl nicht verzeichnet sein ?^^
habe schon ne email an die kanadische botschaft geschrieben, aber die wurde wohl nicht bearbeitet, auf der botschaftsseite steht halt die würden nur antworten wenn es wirklich wichtig ist.
vielleicht noch reiseveranstalter anrufen, aber ob die das wissen ?
falls jemand hier was von der materie versteht freu ich mich auf feedback,
ottawa