Skoll
Ensign
- Registriert
- Juni 2004
- Beiträge
- 173
Ärger mit dem ehemaligen vermieter, ich will euch auch nicht mit Details langweilen.
Es geht darum, dass mein Ex-Vermieter von mir abgeschickte Einschreiben nicht annimmt. Ich hab binnen eines Jahres drei Stück geschrieben und zwei "Einwürfe" abgeschickt. Die Einschreiben hat er immer die 7 Werktage in der postfiliale liegen lassen, die kamen wieder zu mir. Die Einwürfe wurden eingeworfen. Ich weiß, dass der Kerl einen Briefkasten hat und auch noch am Leben ist, er wohnt in der gleichen verdammten Stadt.
Im BGB §130 I steht jetzt: "Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht."
Jo, die Preisfrage ist jetzt: Lehnt der Empfänger das Einschreiben ab, gilt sie dann im Sinne des Gesetzes als zugestellt? Aus meinem Jura-Nebenfach weiß ich noch genau: Wenn etwas in den Machtbereich des Empfängers kommt, dann gilt es als zugestellt. Der Prof sagte noch: Es spielt keine Rolle, ob jemand seinen Briefkasten ausleert oder nicht. Er hätte den Brief lesen können (war in seinem Machtbereich), also gilt er als zugestellt.
Ich weiß nicht, ob mein Ex-Vermieter jetzt schlau oder dumm ist. Mir geht sein Verhalten auf die Nerven. Ich hab natürlich Google benutzt, aber irgendwie hab ich wohl die falschen Suchbegriffe verwendet, ich hab kein ergebnis gefunden, dass mir weiterhilft.
PS: Ich brauch keine Ratschläge, dass ich zum Anwalt latschen soll. Danke.
Es geht darum, dass mein Ex-Vermieter von mir abgeschickte Einschreiben nicht annimmt. Ich hab binnen eines Jahres drei Stück geschrieben und zwei "Einwürfe" abgeschickt. Die Einschreiben hat er immer die 7 Werktage in der postfiliale liegen lassen, die kamen wieder zu mir. Die Einwürfe wurden eingeworfen. Ich weiß, dass der Kerl einen Briefkasten hat und auch noch am Leben ist, er wohnt in der gleichen verdammten Stadt.
Im BGB §130 I steht jetzt: "Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht."
Jo, die Preisfrage ist jetzt: Lehnt der Empfänger das Einschreiben ab, gilt sie dann im Sinne des Gesetzes als zugestellt? Aus meinem Jura-Nebenfach weiß ich noch genau: Wenn etwas in den Machtbereich des Empfängers kommt, dann gilt es als zugestellt. Der Prof sagte noch: Es spielt keine Rolle, ob jemand seinen Briefkasten ausleert oder nicht. Er hätte den Brief lesen können (war in seinem Machtbereich), also gilt er als zugestellt.
Ich weiß nicht, ob mein Ex-Vermieter jetzt schlau oder dumm ist. Mir geht sein Verhalten auf die Nerven. Ich hab natürlich Google benutzt, aber irgendwie hab ich wohl die falschen Suchbegriffe verwendet, ich hab kein ergebnis gefunden, dass mir weiterhilft.
PS: Ich brauch keine Ratschläge, dass ich zum Anwalt latschen soll. Danke.