Einspruch gegen den Grundsteuerwert bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge

Donald Duck

Lieutenant
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Jan. 2022
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861
Hallo alle zusammen,

wir haben unsere Bescheide (Teil 1 und 2) über die Grundsteuer bekommen.
Es geht um ein Grundstück mit 2 getrennten Eigentums-Wohneinheiten.
Mein Bescheid ist richtig, der andere nicht.
Mir wurde die Grundstücksgröße korrekt mit 41% berechnet, dem anderen
haben sie die vollen 100% zugrunde gelegt. Ich bin mir nicht sicher, ob beim Online-Antrag (Elster)
was schief gelaufen ist, weil mind. 100x die Plausibilitätsprüfung angeschlagen hat. :)

Ich habe im Namen der anderen Wohneinheit einen Einspruch (aus einem Muster angepasst) verfasst. Ich kenne mich nicht so aus in solchen Dingen.
Kann man den so abschicken?

Vielen Dank für eure Mühe schon mal vorab.

Name
Straße
Anschrift



Finanzamt Hannover Land I
Göttinger Chaussee 83a
30459 Hannover



Stadt, 2.1.2023​

Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert auf den 1.1.2022

Aktenzeichen: xxxxxx



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den obigen Bescheid (die obigen Bescheide) fristgerecht Einspruch ein.

Begründung: Es sind falsche Daten in die Berechnung eingeflossen.

Die Grundstücksgröße beträgt für mich anteilig nur 59% des Gesamtgrundstücks von 1000m². Auf diesem Grundstück befinden sich 2 getrennte Eigentums-Wohneinheiten, die sich das Grundstück teilen.

Der Bescheid der anderen Wohneinheit ist korrekt mit 41% berechnet worden.
EditBitte vergleichen Sie die Berechnung der anderen Wohneinheit mit dem Aktenzeichen
xxxxxx /Edit


Mit freundlichen Grüßen





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Name
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Bearbeitungsnummer deiner Einheit würde ich mit angeben.
Ansonsten ist das völlig in Ordnung.
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung oder ähnliches sind ja bei der reinen Berechnung noch nicht erforderlich.
 
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Donald Duck schrieb:
haben sie die vollen 100% zugrunde gelegt. Ich bin mir nicht sicher, ob beim Online-Antrag (Elster) was schief gelaufen ist, weil mind. 100x die Plausibilitätsprüfung angeschlagen hat. :)
Du kannst auch heute noch in Elster die kompletten übermittelten Daten einsehen. Das würde ich zuerst machen um zu klären, ob die Angaben fehlerhaft sind oder ob sie falsch ausgewertet wurden.
 
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MichaW schrieb:
Die Bearbeitungsnummer deiner Einheit würde ich mit angeben.
Ansonsten ist das völlig in Ordnung.
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung oder ähnliches sind ja bei der reinen Berechnung noch nicht erforderlich.
Was ist die Bearbeitungsnummer, das Aktenzeichen? Das ist durch xxx ersetzt. Im Original ist die drin.

gymfan schrieb:
Du kannst auch heute noch in Elster die kompletten übermittelten Daten einsehen. Das würde ich zuerst machen um zu klären, ob die Angaben fehlerhaft sind oder ob sie falsch ausgewertet wurden.
Danke. Das werden wir mal machen.
Was ist, wenn die Angaben fehlerhaft, die Berechnung aber richtig ist?
 
Donald Duck schrieb:
Was ist die Bearbeitungsnummer, das Aktenzeichen? Das ist durch xxx ersetzt. Im Original ist die drin.
Du referenzierst in dem Schreiben auf beide Bescheide "Der Bescheid der anderen Wohneinheit". Da würde ich u.U. auch dafür im Text das Aktenzeichen angeben, da das Finanzamt offensichtlch keine Plausibilitätsprüfung über Bescheide hinweg für ein Flurstück/Gebäude durchführt.

Donald Duck schrieb:
Danke. Das werden wir mal machen.
Ich hatte das bei mir gerade extra nachvollzogen und kann dort die Zusammenfassung der Daten aller manuell in Elster ausgefüllten Formulare anzeigen. Wobei ich die Daten schon bei der Abgabe als PDF gedruckt hatte.

Donald Duck schrieb:
Was ist, wenn die Angaben fehlerhaft, die Berechnung aber richtig ist?
Ich bin kein Jurist und hatte den Fall bisher noch nie. Aber ich würde dann wohl danach suchen, ob/wie ich meine Angaben korrigieren kann oder dies zumindest im Einspruch konkret benennen ("Die Angabe im Feld X der Grundsteuererklärung ist falsch").

Hiernach ist auch die Abgabe einer Korrektur möglich
https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/berichtigung-der-grundsteuererklaerung/
Ob das aber auch für bereits vom Finanzamt bearbeitete Erklärungen gilt weiss ich nicht.
 
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Ich habe auch eine Zusammenfassungs-PDF. Morgen werde ich mal gucken, was da möglicherweise schief gelaufen ist. Der Bescheid ist am 19.1. zugegangen. Da habe ich noch ein paar Tage Zeit alles zu vergleichen.
Danke an @MichaW und @gymfan
 
Ich habe oben den Antrag noch geändert und auf mein Aktenzeichen verwiesen. Außerdem habe ich mittlerweile gesucht und (nicht viel konkretes) gefunden: Man solle den Einspruch auf alle Fälle hinschicken. Wenn man es nicht tut und die Frist läuft ab, hat man verloren. :)

Man kann den Einspruch online über Elster erledigen (kompliziert wie alles beim Finanzamt), aber das halte ich auch für fehlerbehaftet (oder ist das besser als ein Brief?)
Vielleicht lege ich gegen meinen Bescheid noch allgemeinen Einspruch ein. Teils wird dazu geraten, teils dagegen argumentiert.
Muss ich noch etwas suchen...
 
Interessant wird es doch erst mit den Hebesätzen, die deine Gemeinde festlegt. Ich denke, wenn deine Daten in deinem bescheid stimmen, dass es dann keinerlei Sinn macht Einspruch zu erheben, denn so große Rechenkunst ist das alles nicht ;)
 
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kannst du überhaupt Einspruch einlegen?
es kann ja nicht jeder für einen anderen Einspruch einlegen. im schlimmsten Fall ist die Frist um, wenn der Einspruch deshalb abgewiesen wird.

oder meinst du das mit "im Namen von" untechnisch und nur der andere ist überhaupt als Absender erkennbar?
 
@Mickey Cohen
Ich habe unter dem Namen der Wohneinheit ein Einspruchsschreiben verfasst. Unterschreiben und absenden müssen sie ihn selbst. :)

@Scythe1988
Ich habe mal in den bisherigen Rechnungen nachgesehen. Wenn der Hebesatz so bleibt, komme ich günstiger weg als jetzt. Also lege ich keinen Einspruch ein.
 
Dass der Hebesatz so bleibt ist eher unwahrscheinlich.
Theoretisch soll nur die Berechnungsmethode/Verteilung umgestellt werden und das Gesamtaufkommen an Grundsteuer für die Gemeinde gleich bleiben. Dazu sollen die Gemeinden die Hebesätze eben gerade so setzen, dass das mit der neuen Berechnung hinkommt.
Somit müssten eigentlich manche mehr, manche weniger zahlen. Wie der Hebesatz dann ausfällt kannst du leider heute nicht wissen (es sei denn, du bist Eigentümer aller Flurstücke der entsprechenden Gemeinde.)
Und ob sie sich auch daran halten, dass das Gesamtaufkommen gleich bleibt...
 
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@simpsonsfan
Dass der brave Bürger und der kleine Grundstücksbesitzer da bloß nicht durchsteigen... 😂
 
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Ich warte mal die Klage der Verbände ab. Das ist schon wieder alles so sinnfrei umgesetzt. In vielen Dingen kann man einfach nur noch den Kopf schütteln.
 
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