Entfernungspauschale

alex_k

Commander
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Apr. 2009
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Hallo Zusammen,

ich habe am 01.01.2011 einen Arbeitsplatz angetreten, der 85 km von meinem Wohnort entfernt liegt (laut Diversen Navigatoren sind es wegen mir auch nur 82,5 km) :-)
Ich habe meinen Führerschein allerdings erst im August 2012 gemacht.Einen PKW habe ich im Juni 2012 erworben. Ich fahre die Strecke zur Arbeit jeden Tag mit der Bahn.
Ab wann kann ich die Entferningsspauschale beim Finanzamt geltend machen? - Spielt es eine Rolle, ab wann ich Führerschein gemacht habe, und einen eigenen PKW besessen habe?
Der Preisunterschied ist schon gewaltig.. - Ich zahle für das Bahnticket im Monat ca 245 EUR(Der Nachweis ist entweder über www.bahn.de, oder über meine Abbuchungen der Deutschen Bahn von meinem Girokonto jederzeit belegbar) , wenn ich aber rechne dass ich mit 85 km x 0,30 EUR Pauschale = 25,50 EUR jeden Tag (also 25 EUR * 20 Arbeitsstage pro Monat = ca 500 EUR) geltend machen kann, fahre ich doch mit der Entferningspauschale deutlich besser.

Die Frage ist nur, darf ich die volle Pauschale ansetzen, auch in einem Zeitraum wo ich gar nicht mit dem PKW zur Arbeit fahren konnte?

Danke für Infos.

Schönes Wochenende-
 
Das kannst du versuchen, wenn es nicht klappt, kannst du es nochmal mit dem Ticket machen was 100% erstattet wird.
Ich meine aber, dass du die Benzinkosten gelten machen kannst.
Vollständig!
Wenn es jedoch falsch ist, bitte korrigieren.

Viele Grüße
 
nun.. du kannst natürlich die fahrten per pkw angeben, auch wenn du mit dem zug fährst. fakt ist, bei dieser entfernung fallen eine menge an werbungskosten durch die entfernungspauschale an. du musst damit rechnen, dass das finanzamt einen nachweis verlangt, dass du die strecke tatsächlich mit dem pkw zurücklegst.
und für den zeitraum, in welchem du keinen führerschein hattest, kannst du natürlich auch nicht angeben, mit dem pkw gefahren zu sein. ich denke, das liegt doch auf der hand?
 
Also bei diesem Wert ist es jawohl einen Versuch wert :)

Ich musste nie angeben, seid wann ich den FS habe.
Jedoch arbeite ich auch im Ausland, daher kann man das nicht immer auf`s Inland projizieren.

Gruß
 
Grundlegendes
Die Entfernungspauschale selbst beträgt unabhängig vom Fahrzeug:
0,30 €/km für jeden Kilometer der einfachen Entfernung

maximal bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 € (außer bei eigenem oder zur Nutzung überlassenen Pkw).
Die Entfernungspauschale ist für jeden Arbeitstag an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht und für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen der nächstgelegenen Wohnung und Arbeitsstätte zu gewähren.

Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung können bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlich entstandenen Kosten geltend gemacht werden, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale.
Du kannst also beruhigt die Kilometerpauschale ansetzen. Du bekommst ja nicht pro Monat/Jahr das Geld zurück, es wird anhand der Beträge die Du angibst das zu versteuernde Einkommen berechnet.
Also 85 Km * 220 A-Tage (Beispiel, wenn Urlaubs/Feiertage abgezogen sind) * 0,30 €, das wären mehr als die 4500 € und würde nicht abgerechnet, Du bekommst dann höchstens 4500 € verrechnet. Du kannst allerdings angeben das Du mit dem Auto gefahren bist, musst dann allerdings das Kennzeichen angeben, dann wird mehr angerechnet als die Höchstpauschale 4500 €.
 
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